hallo, ich benötige dringend hilfe, ich bin in einer verzwickten situation.
mein arbeitgeber hat mich zum 6.8.2012 durch einen mündlichen vertrag, also im endeffekt per handschlag ohne weitere absprachen eingestellt.
am 9.8.2012 erfolgte dann in eine erhitzten situation eine mündliche kündigung, das klingt vielleicht kindisch, aber des war auch ein richtig handfester streit, bei dem mir meine zukunft am herzen lag (du kannst heim gehen, ich brauch dich nicht mehr) daraufhin bin ich auch nach hause und nicht mehr auf der arbeit erschienen.
wie sollte ich mich nun rechtssicher verhalten?
der AG sollte mir doch nun schriftlich kündigen oder? aber mit welcher frist? (mündlicher vertrag)
soll ich mich krankschreiben lassen?
ich möchte nach diesem vorfall ohnehin nicht mehr in der firma arbeiten, da ich nach diesem verhalten keine chancen für eine gemeinsame zukunft sehe. mir kommt es vor allem darauf an, dass ich mich rechtssicher verhalte und mir keine nachteile entstehen.
ich bin immer ehrlich und offen für die ganze welt, daher habe ich auch oft in arbeitsverhältnissen auf mir rumtrampeln lassenn und mich behandeln lassen wie der letzte idiot, und ich habe keine lust, dass dieser idiot sich jetzt auch noch wie das letzte arschloch an mir rumzieht
vielen vielen lieben dank im vorraus für eure bemühungen
Hallo,
meiner Meinung nach hast Du überhaupt keine Rechte.
- Du hast keinen schriftlichen Arbeitsvertrag!
- Du hast ja nicht einmal vier Tage dort gearbeitet!
- Du warst, wenn überhaupt, in der Probezeit, d.h. Dein Chef kann Dich ohne Angaben von Gründen kündigen!
Bist Du in einer Gewerkschaft organisiert, dann wende Dich an diese, wenn nicht wird es Zeit dazu, Dich dort anzumelden!
Grüße
Formal juristisch hast Du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, weil auch ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam ist. Dafür gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gem. BGB § 622.
Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann immer nur schriftlich erfolgen. Du kannst also gegen die Kündigung innerhalb von 21 Tagen auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses klagen. Das hat aber nur Sinn, wenn Du Deine Arbeitskraft für die Zeit des Arbeitsverhältnisses anbietest.
Hallo,
folgendes zum Thema mündlicher Vertrag, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, also keine Beschränkungen und Fristen durch einen AV nach § 611 BGB existent sind, bedeutet das rechtlich, dass sie nun stolzer Eigentümer eines automatisch rechtskräftigen unbefristeten Arbeistvertrages sind. Das Sie die Firma verlassen haben war schon richtig so, wenn ihr AG das von ihnen fordert. Allerdings eine Kündigung bedarf im Gegensatz zur Einstellung „immer“ der Schriftform. Ergo, die Kündigung ist ungültig! Vorteilhaft allerdings wäre es gewesen, Sie hätten sich noch am gleichen Tag krankschreiben lassen und die AU per Einwurfeinschreiben ihrem AG zustellen lassen, dann wäre ihr AG am Zug gewesen. Die Problematik die ich jetzt sehe bezieht sich auf mehrere Punkte: a) Sind Sie überhaupt per Krankenkasse etc. irgendwo angemeldet worden (möglich das ihr AG leugnet das Sie jemals für ihn gearbeitet haben) b)läßt sich jetzt von ihrer Seite aus nachweisen, dass er Sie gekündigt hat, oder wird die Sache hinter her so ausgelegt das Sie einfach ihren Arbeitsplatz verlassen haben und seitdem unentschuldigt fehlen, was auf jeden Fall ein verhaltensbedingter fristloser Kündigungsgrund, sprich außerordentliche Kündigung. Ich könnte jetzt so weiter fortfahren, nützt aber nichts, unterm Strich, kommen Sie wohl bei jemandem der solche Praktiken anwendet, nicht um das einschalten eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht herum. Die Kündigungsfrist beläuft sich dann auf 2 - 4 Wochen, je nachdem was Sie vor Gericht für sich erstreiten. Fazit: Der Arztbesuch wäre am 09.08.2012 oder rückwirkend am 10.08. eine gute Idee gewesen, jetzt ist es zu spät dafür, jetzt heißt es am 13.08. zum Rechtsanwalt gehen, vorm Gesetz gelten Sie eigentlich im Moment von ihrem AG als bezahlt freigestellt und das ist das Problem von ihrem AG, aber das können Sie jetzt auch nicht bis Ultimo ausreizen. Sie müssen was machen, gehen Sie am Montag zum Anwalt.
