mündl. polizei vorladung

Hi,
Ich habe eine mündliche Vorladung zur genaueren Klärung des Sachverhalts von einem Polizeibeamten erhalten, weil ich, seiner Meinung nach, wegen Alkoholeinflusses nicht zurechnungsfähig war.
Bin ich dazu verpflichtet, diese wahrzunehmen?

grußß

Hallo neu123,

es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung Folge zu leisten. Sie dient nur dazu, das Verfahren zu beschleunigen. Wenn der Betroffene nicht zur Vernehmung erscheint, wird die Akte so wie sie ist, an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Sollte der Staatsanwalt oder der Richter eine Vernehmung für erforderlich halten, muss man dem allerdings nachkommen. Man kann sogar zwangsweise zur richterlichen Vernehmung oder zur Gerichtsverhandlung vorgeführt werden.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo,

Du bist niemals verpflichtet, eine Vorladung (egal ob schriftlich oder mündlich) bei der Polizei wahrzunehmen.
Ob es eventuell sinnvoll sein kann, den Termin wahrzunehmen um vielleicht Mißverständnisse aus dem Weg zu räumen, lasse ich mal so stehen…

Dachsgruß

Nein, bist Du nicht. Selbst schriftliche Vorladungen müssen nicht befolgt werden.

Es kann aber sein, daß der Sachverhalt dann ohne Deine Anhörung an die Staatsanwaltschaft und zum Gericht geht. Ob das von Vorteil ist, muß jeder selber wissen.

Vorladungen vom Gericht dagegen MÜSSEN befolgt werden, sonst droht Zwangsvorführung und Haft.

Hallo,
Vorladungen zur polizeilichen Vernehmung, egal ob mündlich oder schriftlich, müssen nicht wahrgenommen werden, wenn man sich selbst belasten könnte.
Als Zeuge besteht eine Aussagepflicht. Daher am besten auf eine schriftliche Vorladung bestehen; bei dieser liegt eine Belehrung bei, aus dieser hervorgeht, wie der Status quo ist.
Gruß

Nein!
Als Beschuldigter einer Straftat müssen sie nicht bei der Polizei (übrigens auch nicht vor Gericht) aussagen. Eine Aussage könnte allerdings einen Termin vor Gericht verhindern.

vermutlich musstest du deine personalien abgeben. wenn das der fall ist, wirst du auch eine schriftliche einladung bekommen. wenn nicht, brauchst du auch nich hingehen. was man nicht alles aufgrund von hohen alkoholkonsum vergisst.
jedoch solltest du die relevanz des sachverhaltes nicht vergessen und dementsprechend handeln. -> verantwortungsvoll

Hi, ich habe im Internet folgenden Text gefunden, zwar jetzt aus Thüringen aber ich denke viel nehmen wird sich das von den einzelnen Bl nicht.

(1) Die Polizei kann eine Person schriftlich oder mündlich vorladen, wenn

1.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Person sachdienliche Angaben machen kann, die zur Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich sind, oder

2.das zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erforderlich ist.

(2) Bei der Vorladung soll deren Grund angegeben werden. Bei der Festsetzung des Zeitpunktes soll auf den Beruf und die sonstigen Lebensverhältnisse des Betroffenen Rücksicht genommen werden.

(3) Leistet ein Betroffener der Vorladung ohne hinreichenden Grund keine Folge, so kann sie zwangsweise durchgesetzt werden,

1.wenn die Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich sind oder

2.zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen.

(4) Die im Strafverfahrensrecht bestehenden Bestimmungen über verbotene Vernehmungsmethoden gelten entsprechend.
leider kann ich dazu auch nicht mehr sagen. Hoffe das hilft dir weiter lg. tulp…

http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/page…

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Sie sollten sich folgendes merken, die Geschichte von 1945 als gesammtes betrachten. Was haben die Besatzer seit 1945 mit dem deutschen Volk getrieben. Dann werden Sie ganz schnell feststellen die BRD hat keine gesetzlichen Richter. (gleich Gewalten Teilung, Trennung von Amt und Politik) ansonsten ist es nicht gewährleistet Recht zu bekommen. Eine Abhandlung warum wieso weshalb unter www.teredo.info, zu Ihren Schutz tragen Sie sich in wvdsb.org ein, wenn Sie des deutschen mächtig sind. Ich hatte 2010 einen Strafbefehl von 450 Euro, nach der Legitimationsfrage zum gesetzlichen Richteer im vier Augengespräch, vertagte der Richter und 6 Wochen später, stellte er das Verfahren ein. Warum tat er das, einen Freund den man wegen Beleidigung wegsperren wollte, die gleiche Anfrage im vier Augengespräch, die Richterin vertagte im Februar 2010, bis heute kein neuer Termin, eigentlich ist dies nach einem Jahr verjährt und man müßte einstellen, warum und weswegen tat diese Richterin das ?
Antworten finden Sie wie gesagt unter teredo.info