Mündliche Absprache zw. 2 Hausbesi. bindend

Hallo!
Vor einem Jahr hat X mit einer Freundin Y ein Haus gekauft und die Finanzierung gemeinsam unterschrieben. …ganz doof!!!
Damals gab es eine genaue mündliche Absprache, wie die Teilung nach Umbau in ein Zweifamilienhaus, aussehen wird und vonstatten geht. Es gab schon eine Bauzeichnerin, einen Architekten, etc. Alles wurde bislang nur mündlich besprochen, aber unter Zeugen. Auch der Umbau wurde diesbezgl. so ausgelegt. Da die Person Y die beiden OG`s erhält, bekommt X das EG und dafür den Garten und Anbauten (Ställe). Jetzt wo alles fertig ist, Gartenanlage, Ställe, etc. will Y ganz schnell die Teilung und einen ganz anderen Architekten, welcher noch nicht in diese Sache involviert war. Y gibt sich nicht mehr mit der Absprache zufrieden, sondern möchte einen „neutralen“ Architekten. Y hat keinen Finger krumm gemacht, im Garten mit Kaffee gesessen und bei den Bauarbeiten zugeschaut. Es gibt viele Zeugen dafür. Auch wurde bei der Elektrik schon berücksichtigt, dass die Gartenanlage /Anbauten auf X´s Zähler laufen. Wie sieht es rechtlich mit der mündlichen Absprache aus, Y sagt nun es hätte nie eine gegeben, es gibt nichts schriftliches! X wird von Y Rechtsanwältin hören. Braucht X nun auch einen RA, muss X der Forderung einer sofortigen Teilung nachkommen oder kann X erstmal sparen!! Es kostet eine Menge!!! Y will jetzt das „Bestmöglichste“ auf Kosten von X herausholen und dann die Hälfte wieder verkaufen. Bitte ganz rasche Antwort, der Person X platzt echt der Kragen und kann nicht verstehen, dass man sich in einer Freundin so täuschen kann.
Gruß mairy

Hallo,

wenn bestritten wird, dass es einen mündlichen Vertrag gab, müsste erst einmal bewiesen werden, dass doch ein Vertrag vereinbart wurde.

Erst wenn die abgeklärt ist, kann über das Weitere diskutiert werden, denn wenn der mündliche Vertrag nicht bewiesen werden kann, sind die untenstehenden Vereinbarungen vermutlich nicht mehr haltbar.

Ein RA wäre auf alle Fälle empfehlenswert.

LG