Hallo,
Folgendes ist passiert:
- Rechtsschutzversicherte Mandantin, hat den Anwalt in erstem telefonischen Kontakt darüber informiert und ihn gefragt, ob er das Mandat zu den Sätzen der Versicherung übernehme. (Der erste konsultierte Anwalt hatte nämlich eine Honorarvereinbarung von 250€/Stunde gewünscht, daher eine ganz explizite Frage an den nächsten Anwalt.)
- Anwalt hat bejaht, erhält also die Versicherungsdaten wie besprochen per E-Mail, Anwalt hat Lesebestätigung geschickt (beides liegt vor). Und dann
- Anwalt schickt mir 2 Tage nach Erledigung der Sache volle Rechnung. (Da ist in der Kanzlei wohl was falsch gelaufen …)
- Mandantin reklamiert sofort telefonisch, Sekretärin sagt, es sei ihr Fehler, sie schicke die Rechnung an die Versicherung. („Zeuge“ hat mitgehört.)
- Mandantin erhält eine neue Rechnung: über Selbstbeteiligung (ist ja klar) UND einen Differenzbetrag zur RGV.
- Telefonische Nachfrage in der Kanzlei: Sekretärin liegt keine Info vor, sie sagt, sie könne ja nicht wissen, was der Anwalt und die Mandantin abgemacht hätten, und spricht von einer „mündlichen Vereinbarung einer Honorarpauschale“. Der Anwalt war nicht zu sprechen. („Zeuge“ hat mitgehört.)
- Der Anwalt hat nun entgegen der Ankündigung seiner Sekretärin innerhalb einer Woche noch nicht zurückgerufen.
ES GAB WIRKLICH KEINE HONORARVEREINBARUNG, weder schriftlich noch mündlich. Im Gegenteil, er hat - die Mandantin hatte ausdrücklich gefragt - bejaht, zu den Bedingungen ihrer Versicherung (RGV) zu arbeiten, und keine Mehrkosten erwähnt; daraufhin erst hat die Mandantin ihm ihre Daten gesandt.
Wie verhält sich die Mandantin nun? Hat eine (vermeintliche) mündliche Honorarvereinbarung irgendeine (juristische) Grundlage/Bedeutung? Danke für eine kundige Antwort!