mündlich geschlossener Vertrag fristlos gekündigt

…eine Krankenkasse hat mich beauftragt in einer Stadt Krankenfahrten zu einem bestimmten Preis durchzuführen. Da dieser Preis über dem Durchschnitt lag wollten sie keinen schriftlichen Vertrag eingehen, habe mir aber Patienten gegeben und 4 Jahre habe ich den vereinbarten Preis bekommen…jetzt habe sie das Abrechnungszentrum gewechselt und dabei fiel auf das kein schriftlicher Vertrag hinterlegt ist und an die damals vereinbarten Preise kann und will sich niemand mehr erinnern…die damaligen Verhandlungspartner haben mittlerweile andere Posten besetzt…Jetzt wollen sie gar nicht mehr zahlen, auch nicht für die bisher erbrachten Leistungen bzw. nur den deutlich geringeren Preis für den mittlerweile andere Unternehmen fahren…welche Rechte habe ich, da ich für den deutlich niedrigeren Preis niemals Fahraufträge angenommen hätte und was ist mit den erbrachten Leistungen…können die von heute auf morgen am Telefon sagen wir zahlen nicht mehr, sie haben keinen Vertrag…

Eine Antwort aus der Praxis:

Sie benötigen in jedem Falle Rechtsbeistand, da der Vertragspartner mit Sicherheit eine ganze Abteilung Profis dafür hat, sich aus der Verantwortung zu drücken.

Grundsätzlich ist ein unter Kaufleuten mündlich geschlossener Vertrag gültig. Das Problem fokussiert sich also auf die Beweisbarkeit. Da der Vertragspartner jedoch vier Jahre lang anstandslos die berechneten Preise bezahlt hat, ist dies prinzipiell eine klare Einverständniserklärung für Preis und Leistungsumfang.

Grüße,
Chrizz!

Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort :smile:
ich habe morgen gegen 14 Uhr eine Besprechung bei einer Krankenkasse wo ich dieses Thema anbringen möcht bzw. etwas zum „Pokern“ brauche … kann ich rgend etwas "wichtiges anbringen um mein Gegenüber erst einmal zu verunsichern denn der ist in dieser Situation genau so ein Laie wie ich aber vielleicht weis er wie ich das sie etwas vorschnell etwas entschieden haben und dern Rechtsweg nicht eingehalten haben…Krankenkassen stehen im freien Wettbewerb und können ohne weiteres dem billigsten Anbieter alle Fahrten anbieten und von mir verlangen zu den selben Konditionen zu fahren…Kann ich irgend etwas vorbringen wo steht das die eine schriftliche Kündigungsfrist einzuhalten haben?

vielen Dank im Voraus :smile:

Für die Kündigungsfrist sehe ich kaum Chancen, denn auch diese müßte aus dem mündlichen Vertrag belegt werden. Nur die bereits erbrachten Leistungen müssen unzweifelhaft anerkannt werden.

Ist die jetzige Kündigung schriftlich erfolgt? Diese Kündigungist im Übrigen u.U. auch ein Beweis für den bis dahin bestehenden Vertrag.

Das Pokern ist i.d.R. eine Kunst ohne obejktive Basis. Also würde rein subjektiv ich auf die Qualität Ihrer Leistung abstellen, die sich auch dadurch ergibt, daß die lange Zusammenarbeit eben auch eine gewisse Reibungslosigkeit bedeutet, die andere Anbeiter nicht direkt so leisten könnten. Behaupten Sie, daß andere Anbieter billigere Preise nur zu Konditionen (Reaktionszeit, Kompetenz, Erfahrung und Ausbildung der Angestellten, Qualität der eingesetzten Sachmittel) anbieten können, die den Auftraggeber langfristig nicht zufriedenstellen werden.

Viel Erfolg und Glück!
Chrizz

…ich habe im Prinzip noch gar keine Kündigung erhalten…am Telefon sagte man mir das ich ja gar keinen Vertrag hätte und somit meine Leistungen nicht mehr bezahlt werden würden…ich bin der Meinung das die mich hätten schriftlich kündigen müssen…oder unterliege ich da einem Irrtum …

Vielen Dank noch einmal für die Ratschläge…ein Kommentar aus dem Haus der Krankenkasse…ich zitiere…" Nur ein toter Versicherter ist ein guter Versicherter, denn der kostet uns kein Geld mehr" wir reden hier natürlich nicht von gesunden Versicherten…bei solchen Aussagen frage ich mich was da für Menschen arbeiten…und dann weis ich das denen Qualität überhaupt nichts wert ist!..

Sagen Sie, daß Sie auf eine schriftliche Kündigung bestehen. Machen Sie deutlich, daß es keinen Zweifel gibt, den durch die bisherigen Zahlungen bestätigten Vertrag ansonsten kostenpflichtig fortzuführen. Machen Sie auch direkt klar, daß Sie rechtlichen Beistand haben. Lassen Sie durchblicken, daß sie diesen bereits befragt haben und zeigen Sie Sicherheit in Ihren Forderungen.

Was die Zukunft anbetrifft, gilt es natürlich, die Argumente des Kunden zu verstehen und anzuwenden. Sicher gibt es Argumente, warum Sie die bessere Wahl sind. Eine gute Strategie ist immer, die Gegenpartei in Frageform zu der Äußerung von Standpunkten zu bewegen, die man später im Gespräch verwenden kann. Das mindert auch den Streß, nur selbst in Streß zu geraten…

Grüße,
Chrizz

Hallo Chrizz,

vielen Dank für den Rat der Taktik, könnte morgen gut jemanden wie sie an meiner Seite gebrauchen…das ganze findet morgen in Düsseldorf statt…nicht zufällig in der Gegend, oder :wink:

das mit der schriftlichen Kündigung ist gut denn die haben sie bis heute nicht zukommen lassen…hoffe das ich ihn damit etwas aus der Reserve locken kann…

Vielen Dank noch einmal, muss jetzt ein wenig zur Ruhe kommen…wünsche Ihnen einen guten Wochenanfang und ich werde ihnen berichten wie´s gelaufen ist…

Mit freundlichen Grüßen

FJ V

Guten Tag,

Hallo, wollte mal eben einen Zwischenbericht geben…Gespräch verlief insoweit gut, das die Gesprächspartner sofort zugestimmt haben das ich einen Vertrag habe, auch wenn die Verhandlungen seinerzeit mündlich stattgefunden haben…auch war ihnen klar das sie dann schriftlich zu kündigen haben… - wie, lang wären denn da die Kündigungsfristen und können die auch zur Monatsmitte kündigen? - … über die Zukünftigen Preise muss man dann noch einmal neu verhandeln…so die bisherige Aussage…

Vielen Dank bis hier her erst einmal für die Antworten und Tipps …

Gruß

FJ V

Ich glaube nicht, daß man hier eine Kündigungsfrist wirklich stichhaltig belegen kann. Auch subsidiäre gesetzliche Regelungen kenne ich keine hierfür. Mein praktischer Rat wäre also, dies im Einvernehmen zu klären. MachenS Sie der Gegenpartei klar, daß Sie einer kurzen Frist zustimmen, andererseits natürlich eine gewisse Reaktionszeit als angemssen empfinden. Das sollte nach so langer Zusammenarbeit drin sein. Und je besser das Einvernehmen, umso besser Ihre Position beim neuen Angebot. Die Krankenkasse ist evtl. ja auch an einem guten Einvernehmen interessiert - insbesondere die Person, die die Verhalndlungen führt. Denken Sie daran, diese Person möchte dem Arbeitgeber und sich selbst beweisen, daß er/sie klug ist :smile:

Grüße,
Chrizz