Hallo Kollege, eine mündliche Kündigung ist rechtswidrig, aber Sie müssen sich sofort Krank melden und Ihre Arbeitskraft nach Ihrer Krankheit anbieten, es kommt auch darauf an wie lang Sie schon im Betrieb sind?? Mit Freundlichen Grüßen Betriebsrat
Hey,
wie der Zufall es will hatten wir gerade gestern in der Meisterschule dieses Thema. Also, ich will dann gleich mal loslegen:
„du kannst heim gehen, ich brauch dich nicht mehr“ Ist eine mündliche ordentliche Kündigung. Dadurch das du gegangen bist, hast du die Kündigung angenommen. Der Rechtsfall is so: dein AG muss die Kündigungsfrist (nach Gesetz/Tarifvertrag) einhalten. Jetzt kommt der interessante Teil, dadurch das er sagt DU KANNST GEHN, hat er dich freigestellt, d.h. du musst nicht arbeiten gehn, die Entgeldfortzahlung muss aber geleistet werden. Ich hoffe ich habe dir geholfen.
Greetz
Nordi
einen Kündigung muss schriftlich erfolgen. Du solltest dich lieber krank schreiben lassen, da dir das sonst als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden kann. In der Probezeit kann Dir tgl. ohne Grund gekündigt werden
Hallo,
da kein schriftlies Arbeitsvertrag liegt, gilt der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen, aber sie müssen nachweisen, dass sie überhaupt abei Sozialversicherung angemeldet sin (von Arbeitgeber) ist nicht der Fall, dann haben Sie keine Ansprüchen gegen ihm in der Hand.
gruß
Marinel
Hallo,
ist wirklich ein bisschen verzwickt, läßt sich aber aufdröseln.
Zunächst, ein Vertrag ist gültig, egal ob schriftlich oder mündlich, auch ein Arbeitsvertrag.
Eine Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen, sonst ist sie grundsätzlich unwirksam. Grundsätzlich heißt allerdings, es kann auch Ausnahmen geben.
In Deinem Fall sieht es so aus, dass Du gegangen bist und die Arbeit eingestellt hast, das Arbeitsgericht wird also voraussichtlich davon ausgehen, dass Du die Kündigung angenommen hast und die Wirksamkeit durch Dein Verhalten anerkennst.
Natürlich kannst Du versuchen, Deinem Arbeitgeber zu sagen, die Kündigung ist unwirksam, da er die Vorschrift der Schriftform missachtet hat.
Wenn er clever ist, geht er in aller Ruhe zum Arbeitsgericht und klagt auf Wirksamkeit der Kündigung und hat große Chanchen zu obsiegen.
Aber versuchen kannst Du es ja. Vielleicht kannst Du noch eine Abfindung aushandeln.
Aber so wie Du die Situation schilderst, solltest Du froh sein da weg zu kommen.
Auf der rechtssicheren Seite bist Du allemal, der einzige der einen Fehler gemacht hat ist Dein Chef.
Du könntest aber auch einfach von Deiner Seite aus schriftlich kündigen, damit würdest Du Dein Gesicht wahren.
Mein Tipp: absolut superfreundlich aufkreuzen und möglichst unter reichhaltigem Zeugenbestand mit „großem Bedauern“ die Kündigung überreichen. Dannn läßt Du Deinen Exchef auch noch doof aussehen.Tut unheimlich gut.
Beste Grüße, Johannes
Bei den meisten Arbeitsverträgen gibt es eine Probezeit,die kann manchmal 14 Tage oder 1 Monat betragen. Während dieser Zeit kann von beiden Seiten das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Wenn also zwischen Dir und Deinem ARBeitgeber etwas gravierendes vorgefallen ist, dann hätte er Dich erst zum Ende der Probezeit kündigen dürfen.
LG Bernd
Hallo Sebito,
ja, ist nunmal eine sch… Situation.
Nun sieht es so aus, dass ein Arbeitsvertrag nicht grundsätzlich schriftlich sein muß. Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ebenfalls bindent. Nur kannst Du auch beweisen, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde?
