Mündliche Kündigung vor Zeugen erfunden !?

Ein Mitarbeiter wird mit einen Schreiben über fehler die seit anfang seinens arbeitsverhältnisses zu kosten geführt haben konfrontiert und soll dieses unterschreiben. Diese kosten sind aber nicht durch sein fehlverhalten sondern einens kolegen zustande gekommen . Er unterschreibt dies nicht ,wobei ihm gesagt wird das das schreiben dann halt eingeschrieben zugestellt wird .

Der Mitarbeiter bekommt seine Arbeiten zugeteilt die er in der Dienstzeit erlediegt und nach der arbeitszeit sein dienstwagen in der firma abstellt und nachhause geht . Durch extrem hohe arbeitsleistung muss er sich am nächsten tag in der Früh krank melden und einen tag darauf bekommt er per post ein schreiben Betreff : Mündliche Kündigung die vor 2 tagen in der früh ausgesprochen wurde mit 2 Zeugen die unterschrieben haben. was soll der Mitarbeiter jetzt machen ??

Hallo,

er kann nur seine Arbeitskraft anbieten, denn mündliche Kündigung sind schon seit ich glaube genau 10 Jahren nicht mehr zulässig (§ 623 BGB).

VG
EK

OT
Hallo

Ein Mitarbeiter wird mit einen Schreiben über fehler die seit anfang seinens arbeitsverhältnisses zu kosten geführt haben konfrontiert und soll dieses unterschreiben. Diese kosten sind aber nicht durch sein fehlverhalten sondern einens kolegen zustande gekommen . Er unterschreibt dies nicht …

Sowas sollte er übrigens in keinem Falle unterschreibe. Entweder ist er für verursachte Kosten haftbar (was bei AN meistens nicht der Fall ist) oder er ist es nicht, und dafür braucht der AG nicht seine Unterschrift.

Viele Grüße