Mündliche Mietzusage

Folgendes…

Meine Freundin hat ein Haus in dem noch eine Einlegerwohnung leer steht. Jedoch hat ihr Vater Nutzniessungsrecht auf die Einlegerwohnung in diesem Haus. Da ich dringend zwei weitere Zimmer brauche schaute ich mir heute zwei Wohnungen an wobei mir eine zusagte. Vor drei Stunden rief mich der Makler an und fragte ob ich mich für die eine Wohnung interessieren würde sie könnte dann zum 1.6 bezogen werden. Ich sagte zu… Am Donnerstag soll nun der Mietvertrag unterschrieben werden. Eben gerade kam meine Freundin und sagte das sie nochmal mit Ihrem Vater gesprochen hat und wir könnten die Wohnung für 200,- Euro mieten. Kann ich von meiner Mündlichen zusage nun zurücktreten? Was kann passieren? Die andere Wohnung soll 600,- Euro warm kosten.

Herzlichen Dank im voraus…

Mündliche Zusagen sind Schall und Rauch. Nur ein Vertrag gilt.
Bitte auch mit Herrn Schwiegervater einen abschließen.
Beste Grüße
IR

Hallo Mario

erstmal danke für das Vertrauen in meine Person!
Allerdings kenne ich mich im Mietrecht nicht aus.
Kann mir aber nicht vorstellen, das es ein Problem wird
von einer mündlichen Zusage zurück zu treten.
Aber im Forum gibt es hierfür sicherlich Experten.
Wenn es um Bauliche Sachen geht, kann ich besser helfen.

Gruß Stefan Bräuning

Hallo Mario .Ich weiss zwar nicht wie du gerade auf mich kommst,aber ich denke ich kann dir diese Frage trotzdem beantworten .Bei einer mündlichen ist es in der Regel kein Problem aus den Vertrag wieder heraus zu kommen,eine Mündliche Zusage ist also Gegenstandslos,aber es gibt auch keine Vorschrift ,das Vertäge schriftlich sein müssen,aber dann hat der Makler allerdings Beweissprobleme .Aber in der Regel gilt mündlich genau so wie schriftlich.Im Streitfall stellt sich aber die Beweissfrage.Aber an erster Stelle würde mann ja auf die Einsicht und Kulanz des Maklers rechnen .Wenn du also nur eine Mündliche Zusage gemacht hast ,würde ich mir keine grossen Gedanken machen .Anders wäre es bei schriftlich ,da hätte er was in der Hand .Oder bei den Mündlichen waren Zeugen anwesend oder der Makler hat Ton oder Bildaufnahmen gemacht ,dann sieht es natürlich schlecht aus .Aber ansonsten stehen deine Chancen gut ,aus den mündlichen Vertrag rauszukommen .Ich hoffe das ich dir ein klein wenig geholfen habe .Gruss Frank

Hallo,

ich gehe davon aus, dass solange kein schriftlicher Vertrag vorliegt von Deinem Rücktrittsrecht gebrauch machen kannst. Im Zweivelsfall würde ich Dir raten mit einem Anwalt zu sprechen.

Mit freundlichem Gruß
Ralf Konkel

Sehr geehrter Herr MAhr,

sie müssen sich verlesen haben, leider kann ich Ihnen bei Mietrecht nicht weiterhelfen.
Ich bin für den Bereich "Schreibabys - kranio-sacral zuständig. Tut mir leid.

M.f.G.

Allgemein gilt: Mündliche Mietverträge sind bindend, das haben wir noch aus dem germanischen Recht. Sie gelten übrigens immer auf unbestimmte Zeit (Quelle: Deutscher Mieterbund). Man braucht sich nur einig sein über 1. die Sache (Wohnung),2. den Preis, 3. den Mietbeginn, dann ist der Vertrag geschlossen.
Wie man hier wieder rauskommt? Mehrere Möglichkeiten: auf Kulanz rechnen, Vertrag wegen Missverständnis bestreiten, Großfamilie als Untermieter anbieten.