Wenn denn ja, wird sich Dein Arbeitgeber hinstellen und sagen, dass die Kündigung während der Probezeit erfolgt ist. Das kann er dann ohne Angabe von Gründen machen.
Also, Du bist in der Beweispflicht, dass ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Die Kündigung muß dann, da hast Du recht, schriftlich erfolgen.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Gruß aus Bremen,
Volker
Hallo Sebito,
das ist in der Tat ziemlich verzwickt.
Grundsätzlich gilt ja auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag, und meines Erachtens gilt immer, wenn etwas nicht explizit geregelt ist, die gesetzliche Regelung. Also z. B. Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende des Kalendermonats (bei dir also bis 30.09.)
der AG sollte mir doch nun schriftlich kündigen oder?
Grundsätzlich muss eine Kündigung schriftlich erfolgen, sonst gilt sie nicht.
(du kannst heim gehen, ich brauch dich nicht mehr) daraufhin bin ich auch nach hause und nicht mehr auf der arbeit erschienen.
Allerdings musst du deine Arbeitskraft deinem Arbeitgeber auch zur Verfügung stellen. Du kannst also nicht sagen, er hat gesagt, ich soll nicht mehr kommen - also bleibe ich zu hause, aber ich möchte weiterhin bezahlt werden.
soll ich mich krankschreiben lassen?
Wieso, bist du krank? Wenn nicht, solltest du dich auch nicht krankschreiben lassen - sonst hat dein Arbeitgeber einen wirklich guten Grund, dir zu kündigen…
ich möchte nach diesem vorfall ohnehin nicht mehr in der firma arbeiten, da ich nach diesem verhalten keine chancen für eine gemeinsame zukunft sehe.
Wenn dir an deinem Job was liegt, solltest du trotzdem mit deinem Chef das Gespräch suchen. Wenn das nichts bringt, hast du deine Schuldigkeit getan.
In diesem Fall mir kommt es vor allem darauf an,dass ich mich rechtssicher verhalte und mir keine nachteile entstehen.
Du hast zwei Möglichkeiten: Wenn du geltend machen möchtest, dass mündlich ein Arbeitsverhältnis abgeschlossen wurde (und du deshalb auch bezahlt werden möchtest), solltest du dich an deinem Arbeitsplatz einfinden. Wenn dein Chef dich dann wegschickt oder dich freistellt - okay. Aber du kannst nicht einfach wegbleiben und sagen: Er hat gesagt, ich brauch nicht mehr zu kommen.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, die ganze Geschichte abzuhaken. Drei Tage Arbeit würden dir damit unbezahlt durch die Lappen gehen, aber Bezahlung ohne Arbeitsvertrag müsstest du dir vor Gericht erstreiten, und da ist das mit dem Beweisen immer so eine Sache. Bedenke hierbei aber auch, was das möglicherweise für Folgen für dich bzgl. Arbeitsamt und Unterstützung hat.
Tinastar
Hallo,
als erstes, gibt es Zeugen, die das Arbeitsrechtverhälnis bestätigen können?
zweitens, eine Kündigung muss schriftlich erfolgen,
in dem Fall gehe ich von einer üblichen Probezeit aus, also 14 -tägige Kündigungsfrist.
Allerdings auch bei mündlichem Vertrag sollten im Vorfeld Gehalt, Lohn, Urlaub, Arbeitszeit Absprachenerfolgen, da der AG nach 4 Wochen verpflichet ist die in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten.
Ich empfehle den Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen.
MFG
SN
hallo sebito
rechtlich gesehen kann ein arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen werden. eine kündigung muss schriftlich erfolgen, bei einer probezeit bedarf es keinen grund der kündigung. weshalb es zu dem streit kam hast du nicht geschrieben. denk bitte daran, das es in deinem lebenslauf kein gutes bild hinterlässt, wenn du innerhalb kürzester zeit gekündigt wirst. dein nächster ag wird ich danach fragen. gerade wenn ein arbeitnehmer gekündigt wird, erkundigt sich dein neuer arbeitgeber beim alten arbeitgeber erkundigen.
Hallo,
wenn Du sowieso nicht mehr bei dem AG arbeiten willst, solltest Du nichts mehr veranlassen.Wenn es schlecht läuft, müßtest Du u.U. von dem AG auch ein Zeugnis haben, für den nächsten Arbeitgeber, daher solltest Du die Tage lieber als Probearbeiten in Deinem Lebenslauf verbuchen.
Gruß
Klaus