mündliche Abmachungen - Arbeitsvertrag

Angenommen Person X hatte ein Vorstellungsgespräch mit einem potentiell neuen Arbeitgeber.
Da wurden Fragen geklärt, wie Urlaubstage, Gehalt, Arbeitszeiten, Pausen usw.
Person X wird eingestellt und erhält einen Arbeitsvertrag, bei dem keine Urlaubstage, Arbeitszeiten und keine Pausen drin stehen. Lediglich das verhandelte Gehalt ist angegeben und ansonsten allgemeine Sätze wie - Urlaubstage richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben… usw.

Letztlich stellt sich heraus, dass es sich in der Praxis um eine 43,5 h (ohne Pause gerechnet) Woche handelt. Dass Person X 10 Tage weniger Urlaub hat (lt. Abrechnung) als abgemacht. Und dass es freitags - dem kurzen Arbeitstag der Woche - gar keine Pause gibt. Lt. Arbeitgeber könne man ja nebenbei essen und es sind ja „nur 7,5 h“

Was macht Person X nun, wenn es um mündliche Absprachen geht? Hat X da Anspruch darauf? Oder begibt sich X da eher aufs dünne Eis zwecks möglicher Gefährdrung des Arbeitsplatzes?

Letztlich stellt sich heraus, dass es sich in der Praxis um
eine 43,5 h (ohne Pause gerechnet) Woche handelt. Dass Person
X 10 Tage weniger Urlaub hat (lt. Abrechnung) als abgemacht.
Und dass es freitags - dem kurzen Arbeitstag der Woche - gar
keine Pause gibt. Lt. Arbeitgeber könne man ja nebenbei essen
und es sind ja „nur 7,5 h“

Ist natürlich unzulässig (ArbZG), wie einklagbar das insbesondere in der Probezeit ist, sei mal dahingestellt…

Was macht Person X nun, wenn es um mündliche Absprachen geht?
Hat X da Anspruch darauf?

Höchstwahrscheinlich findet sich im hinteren Teil des Vertrages ein Klausel im Sinne von „…mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen…“ Selbst wenn nicht, wäre das vor Gericht schwer zu beweisen, dass der mündliche Vertrag anders lautete. Zudem wahrscheinlich die Frage auftritt, warum der schriftliche dann überhaupt unterschrieben wurde…

Oder begibt sich X da eher aufs
dünne Eis zwecks möglicher Gefährdung des Arbeitsplatzes?

Auf jeden Fall. Jeder AG, der noch einigermaßen bei Sinnen ist, wird einen AN sofort kündigen, wenn dieser noch in der Probezeit vors Arbeitsgericht zieht. Den moralischen Aspekt lasse ich mal außen vor.

Der Arbeitsvertrag wurde erst 3 - 4 Wochen nach Arbeitsbeginn ausgestellt!
Eine Probezeit ist ebenso wenig festgehalten.