Mündliche Kündigung einer Auszubildenden rechtens?

Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter arbeitet seit Juli 2008 in ihrem Ausbildungsbetrieb als Steuerfachangestellte. Jetzt wurde Ihr fristgerecht zum 31.12.09 gekündigt (bisher nur mündlich). Sie hat keinen Arbeitsvertrag. Betrieblicher Usus war bisher die Zahlung eines 13. Monatsgehalts. Ihr wurde diese Zahlung nicht geleistet. Bei den anderen Mitarbeiters wurde erstmalig diese Zahlung getrennt in Weihnachtsgeld und Prämie. Hat sie nicht auch einen Anspruch darauf?
Der Hintergrund ist zwar noch unklar, aber ihre Chefin meinte, dass sie nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten kann, weil ihr eine Falschbuchung unterlaufen ist und sie in genehmigten Urlaub gegangen und die Angelegenheit der Arbeitskollegin überlassen hat. Noch im September 2009 hat sie von ihrer Arbeitgeberin ein Zwischenzeugnis erhalten, von dem man träumen kann.

Lieber Fragesteller,

ein Ausbildungsverhältnis ist nicht ordentlich, d.h. fristgemäß kündbar. Zudem ist eine Kündigung nur in schriftlicher Form möglich. Der Anspruch auf die Zahlunge der Zulage kann sich durchaus aufgrund einer betrieblichen Übung ergeben. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden.

Beste Grüße

RA Koll

Sehr geehrter Herr Koll,

Ihre Antwort hat mir schon geholfen, vor allem wegen dem Hinweis auf die schriftliche Kündigung. Zur Ergänzung sei noch gesagt, sie ist nicht mehr in der Ausbildung, sondern seit Juli 2008 ausgelernt.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende, frohe Festtage und ein gesundes neues Jahr.

Nochmals vielen Dank
Marita Lehberger