mündliche kündigung

Guten Tag,
ein angestellte (verheiratet 25 jahre)auf probezeit (Tag der einstellung 8.7.09)(krankgeschrieben 26.10-30.10,09)ist am 2.11.09 mündlich unter eines zeugen gekündigt worden.es wurde vereinbart das dieser eine kündigung in beiderseitigen einverständnis bekommt, um einer möglichen speerzeit vom amt aus dem wege zu gehen.der exangestellte sollte einen tag später wieder bei der firma erscheinen um seine kündigung abzuholen, nur war der boss nicht anwesent, nach rückruf erfuhr der angestellte das er seine kündigung am selben tag noch in seinem briefkasten bekommen würde.Tage vergingen aber es kam kein brief, dieser chef war auch nicht immer telefonisch erreichbar. es zog sich bis der chef am 19.11.09 sich telefonisch meldetete und dem exangestellten sagte das er seine Kündigung fertig hat und er diese jetzt abholen kann.der exangestellte weigerte sich die kündigung am 19.11.zu unterschreiben da diese zum 31.10.09 ausgeschrieben ist. der chef drohte mit einer fristlosen kündigung falls der exangestellte diese jetzt nicht unterschreibt. so kam es der exangestellte bekommt am 19.11 eine fristlose kündigung zum 31.10.09 Grund - zuspät abgegebene krankschreibung.weiter heißt es das der exangestellte unter eines zeugen am 31.10.09 mündlich gekündigt wurde und zu verrechnende arbeitsstunden 79 Std. ausbezahlte arbeisstunden 120 Sdt. diese stunden beziehen sich auf die letzte abrechnung bis 31.10.09.
wie soll sich der exangestellte verhalten, da er am montag den 2.11.09 nach abgabe seines krankenscheins mündlich in beiseins eines arbeitskolegens die kündigung wurde, aber erst am 19.11.09 seine fristlose kündigung mit oben genanten angaben zum 31,10.o9 erhilt.der exangestellte fragt sich was er beim amt angeben soll weil er fast 3 wochen hinter seiner kündigung hinterherrennen musste und sich somit nicht rechtzeitig arbeitslos melden konnte.darf dieser chef so agieren ? ist eine speerzeit berechtigt vom amt weil der exangestellte sich trotzdem zum 2.11.09 arbeitslos melden hätte müssen ?
danke fürs lesen

Hallo

Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Rückwirkend Kündigen kann man nicht.

Die wirksame Kündigung ist die fristlose. Der AN sollte sich dirkt beim Arbeitsamt arbeitslos melden und danach unbedingt gegen die fristlose Kündigung klagen, ggf mithilfe eines Fachanwaltes. Zudem sollte solch ein AN niemals sagen, daß er sich zur Vermeidung einer Sperrfrist beim Arbeitsamt mit dem AG auf einen Deal geeinigt hatte.

Gruß,
LeoLo

Danke schonmal für deine antwort :smile:dieser besagte deal ist natürlich vertraulich und niemanden zu erzählen.

Hallo Rush

dieser besagte deal ist natürlich vertraulich
und niemanden zu erzählen.

Nur, damit das nicht falsch rüberkommt. Ich billige solch ein Vorgehen in keinster Weise und mahne auch dazu, bei Nachfragen der Leitsungsstellen und/oder vor Gericht, die Wahrheit zu sagen. Alles andere wird auf unterschiedliche Straftaten hinauslaufen. Meine Formulierung war nur deshalb so gewählt, weil man die Möglichkeit hat, lieber gar nichts (aus)zu sagen, bevor man sich belastet. Etwas Falsches zu sagen… das kann auch anders ausgehen.

Gruß,
LeoLo

der exangestellte wird diesen punkt nicht mehr erwänen weil er ja eine fristlose kündigung erhalten hat. natürlich ist dieses verhalten in keinster weise zu vertreten.