Guten Tag,
Vielleicht kann jemand helfen?
am 1.Jan. 09 hat AN eine Stelle bekommen, mit (so sieht es auch das arbeitsamt) unbefristeten Vertrag und 6monat. Probezeit. am 16.6. hat ein Stellvertreter des Chefs den AN mündlich zum 30.6. gekündigt. der AN ist am selben tag noch zum a-amt, die haben ihm dicke formulare mitgegeben, die dieser bis zu einem termin incl. lohnsteuerkarte und schriftl. kündigung wieder abgeben sollte zwecks ALG1.
Die Firma hat dem AN zwar alles zurück geschickt, aber keine schriftl. kündigung (trotz dringlicher bitte!). Das Amt weigert sich bis jetzt ALG1 zu zahlen und der AN ist bis jetzt auch nicht krankenversichert.
der AG schrieb: „…gemäß §4 des Arb.vertr. war das Arbeitsverhältn. auf 6mon. befristet und endet somit am 30.6. da es am 1.1. begonnen hatte.“
Hier §3: Beginn des Arbeitsverhältnisses:
„Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.1.2009“
Hier §4: Probezeit:
„Es wird eine Probezeit von 6Monaten vereinbart. Innerhalb der Probezeit kann von beiden Seiten ohne angabe von gründen gekündigt werden.“
Der Arbeitsvertrag endet nach Ablauf der Probezeit automatisch, außer wenn von beiden Seiten eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird" (Soll das heißen das der Vertrag ein unbefristeter oder ein 6-monats vertrag ist?)
Nun meine Frage, Hat das Arbeitsamt recht das der AN eine schriftl. Kündigung braucht weil es ein unbefristeter Vertrag mit Probezeit war? So sehen sie das nämlich!
Wenn das Arbeitsamt nicht zahlt, weil die denken das die kündigung unwirksam ist, muss dann der AG dem AN dessen Lohn nachzahlen?
Anstatt einer schriftl Kündigung schrieb der AG: " gemäß §4 des vertrages war das verhältnis auf 6monate befristet…"
Kennt sich da einer besser aus?
Vielen, Vielen Dank schonmal
Saela.
- ein wenig länger dabei. Viele hier haben mal klein angefangen und öfter mal daneben gelegen. (So wie Du.