Hallo zusammen. Ich habe ein riesenproblem. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich arbeite seit acht jahren in einer privaten Tankstelle.
Bis vor 2 wochen ,da hat mir die chefin gekündigt! Es war so : Ich hatte im monat über 250std und mir wurde immer was vom gehalt abgehalten was in der tankstelle geklaut wurde. Da kamm was zusammen jeden monat. Ich hab mich nie getraut was zu sagen. Bis vorgestern da hab ich meiner chefin gesagt das ich das nicht bezahlen möchte,und das wir was mit den 250std im monat (davon 2 wochen nachtschicht jeden monat)ändern sollten. Dann fing alles an,sie sagte mir das ich das alles bezahlen muss was geklaut wird weil ich selber schuld bin und besser aufpassen müsste! Nach hin und her hat sie sich so aufgeregt das sie zu mir gesagt hat das ich gekündigt bin.Darauf war ich am nächsten beim arbeitsamt und wollte mich
arbeitsuchend melden.Und die wollten dann eine schriftliche kündigung vom arbeitgeber haben.Darauf war ich wieder in der tankstelle und wollte die kündigung schriftlich haben darauf sagte sie ich hätte selber gekündigt und will mir keins schreiben!! Sie will mir damit eine auswischen!! Bitte könnt ihr mir helfen ich bin echt verzweifelt und weiss nicht was ich machen soll.
hallo twip.
ein bekannter von mir hatte das auchmal,er ist sofort zum arbeitsgericht.
(für dich kostenlos)die warten da schon auf solche sklaventreiber.
gruß mücke
Die Kündigung ist wegen § 623 BGB unwirksam. Und du solltest dir schleunigst einen Anwalt nehmen.
Levay
Wie kommst Du darauf?
Hi!
ein bekannter von mir hatte das auchmal,er ist sofort zum
arbeitsgericht.
(für dich kostenlos)
Und wieder mal ein Tipp für den Eimer!
Wie kommst Du auf den Trichter, dass ein Prozess für den AN kostenlos sei?
LG
GUido
Die Kündigung ist wegen § 623 BGB unwirksam. Und du solltest
dir schleunigst einen Anwalt nehmen.Levay
Ja ! Das hab ich auch aber von was soll ich denn bis dahin leben? Steht mir jetzt arbeitslosengeld zu oder arbeitslosengeld 2.Ich weiss auch nicht wie ich den anwalt auch noch bezahlen soll?
Ich denke nicht, dass du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, denn: Du hast ja noch einen Job. Weil der Arbeitsvertrag noch gilt, hast du auch deine Lohnforderung weiterhin. Und wenn du sie nicht hast, so hast du doch einen Anspruch darauf. Das wird dir ja alles noch bezahlt werden müssen. Im Notfall musst du dich bis dahin wohl an Freunde und Verwandte oder an das Sozialamt halten.
Levay
FAQ:1129
Hi!
Ja ! Das hab ich auch aber von was soll ich denn bis dahin
leben? Steht mir jetzt arbeitslosengeld zu oder
arbeitslosengeld 2.Ich weiss auch nicht wie ich den anwalt
auch noch bezahlen soll?
Abgesehen davon, dass Du die FAQ:1129 missachtest…
…es gibt wohl die Möglichkeit, dass das Arbeitsamt quasi als Vorschuss etwas zahlt. Ich weiß weder, wie das genau heißt, noch, ob das eine Pflichtleistung oder eine freiwillige Leistung ist!
Da ist vermutlich die örtliche Bundesagentur für Arbeit der einzig richtige Ansprechpartner.
LG
Guido
hallo.
ich kann mir vorstellen, dass du den AG unter annahmeverzug stellen könntest. du nimmst einen glaubhaften zeugen mit und bietest deine arbeitsleistung an, da wie bereits erwähnt, der arbeitsvertrag noch gültig ist.
es ist davon auszugehen, dass der „schuldner“ für entstehende auslagen des gläubigers haftend ist.
noch ein kleiner tip: es gibt in vielen arbeitsgerichten eine kostenlose rechtsauskunft, steht im telefonbuch, mal anrufen und beraten lassen. dann verstößt du auch gegen keine FaQ 1129. frag mich persönlich, wie ich fagen soll, um nicht als fragend gerügt zu werden, logisch, dass dich das persönlich betrifft und du tipps auf dein problem möchtest.
grüße
WO?
Hi!
noch ein kleiner tip: es gibt in vielen arbeitsgerichten eine
kostenlose rechtsauskunft,
Sag mir nur EIN ArbG, an dem es etwas weitergehendes gibt, als die Rechtsantragsstelle, welche lediglich bei Formulierungsfragen hilft, bzw. helfen DARF!
LG
Guido
darf ich doch nicht, keine konkreten aussagen.
kann sein, dass die damen und herren in unserem arbeitsgericht, mittelgroße stadt in bayern, zuviel des guten tun, kann aber auch sein, dass sie noch altbestände der einst möglichen rechtsbeistände sind, keine ahnung(erstes staatsexamen)oder so, ich kann nur sagen, dass sie einem recht ordentliche tipps und ratschläge geben, ganz gewiss ohne gegen irgendwelche anwaltskredos zu verstoßen, um den einen oder anderen dieser berufsgruppe etwas ärmer zu machen.
habe da durchweg gute erfahrungen gemacht, steht bei uns im tel.buch unter auskunft des arbeitsgerichts mir festen anrufzeiten über die gesamte woche verteilt.
grüße
ps: wissen wir doch alle, dass sie nicht konkret beraten dürfen(bago)
oder wie sie jetzt heißen mag. nicht, dass da irgendwelche alarmglocken angehen, bei anwälten und solchen die es noch werden wollen.
Hi Guido,
ist es denn richtig, dass in der ersten Instanz jeder seine Kosten selbst trägt und keine Gerichtskosten anfallen ?
Und aus diesem Grund keine Kosten anfallen, wenn man sich keinen Anwalt nimmt ?
Wäre das besser?
BigJohn
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
ist es denn richtig, dass in der ersten Instanz jeder seine
Kosten selbst trägt
Ja.
und keine Gerichtskosten anfallen ?
Nein.
Und aus diesem Grund keine Kosten anfallen, wenn man sich
keinen Anwalt nimmt ?
Nein.
Wäre das besser?
Nein.
Nebenbei: Ab der zweiten Instanz trägt der Verlierer unter Umständen sämtliche Kosten.
Das kann dann schon mal ganz schnell teuer werden.
LG
Guido