mündliche Absprache zur Vertragsentlassung

Guten Tag!

Im Mai hatte ich mit meiner ehemaligen Vermieterin ein Gespräch, laut dem Sie mich aus früher aus dem Mitevertrag entlassen wollte.
Dabei ging es darum, dass ich, wenn ich sofort ausziehe, die Miete innerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr zahlen kann.
Letztendlich kamen wir überein, dass sie mich zum Juni aus dem Vertrag entlässt. Bei dem Gespräch gab es eine dritte Zuhörerin.
Außerdem gibt es Mailverkehr, in dem Sie mich auf die Frage nach der Kaution, immerhin nach meiner Kontonummer fragt.

Nun ist bei ihr zur Zeit das Geld sehr knapp und sie möchte mir plötzlich die Kaution von 300 Euro nicht zurückerstatten mit dem Argument, ich hätte die Kündigungsfrist nicht eingehalten und es wäre nicht rechtzeitig ein Nachmieter gekommen.

Ich weiß, es ist ein dusseliger Fall… aber habe ich da irgendwelche Möglichkeiten?

Vielen Dank!

Hallo!
Bin leider kein „Experte“ und antworte rein aus meinem Rechtsdenken…klar sowei?
Ok!
Kennst du den Namen und Anschrift des Zeugen , der diese Unterredung mitgekriegt hat?
Dann hast du schon mal einen Zeugen mehr , als deine Vermieterin.
Außerdem hast du noch ne Mail , in dem es um die Rückerstattung deiner Kaution ging , Ja?
Wenn ja , stehts 2:0 für dich!!
Ob das jetzt zu einer schnellen Lösung deines Problems beiträgt , weiß ich nicht , aber deine Vermieterin ist lt. Gesetz dazu verpfichtet,deine Kaution „zinsbringend“ anzulegen!! (Sparbuch z.B.)
Setz deiner Vermieterin eine Frist (14 Tg.)worin sie die Möglichkeit hat , dir deine Kaution zurüch zu zahlen.Tut sie das nicht , wirst du die Kautionszahlung einklagen müssen.
Voraussetzung dafür ist natürlich,das du die Kündigungsfrist eingehalten hast,und zum ersten eines Monats die Wohnung in besenreinem Zustand hinterlassen hast. Ein Rückgabe-Protokoll ist dabei sehr hilfreich , denn deine Vermieterin wird ev.die Kaution zum Beseitigen der Mängel in Anspruch nehmen.
Schade , das ich dir nichts besseres schreiben kann,aber ich schätze , du wirst das Geld einklagen müssen und das kostet auch wieder Geld wenn du keine Rechtschutzversicherung hast.
Ich wünsch dir viel Glück!!
Frank

Leider sehe ich da keine Möglichkeit etwas zu unternehmen, da der Vermieter grundsätzlich keiner früheren Vertragsauflösung und Nachmieterstellung zustimmen muss. Es sein denn, mann hat einen schriftlichen Aufhebungsvertrag vereinbart. Wenn darin vereinbart ist, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Nachmieter gestellt werden muss/soll, so ist die natürlich auch einzuhalten, sonnst kann der Vermieter m.E. für seine entgangenen Einnahmen Schadensersatz verlangen - dieses versucht er hier eben durch Einbehalten der Kaution - wobei ich mir nicht sicher bin, ob das rechtens ist, da die Kaution nicht für diese Zwecke gedacht ist.
In der Praxis ist es nun aber so: Mann könnte vielleicht die Herausgabe der Kaution gerichtlich erzwingen (aber auch erst zwingend nach 6 Monaten) und im Gegenzug müsste man vielleicht Schadenersatz für entgangene Miete leisten. Unterm Strich +/-=0, sprich eher nur noch zusätzliche Kosten durch Anwalt, Gericht, etc.

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
Udo

Hallo,

mir scheint, es gibt für Dein Problem nur eine Lösung, nämlich die Androhung eines Mahnverfahrens. Vorher solltest Du dich aber versichern, dass der Zeuge des Gespräches auch Deine Angaben bestätigt. Dazu solltest Du eine formlose, aber dennoch rechtlich verbindliche Versicherung an Eidesstatt von dem Zeugen einholen.

Viel Erfolg, Hubert Steiger.

Hallo, anscheinend ist nichts schriftliches vorhanden über eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag. Andernfalls bräuchte man mindestens 2 Zeugen, die die mündliche Entlassung zu Juni aus dem Mietverrag bestätigen können.
Sie können im Prinzip nichts machen, da Sie nichts in Händen halten, außer an die Anständigkeit der Vermieterin zu appelieren. Aber: die Kaution ist zunächst nicht zum Ausgleich für ausstehende Mietforderungen zu verwenden, sondern zur evtl.Reparatur von Mietsachschäden.-
Gruß,Achim

Sicher haben Sie die Möglichkeit die Dame schriftlich und per Einschreiben dazu auffordern, Ihnen Ihre Kaution zu erstatten - ansonsten müsste Sie sie anzeigen. Viel Glück.

Ohne konkreten Beweis dürfte es schwer fallen, dass zu belegen. Da hilft eine (meist parteiische) Zeugin auch nichts. Vielleicht kann man sich ja gütlich auf die Hälfte einigen, da der Gang vor Gericht sehr langwierig und teuer ist.

Viel Erfolg

War die dritte zuhörerin mit dir oder der Vermieterin da ?
Wenn mit der Vermieterin hast du nur dann eine Chance enn das ganze schriftlich gemacht wurde. Andernfalls wirst du wahrscheinlich leer ausgehen.
Grüße