Mündliche Entbindung der Kündigungsfrist bindent?

Hallo zusammen,

Mietvertrag ist von Mieter, MieterIN, Vermieter und VermieterIN unterschrieben.

Vermieter sagt den Mietern (beide anwesend) zu, aufgrund einiger vorhergehenden nichteingehaltener Versprechungen, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht eingehalten werden muss.
Nun soll es kurzfristig zum Auszug kommen.
Vermieter ist aber nun für länger im Ausland und nicht erreichbar, VermieterIN weiß von nichts und besteht auf Vertragsbedingungen.

Ist die mündliche Entbindung der Kündigungsfrist gültig?

Danke für Antworten!

Hallo!

Selbstverständlich gilt die mündliche Absprache !

Nur darum geht’s ja gar nicht, es gibt Streit darüber ob sie ausgesprochen wurde, weil man sich vermieterseitig nicht daran erinnert oder nicht daran erinnern will.

Das ist das leidige Problem mit mündlichen Absprachen.

Was hat den die 4 anwesenden Vertragspartner damals gehindert, einen einfachen Satz unten auf den Mietvertrag zu setzen?

„Mieter sind von gesetzlicher Kündigungsfrist befreit“.

MfG
duck313