mündliche Kündigung?

Guten Abend!

Man stelle sich folgendes vor: die Probezeit nähert sich dem Ende und ein Chef kommt zu seinem Mitarbeiter und SAGT ihm das er ihn nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen möchte. Der Arbeitsvertrag von dem Mitarbeiter sagt aber aus das er nach der Probezeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird.

Muß der Chef diesen Arbeitsvertrag schriflich kündigen???

Gruß

Guten Abend!

Muß der Chef diesen Arbeitsvertrag schriflich kündigen???

Ja.

MfG

Hallo,

eher Nein.

Denn offenbar ist die Probezeit als ProbeBEFRISTUNG geregelt, sonst
könnte es danach ja kein UNBEFRISTETES Arbeitsverhältnis geben.

Eine Befristung aber läuft einfach aus.

Grüße
EK

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Hallo,

Eine Befristung aber läuft einfach aus.

Stimmt. Hab mich wohl von dem Begriff „Probezeit“ aufs Glatteis führen lassen.

MfG

Mysterium
Hi!

Wir werden es aber nie klären können, wenn das so nicht bestätigt wird :smile:

LG
Guido

ProbeZEIT?
Hi!

War es denn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit oder aber ein Probearbeitsverhältnis über sechs Monate, was nur dann zu einem unbefrsiteten AV wird, wenn der Vertrag über diese Dauer hinaus fortgesetzt wird?

Im letzten Fall: War das schriftlich fixiert?

LG
GUido

Hallo auch!

Ich denke auch, dass der Vertrag schriftlich gekündigt werden muss. Ich verstehe das so, dass nach Ablauf der Probezeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht, und kein neuer Vertrag unterzeichnet wird. Demnach gibt es eigentlich schon ein Arbeitsverhältnis. Und Kündigungen müssen zwingend schriftlich erfolgen.
Aber wo ist der unterschied zwischen Probezeit u. Probebefristung? Letzteres habe ich noch nie gehört.

mfg Andreas

Hi!

Aber wo ist der unterschied zwischen Probezeit u.
Probebefristung? Letzteres habe ich noch nie gehört.

Von der Konstruktion her handelt es sich dabei um einen befristeten Vertrag der nach Ende der Probezeit ausläuft.

LG
Guido

hallo!
Kommt auf den vertrag an der er momentan hat!

eine kündigung muss in Deutschland IMMER schriftlich erfolgen…ansonsten ist hat Arbeitsverhältnis weiterhin bestand.
das müsste man aber sehr wahrscheinlich einklagen…
hier gibts dann noch tips und tricks.

wenn man nach der mündlichen kündigung einfach weiter arbeiten kommt und einen keiner nachhause schickt, dann hat man (nach rechtsprechung) nach 3 tagen einen unbefristeten AV.
–> das muss man aber dann sehr wahrscheinlich auch einklagen…
gruss

Lass es bitte!
Hi!

eine kündigung muss in Deutschland IMMER schriftlich
erfolgen…

Das hatten wir schon

wenn man nach der mündlichen kündigung einfach weiter arbeiten
kommt und einen keiner nachhause schickt, dann hat man (nach
rechtsprechung) nach 3 tagen einen unbefristeten AV.

Du erzählst hier einen Müll, dass ich erst mal meine Brille putzen musste.
Wo bitte soll das denn stehen?
Gib mir EIN EINZIGES Urteil!

Verständnislose Grüße
Guido