Mündliche Mietzusage gültig? dringends

habe einem Mieter mein Haus zugesagt und er möchte heute abend einziehen. Er hielt sich nicht an die vereinbarungen - vor Schlüsselübergabe volle Kaution und Miete zu überweisen. Mietverträge sind noch nicht unterschrieben.Einen Teil zahlte er und will heute noch den Rest direkt einzahlen. Selbstauskunft usw. war in Ordnung. Misstrauisch geworden, rief ich heute den Vorvermieter an, der sich aber nicht äußern wollte.Was für mich heißt daß er keine positive Auskunft geben kann.
Hatte schon mal Mietnomaden und möchte zurücktreten und lieber wieder selbst einziehen.

Hallo,
wenn er dir eine Zahlung vorab geleistet hat hat er eine ANzahlung getan.
Da Ihr aber den Mietvertrag noch nicht unterschrieben habt. Hast du wohl gute Karten. Ich selber hatte mit meinem Ex-Vermieter nur Probleme. Daher wenn er drauf besteht kann es dazu führen das er dich verklagt. Naja mehr als eine Monatsmiete wird er aber nicht erstreiten können oder besser gesagt den bereits bezahlten Betrag.

Hallo,
wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist, die darin enthaltenen Bedingungen nicht eingehalten und die Schlüsselgewalt für das Haus noch nicht übertragen wurde, besteht keine Verpflichtung dem Begehren des Mieters zuzustimmen. Die Selbstauskunft besagt nichts. Für den Fall falscher Angaben in der Selbstauskunft und die trotz allem erfolgte Übergabe des Hauses an den Mieter nützt das garnichts, wenn der Mieter dann nicht auszieht. Eine teuere Räumungsklage müsste erfolgen. Die fehlende Auskunft des ehemaligen Vermieters zeigt doch, dass dieser eventuelle negative Erlebnisse nicht mitteilen will/ kann, da er dann den Mieter nicht „losbekommt“. TIP - recherchieren, wer der Vermieter vor dem jetztigen Vermieter war, der könnte Auskunft geben. Auch die letzte Mietdauer ist wichtig.
Ich würde nicht übergeben, denn der unter Umständen „voraussehbare Ärger/ Verlust“ schadet böse der Gesundheit. Lieber nochmals das Haus am Wohnungsmarkt anbieten und einige Zeit (ggf. auch Monate) auf Mieteinnahmen verzichten. Das lohnt bestimmt! Unbedingt auch beim zuständigen Gericht - Schuldnerverzeichnis - nachfragen ob in Vergangenheit „Eidesstattliche Versicherungen“ erfolgt sind.
Grüße PapaHans

Lass grundsätzlich von Barzahlern, die du nicht kennst, die Finger weg. Ihr Girokonto ist meist leer, weil andere Gläubiger auch Geld von ihm wollen. Gib ihm das Geld, das er schon bezahlt hat zurück, gegen Unterschrift versteht sich. Ein Mietvertrag ist nicht unterschrieben und die Schlüssel hast du auch noch, rechtlich also kein Problem. Ich würde aber trotzdem, wenn er kommt, eine andere Person hinzuziehen. und ihn nicht in meine wohnung lassen. Mitnomaden hatte ich übrigens auch schon.
Gruss
werner

hallo,
mietverträge müssen nicht unbedingt schriftlich sein, sie gelten auch mündlich. jeder muss sich jedoch an das mündlich ausgemachte halte, was schwierig zu beweisen ist. wenn der künftige mieter heute einzahlt, hat er sich an das ausgemachte gehalten. wenn sich der vormieter nicht äußert, ist das zwar kein gutes zeichen, jedoch kann es auch anderweitigen ärger gegeben haben.
viele grüße

Vielen Dank für die schnelle Antworten,
hatte gerade mit einem Mietrechtsanwalt telefoniert, und leider ist der mündliche Vertrag bindend, zumal er jetzt die volle Kautionssumme von 1.500,-E und die volle Miete eingezahlt hat. Wenn ich absage, könnte er mir sämtliche Folgekosten auflasten (Umugsauto, Hotel usw.
Woher wißt ihr, daß er mir rechtlich nichts anhaben kann?
Habe die letzten 2 Gehaltsabrechnungen und die Rentenbelege seiner FRau vorliegen. Also Geld kommt eigentlich genügend rein.
Falls er keine weitere Miete zahlt, habe ich immer noch die Kaution und kündige ihm wegen Eigenbedarf.
Jedesmal diese Angst bei neuen Mietern.

