mündliche Kündigung?

Hallo an alle, 

Habe eine kurze und knappe Frage: kann eine mündliche Kündigung wirksam sein? Es handelt sich um eine Einstellung im öff. Dienst - Probezeit ist Februar zu Ende.  Bis jetzt nichts schriftlich erhalten.  Es wurde auch nicht so richtig Kündigung ausgesprochen, es fand nur ein Gespräch darüber statt, ohne weitere Zeugen.  

Danke für eure Hilfe.

Hallo,

nein, kann sie nicht.
Arbeitsverträge können mündlich geschlossen werden, aber die Kündigung muß zwingend schriftlich erfolgen.

Gruß
Christian

Vielen Dank für die Antwort!

… § 623 BGB:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html

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