Muendl. Vereinbahrung bezügl. Autostellplatz

Hallo allerseits!

Man stelle sich folgende abstrakte Situation vor:

Mieter A mietet von Vermieter B eine Erdgeschosswohnung. Im Mietvertrag sind lediglich die Zimmer der Wohnung zur Nutzung aufgeführt. Grundstück und Garten müssen gepflegt werden, von der Nutzung eben dieser ist jedoch im Mietvertrag nichts geregelt.

Nun hat Vermieter B Mieter A im Beisein mehrerer Zeugen (u.a. Eltern des Mieters A, Makler) mehrfach mündlich zugesagt, dass der Mieter sein Fahrzeug auf dem Grundstück abstellen darf. Die zur Wohnung gehörende Garage wurde nicht mit angemietet. Deshalb hat Mieter A sein Auto nun bereits 3 Monate dort abgestellt, da es außerhalb des Grundstücks kaum bzw. keine wirklichen Abstellmöglichkeiten gibt.

Nun gab es einige kleine Probleme, die Handlungsbedarf seitens des Vermieters erforderlich machten (Schimmelbeseitigung, defekter Lüfter in der Küche). Der Vermieter kümmerte sich gut um die Lösung der Probleme, interpretierte jedoch die Anrufe und Bitten der Mieter die Probleme zu beseitigen als „Bosheit“, „Kleinlichkeit“ und möchte nun im nachhinein trotzdem Geld für den Autostellplatz haben.

Mieter A fühlt sich nun ungerecht behandelt, da er dachte, er könne sich auf die Aussage des Vermieters verlassen.

Inwiefern darf der Vermieter, trotz mündlicher Zusicherung eines kostenfreien Stellplatzes, nun doch Geld dafür verlangen?
Ist die mündliche Zusicherung bindend?

Inwiefern darf der Vermieter, trotz mündlicher Zusicherung
eines kostenfreien Stellplatzes, nun doch Geld dafür
verlangen?
Ist die mündliche Zusicherung bindend?

Hallo Frank,

was verstehst du unter bindend? Soll der Mieter jetzt den Vermieter darauf verklagen, ihm kostenlos den Stellplatz zu überlassen? Für wie lange? Ab wann könnte der Vermieter sagen: Jetzt brauche ich aber doch etwas dafür?

Im Grunde genommen handelt es sich hier um ein versprochenes Geschenk und selbst noch so viele Zeugen können nicht durchsetzen, dass das Versprechen nun per Rechtskraft durchgesetzt wird.

Gruß!

Horst

Hallo Frank,

was verstehst du unter bindend? Soll der Mieter jetzt den
Vermieter darauf verklagen, ihm kostenlos den Stellplatz zu
überlassen? Für wie lange? Ab wann könnte der Vermieter sagen:
Jetzt brauche ich aber doch etwas dafür?

Im Grunde genommen handelt es sich hier um ein versprochenes
Geschenk und selbst noch so viele Zeugen können nicht
durchsetzen, dass das Versprechen nun per Rechtskraft
durchgesetzt wird.

Gruß!

Horst

Also gilt die Aussage, es dürfe ohne weiteres das Auto auf dem Grundstück abgestellt werden, da das Grundstück sowieso niemand nutzt, nicht als mündlicher Bestandteil des Mietvertrages?

Ginge man davon aus, dass der Mietvertrag unter anderem auch dadurch zustande kam, dass dem Mieter ein kostenfreier Stellplatz zugesichert und deswegen die Garage an einen Dritten weitervermietet wurde, ist dann die Aussage weiterhin nichtig?
Es besteht ja nun nicht mehr die Möglichkeit, die Garage zu mieten und somit wäre der Mieter gezwungen, den Stellplatz zu nehmen (angenommen es gibt keine weiteren Stellmöglichkeiten).

Der Stellplatz kann ausschlaggebend sein bei der Entscheidung eine Wohnung zu mieten. Ist es also ohne weiteres möglich, einen Mieter durch „falsche Versprechen“ in einen Mietvertrag zu locken und dann nach Belieben nicht schriftlich geregelte Forderungen zu stellen?

Nun ja, ich sehe da drei Probleme:

  1. Es wurde nichts schriftlich vereinbart. Anschließend zu behaupten, dass der Mietvertrag nur wegen sonstiger mündlicher Zusagen gemacht wurde, halte ich für sehr gewagt.