Grüße Sabine

Vielen Dank, werde auf jedenfall trotzdem versuchen im Schuldnerverzeichnis auskünfte zu erhalten.
viele Grüße sabine

Hallo sanoel,

bevor Sie ein größeres Risiko eingehen und Ihnen Ihr Bauchgefühl schon nichts Gutes verheißt, buchen Sie das bereits eingezahlte Geld zurück und treten Sie von einer Unterzeichnung des Mietvertrages zurück. Da dieser noch nicht unterzeichnet, bleibt Ihnen m.E. dieses Recht bis dahin auch offen. Da sich die neuen Mieter auch nicht an die gemeinsame Vereinbarung halten, ist Ihr Mißtrauen gegenüber diesen auch begründet. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Viel Glück!
Dieser Ratschlag beruht NICHT auf Rechtsgrundlagen!

Mit frdl. Gruß

Jetzt hat er sich ja doch an die mündliche Zusage gehalten, den restlichen Betrag zu überweisen. Da mit hast du natürlich keinen Trumpf mehr in der Hand, ihn wieder loszuwerden. Und eine Frau hat er auch noch, die war bestimmt bei der mündlichen Zusage dabei sozusagen als Zeugin.Die Zusage abstreiten hilft also auch nichts. Da bleibt dir nichts Anderes übrig, als dich mit ihnen zu arrangieren. Wenn das Mietverhältnis mit Streit beginnt, reibt ihr nur alle eure Nerven auf. Deine Rücktrittsabsicht kam ja ziemlich kurz vor zwölf sozusagen, Ich wünsch dir, dass die Leute in Ordnung sind, kleinere Probleme gibt es fast überall.
Gruss
werner

Hallo,
vorweg, bin kein Rechtsanwalt, deshalb ohne Gewähr. Grundsätzlich sind auch mündliche Verträge gültig. Allerdings müssen die Vereinbarungen im Zweifel nachgewiesen werden, was schwierig werden kann…

Wenn die Schlüssel noch nicht übergeben sind und der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, würde ich einfach von der Vermietung zurücktreten.
Ansonsten: Nie die Schlüssel ohne Vertrag und auch nicht vor Mietbeginn übergeben!!!

www.Mietrechtslexikon.de als Tipp!!!

Gruß

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Hallo,
der potentielle Mieter hat die mündliche Vereinbarung nicht eingehalten. Damit kommt der Vertrag nicht zustande.
Du kannst zurücktreten.

Viele Grüße
Llissy

sorry für die späte Antwort.

Nun… man sagt, dass man theoretisch auch mündlich einen Vertrag schließen kann. Da ein mündlicher Vertrag aber wenig Beweiskraft bietet, sage ich: Ja! Solange der Mietvertrag noch nicht VON BEIDEN PARTEIEN unterschrieben wurde, kann jede Seite zurücktreten.

  • wie ist denn zwischenzeitlich der Stand der Dinge?

Frohe Ostern!

Hallo, leider zu spät, und mein Bauchgefühl gab mir recht, die dritte Monatsmiete wurde nicht gezahlt, hatte Ihm bereits im Januar wegen Eigenbedarf gekündigt als er mir die 1. Miete nicht zahlte. Nach der 2. fehlenden ZAHLUNG habe ich fristlos gekündigt. Nun hatte er mir schriftlich mittgeteilt, dass er am 29.04.13 fristgerecht auszieht, aber das ist genauso gelogen wie die versprochenen Mietzahlungen. Zum bösen Schluß mußte ich wegen der Kälte auch noch auf meine Kosten Öl nachfüllen. Aber jetzt ist es alle und wird abgestellt.Am liebsten würde ich Räumungsklage machen.
Meinst Du ich kann Ihn auf die schriftliche Ausziehzusage verweisen ?, mein Anwalt meinte …nein.
LG Sabine

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Hallo Sabine,

oh weh, dass klingt nicht gut.

Wenn dein Mieter nicht freiwillig auszieht kannst/musst du so oder so Räumungsklage erheben.
Die Mieterzusage würde ich in jedem Fall vorlegen.
Aber letztlich können sich Räumungsklagen immer etwas hinziehen und - sollte von dem Mieter langfristig nichts zu holen sein, bleibst du im schlechtesten Fall leider auf den ganzen Kosten sitzen. Selbst wenn er die Klage verliert (und das würde er vermutlich!!).

LG & weiterhin viel Erfolg + zukünftig: nie die Schlüssel/Whgs-Übergabe machen, bevor die Kaution (und ggf. 1. Miete) geleistet wurde.