mündliche Abnahme nach Auszug

Hallo,
wir sind vor ca. 3 Monaten aus einer Mietwohnung ausgezogen. Dabei wurde mir mündlich mitgeteilt, dass die Wohnung einwandfrei übergeben wurde. Die Wohnung wurde auch direkt daraufhin wieder vermietet. Nun bekommen wir eine Rechnung für die Renovierung der Wohnung(rausreißen des alten Teppichs, Tapezierarbeiten, neue Fußbodenleisten usw.).
Nun meine Fragen, wie verbindlich ist die mündliche Abnahmeerklärung und müssen wir die Renovierungsarbeiten bezahlen.
Wer ist eigentlich in der Beweispflicht ?
Nebenbei bemerkt, existieren keine richtigen Handwerkerrechnung, sondern nur auf einem Notizblock geschriebene Beträge.

Hallo Helmut,

eine Wohnungsübergabe sollte stets schriftlich erfolgen. Nun ist es aber schon passiert. Hier ist nun zu beachten, dass der Vermieter Dir bei Übergabe erklärt hat, dass alles in Ordnung ist. Ich hoffe, dass es hierfür Zeugen gibt.

wir sind vor ca. 3 Monaten aus einer Mietwohnung ausgezogen.
Dabei wurde mir mündlich mitgeteilt, dass die Wohnung
einwandfrei übergeben wurde. Die Wohnung wurde auch direkt
daraufhin wieder vermietet. Nun bekommen wir eine Rechnung für
die Renovierung der Wohnung(rausreißen des alten Teppichs,
Tapezierarbeiten, neue Fußbodenleisten usw.).
Nun meine Fragen, wie verbindlich ist die mündliche
Abnahmeerklärung und müssen wir die Renovierungsarbeiten
bezahlen.

Der Vermieter hat an Dich - so wie Du es hier darstellst - keine Ansprüche. Einmal kann er, wenn er die Wohnung unbeanstandet zurück genommen hat, danach keine Ansprüche mehr stellen.

Ich führe trotzdem anschliessend aus, welche Konsequenzen es für den Vermieter hat, wenn er eigenmächtig Massnahmen vornimmt und dem bisherigen Mieter das Recht zur Beseitigung von Mängel entzieht.

Der Vermieter, will der den Mieter haftbar machen, muss diesen unter Frstsetzung zur Beseitigung der Mängel auffordern. Kommt der Mieter dieser Frist nicht nach kann der Vermieter unter vorheriger Ankündigung, dass er Leistungen wegen Verzuges verweigert, zur Selbstvornahme greifen. Unterlässt der Vermieter jedoch den Hinweis, dass er eine Leistung nach Verzug verweigert und geht eigenmächtig vor, in dem er selbst Mängel beseitigt, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Ersatz.

Wer ist eigentlich in der Beweispflicht ?
Nebenbei bemerkt, existieren keine richtigen
Handwerkerrechnung, sondern nur auf einem Notizblock
geschriebene Beträge.

Also in Deinem Fall gab es eine unbeanstandete Abnahme. Lehne die Kosten ab unter Hinweis, dass nach der Wohnungsübergabe keine nachträglichen Mängel anerkannt werden. (Kläre dann mal ab, wie lange der Teppichboden gelegen hat - möglicherweise ergibt sich auch hieraus, dass kein Anspruch besteht, weil zehn Jahre überschritten sind.)

Mir ist in Deinem Fall unklar, weshalb der Vermieter Kosten für Tapezier- und Malerarbeiten verlangt, wenn er die Wohnung unbeanstandet übernommen hat. Ich kann mich des Gedankens nicht ganz verwiegern, dass in Deiner Darstellung irgendwo eine Information fehlt, ausser, Du hast einen besonderen Vermieter.

Gruss Günter

Hallo Günter

besten Dank für Deine detailierten Erläuterungen.

Also in Deinem Fall gab es eine unbeanstandete Abnahme. Lehne die Kosten ab unter Hinweis, dass nach der Wohnungsübergabe keine nachträglichen Mängel anerkannt werden. (Kläre dann mal ab, wie lange der Teppichboden gelegen hat - möglicherweise ergibt sich auch hieraus, dass kein Anspruch besteht, weil zehn Jahre überschritten sind.)

Der Teppichboden liegt erst 6 Jahre in der Wohnung. Mit Hinweis, dass der Boden sowieso herausgerissen wird, weil die Nachmieterin Laminat verlege, wurde er von uns beim Auszug nicht gereinigt. Jetzt behauptet der Vermieter, da der Boden nicht gereinigt wurde, musste er herausgerissen werden und fordert das Geld von uns zurück (ein Teufelskreis).

eine Wohnungsübergabe sollte stets schriftlich erfolgen. Nun
ist es aber schon passiert. Hier ist nun zu beachten, dass der
Vermieter Dir bei Übergabe erklärt hat, dass alles in Ordnung
ist. Ich hoffe, dass es hierfür Zeugen gibt.

