Hallo allerseits!
Man stelle sich folgende abstrakte Situation vor:
Mieter A mietet von Vermieter B eine Erdgeschosswohnung. Im Mietvertrag sind lediglich die Zimmer der Wohnung zur Nutzung aufgeführt. Grundstück und Garten müssen gepflegt werden, von der Nutzung eben dieser ist jedoch im Mietvertrag nichts geregelt.
Nun hat Vermieter B Mieter A im Beisein mehrerer Zeugen (u.a. Eltern des Mieters A, Makler) mehrfach mündlich zugesagt, dass der Mieter sein Fahrzeug auf dem Grundstück abstellen darf. Die zur Wohnung gehörende Garage wurde nicht mit angemietet. Deshalb hat Mieter A sein Auto nun bereits 3 Monate dort abgestellt, da es außerhalb des Grundstücks kaum bzw. keine wirklichen Abstellmöglichkeiten gibt.
Nun gab es einige kleine Probleme, die Handlungsbedarf seitens des Vermieters erforderlich machten (Schimmelbeseitigung, defekter Lüfter in der Küche). Der Vermieter kümmerte sich gut um die Lösung der Probleme, interpretierte jedoch die Anrufe und Bitten der Mieter die Probleme zu beseitigen als „Bosheit“, „Kleinlichkeit“ und möchte nun im nachhinein trotzdem Geld für den Autostellplatz haben.
Mieter A fühlt sich nun ungerecht behandelt, da er dachte, er könne sich auf die Aussage des Vermieters verlassen.
Inwiefern darf der Vermieter, trotz mündlicher Zusicherung eines kostenfreien Stellplatzes, nun doch Geld dafür verlangen?
Ist die mündliche Zusicherung bindend?