  2. Der Stellplatz steht nach wie vor zur Verfügung und der Mieter müsste lediglich dafür - wie üblich - zahlen.

  3. Der Fragesteller läßt alle Höflichkeitsformeln vermissen und kann selbst bei seiner Hilfesuche weder Hallo, noch Gruß noch Danke sagen und hat möglicherweise da ein soziales Problem.

Hallo

Inwiefern darf der Vermieter, trotz mündlicher Zusicherung
eines kostenfreien Stellplatzes, nun doch Geld dafür
verlangen?
Ist die mündliche Zusicherung bindend?

was verstehst du unter bindend?

Na ich würde denken: „rechtlich verbindlich“.

Soll der Mieter jetzt den Vermieter darauf verklagen, ihm kostenlos
den Stellplatz zu überlassen?

Das ist in diesem Fall ja nicht nötig, denn der Vermieter hat ja die Forderung und muss diese im Zweifelsfall per Klage durchsetzen und die Rechtmäßigkeit beweisen.

Für wie lange?

Für die Dauer des Mietverhältnisses.

Ab wann könnte der Vermieter sagen Jetzt brauche ich aber doch etwas
dafür?

Wenn ein neuer Vertrag geschlossen wird.

Im Grunde genommen handelt es sich hier um ein versprochenes Geschenk

Es handelt sich viel eher um einen Bestandteil eines Vertrages.

und selbst noch so viele Zeugen können nicht durchsetzen, dass das
Versprechen nun per Rechtskraft durchgesetzt wird.

Das habe ich nicht verstanden, sorry…

LG, Kater

Nun ja, ich sehe da drei Probleme:

das erinnert mich an irgend so einen „Otto-Waalkes-Trash“… :smile:

  1. Es wurde nichts schriftlich vereinbart. Anschließend zu
    behaupten, dass der Mietvertrag nur wegen sonstiger mündlicher
    Zusagen gemacht wurde, halte ich für sehr gewagt.

Angeblich sind mehrere Zeugen vorhanden, ich würde es eher vom Vermeiter sehr gewagt finden, Klage einzureichen.

  1. Der Stellplatz steht nach wie vor zur Verfügung und der
    Mieter müsste lediglich dafür - wie üblich - zahlen.

Warum ist das ein Problem?

  1. Der Fragesteller läßt alle Höflichkeitsformeln vermissen
    und kann selbst bei seiner Hilfesuche weder Hallo, noch Gruß
    noch Danke sagen und hat möglicherweise da ein soziales
    Problem.

Naja, übertreibs mal nicht, wenns Dich so sehr stört, hättest Du Deine weisen Antworten ja für Dich behalten können…

LG, der Kater…

Hallo Mikesch,

ja, ich geb zu, das „im Nachhinein“ hab ich erst später so richtig gesehen, nachdem der Kater seine Krallen ausfuhr.

Das heißt rückwirkend geht das ganze nicht, aber ab dem Moment, wo der Vermieter den Stellplatz gegen Geld vermieten will wohl.

Wenn du da nicht auch anderer Meinung bist, sieh es als gute Ergänzung zweier Meinungen an, ansonsten erklär uns, warum der Vermieter auch in Zukunft keine Miete dafür verlangen kann.

Gruß!

Horst

Moin,
was spricht dagegen es als Leihe im Sinne § 598ff BGB zu sehen? Dann wären die fiktiven Geschehnisse als Kündigung gem. 605 BGB ansehbar.

vnA

Es kommt hier nicht auf die „Tagesform“ von Vermieter oder Nieter an.

Läßt der Mietvertrag überhaupt mündliche Nebenabsprachen zu?

Falls nein, hat Mieter A gar keinen Anspruch auf eine bis zum Zeitpunkt X „gedultete“ außervertragliche Nutzung. Sofern die nicht schon so lange andauert, dass sie zum „Gewohnheitsrecht“ wurde. Also mindestens so ungefähr 20 - 30 Jahre.

Falls ja, muss der Anspruch notfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Und da wird der Aussage des Zeugen „Makler“ eine entscheidende Bedeutung zukommen.

Falls der nämlich auf die Frage des Richters „Haben Sie das auch als Zusage zur dauerhaften Nutzung als unentgeltlichen Stellplatz gewertet“ mit „NEIN“ antwortet, hat der Kläger ein gewaltiges Problem.

Und zudem ein Kostenpflichtiges…

Man sollte eine gütliche Einigung anstreben.

Multivac

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