Leider habe ich die Abnahme mit dem Vermieter alleine gemacht gemacht. Mit dem Hinweis auf das guten auskommen in den letzten Jahren, hat er eine schriftliche Abnahme verweigert. (Naja vielleicht ein bisschen leichtgläubig von mir)

Mir ist in Deinem Fall unklar, weshalb der Vermieter Kosten
für Tapezier- und Malerarbeiten verlangt, wenn er die Wohnung
unbeanstandet übernommen hat. Ich kann mich des Gedankens
nicht ganz verwiegern, dass in Deiner Darstellung irgendwo
eine Information fehlt, ausser, Du hast einen besonderen
Vermieter.

Ca. 2 Monate vor unserem Auszug wurde noch ein neues Dachfenster eingesetzt. Mit Blick auf unseren baldigen Auszug, wurde die Wand nicht mehr tapeziert, das erfolgte erst nach unserem Auszug. Diese Kosten will nun unser Vermietern zurückfordern.

Die Kosten für die Malerarbeiten verlangt er, weil wir angeblich die Wohnung nicht ordnungsgemäß bei unserem Auszug gestrichen haben.

Hallo Helmut,

es läuft also alles auf die Beweislage hinaus und wem - wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte - ein Richter mehr glaubt.

Also in Deinem Fall gab es eine unbeanstandete Abnahme. Lehne die Kosten ab unter Hinweis, dass nach der Wohnungsübergabe keine nachträglichen Mängel anerkannt werden. (Kläre dann mal ab, wie lange der Teppichboden gelegen hat - möglicherweise ergibt sich auch hieraus, dass kein Anspruch besteht, weil zehn Jahre überschritten sind.)

Der Teppichboden liegt erst 6 Jahre in der Wohnung. Mit
Hinweis, dass der Boden sowieso herausgerissen wird, weil die
Nachmieterin Laminat verlege, wurde er von uns beim Auszug
nicht gereinigt. Jetzt behauptet der Vermieter, da der Boden
nicht gereinigt wurde, musste er herausgerissen werden und
fordert das Geld von uns zurück (ein Teufelskreis).

Der Vermieter hätte Dich auf den Mangel hinweisen müssen, Dich auffordern müssen, den Mangel zu beseitigen. Er kann nicht einfach die Arbeiten ausführen und dann die Rechnung vorlegen. Weise alles zurück. Fasse Dich dabei kurz und nehme nur auf die „ordnungsgemässe Übernahme der Wohnung beim Auszug“ Bezug. Erwähne sonst nichts. Nicht dass Dir jemand aus einer Satzstellung sonst einen Strick dreht.

eine Wohnungsübergabe sollte stets schriftlich erfolgen. Nun
ist es aber schon passiert. Hier ist nun zu beachten, dass der
Vermieter Dir bei Übergabe erklärt hat, dass alles in Ordnung
ist. Ich hoffe, dass es hierfür Zeugen gibt.

Leider habe ich die Abnahme mit dem Vermieter alleine gemacht
gemacht. Mit dem Hinweis auf das guten auskommen in den
letzten Jahren, hat er eine schriftliche Abnahme verweigert.
(Naja vielleicht ein bisschen leichtgläubig von mir)

Mir ist in Deinem Fall unklar, weshalb der Vermieter Kosten
für Tapezier- und Malerarbeiten verlangt, wenn er die Wohnung
unbeanstandet übernommen hat. Ich kann mich des Gedankens
nicht ganz verwiegern, dass in Deiner Darstellung irgendwo
eine Information fehlt, ausser, Du hast einen besonderen
Vermieter.

Ca. 2 Monate vor unserem Auszug wurde noch ein neues
Dachfenster eingesetzt. Mit Blick auf unseren baldigen Auszug,
wurde die Wand nicht mehr tapeziert, das erfolgte erst nach
unserem Auszug. Diese Kosten will nun unser Vermietern
zurückfordern.

Hie rmuss der Vermieter die Arbeiten erledigen. Zurückweisen, mit dme Hineis, dass der Vermieter für die Renovierung der durch den Fensterausbau entstanden Schäden verantwortlich zeichnet.

Die Kosten für die Malerarbeiten verlangt er, weil wir
angeblich die Wohnung nicht ordnungsgemäß bei unserem Auszug
gestrichen haben.

Das hätte sofort geschehen müssen. Dabei hätte der Vermieter aber weder die Wohnung übernehmen dürfen noch hätte ein neuer Mieter einziehen dürfen. Zurückweisen.Hinweisen auf die ordnungsgemässe Übernahme der Wohnung.

Gruss Günter