Mündliche Auftragserteilung

Welche Chance hat mein vor Gericht wenn der Auftrag nur mündlich erteilt wurde ?
Sachverhalt: Person 1 (Auftraggeber) gibt mündlichen Auftrag an eine Firma zur Leistungserbringung an einem KFZ ( Person 2 Besitzer ) das nicht in seinem Besitz steht.
Dieses soll später laut Aussage von Person 1 in seinen Besitz gehen.Deshalb soll die Rechnung erst später erstellt werden.Person 1 handelt den Preis aus und schreibt selbst die eigene Adresse auf dem Auftragsblatt des Leistungserbringers auf für die spätere Rechnungstellung.
Leistung wurde erbracht.Rechnung wurde nun an Person 1 geschickt.Diese verweigert nun die Zahlung mit der Begründung,das das Fahrzeug nun doch nicht in seinen Besitz ging und er die Rechnung für die Leistungserbringung an einem fremden Fahrzeug nicht bezahlen kann.
Anzumerken ist noch,dass vom Besitzer des KFZ ein Schreiben vorliegt,aus dem eindeutig hervorgeht,dass er nicht der Auftraggeber war und er den Schaden selber nicht beheben lassen hätte. Diese Aussage machte er bereits bei Auftragsannahme.Der Reparaturauftrag ging eindeutig von Person 1 aus.Seine Aussage bei Auftragserteilung war.dass mit diesem KFZ  (Roststellen) keine Kunden besucht werden könnten.Person 1 und Person 2 standen in Geschäftsbeziehung.   

Ist der Auftraggeber (Person1) egal ob sein Eigentum oder Fremdeigentum nicht verpflichtet zu zahlen,auch wenn er nur einen mündlichen Auftrag gegeben hat?
Welche Chancen hätte man vor Gericht bei diesem Sachverhalt?
Brächte eine Anzeige wegen Betruges etwas?
Hat jemand eine Idee, wie man doch noch zum Geld kommen kann?

Hoffe es war kein Lehrgeld!!!

Schlorchi
 

Hallo!

Es wird für mich nicht klar, wer hier eigentlich anfragt, 1 oder 2 oder Werkstatt ?

Wer bestellt zahlt ! Person 1 zahlt die Werkstatt, da gibt’s wohl so gut wie nichts, was dagegen spricht. Besitz(eigentlich Eigentum ?) hin oder her.

Das andere wäre ein Innenverhältnis der Personen 1 und 2 untereinander.
Was war abgesprochen, was den 1 veranlasste am fremden Fahrzeug Reparaturen zu veranlassen ?

Betrug ?
Person 2 hat Person 1 betrogen, weil er etwas versprochen hatte, was Person 1 zu Reparaturauftrag veranlasste, das Versprechen aber nicht einhielt.
Person 2 hat also eine ungerechtfertigte Bereicherung(Wertverbesserung PKW) erfahren ?
Und die war von vorneherein von Person 2 beabsichtigt ?
Das könnte dann tatsächlich Betrug sein.

MfG
duck313

Moin,

du sprichst so viel von „eindeutig“.
Weshalb hast du dir denn nicht einen Auftrag mit allen mündlich getroffenen Vereinbarungen unterschreiben lassen und Eindeutigkeit hergestellt?
Solches dubioses Kuddelmuddel sollte man erst gar nicht anfangen.
Wahrscheinlich wirst du’s unter Lebenserfahrung abbuchen müssen.

roysy

Welche Chance hat mein vor Gericht wenn der Auftrag nur
mündlich erteilt wurde ?

Forderungsanspruch setzt Rechtsgrund voraus.

Ist der Auftraggeber (Person1) egal ob sein Eigentum oder
Fremdeigentum nicht verpflichtet zu zahlen,auch wenn er nur
einen mündlichen Auftrag gegeben hat?

Selbsverständlich: Reparaturaufträge bedürfen weder der Text- noch Schriftform.

Nur warum fragst du? "„Person 1 handelt den Preis aus und schreibt selbst die eigene Adresse auf dem Auftragsblatt des Leistungserbringers“.

Was denn noch?

G imager