Mündliche Note

Hallo,
ich habe mal eine Frage und zwar ist es bei mir an der Schule Gang und Gäbe an Tagen an denen eine Schulaufgabe/Kurzarbeit ansteht einfach keine Stegreifaufgabe (dies ist nicht gestattet) zu schreiben sondern einfach eine Mündliche Note in schriftlicher Form. Diese zählt aber wie eine Extemporale. Ist das gestattet bzw. gibt es so eine „Abfrage“ überhaupt?

Antwort am besten mit Verzeichnis (: danke

Hallo,

an Tagen an denen eine Schulaufgabe/Kurzarbeit
ansteht einfach keine Stegreifaufgabe (dies ist nicht
gestattet) zu schreiben sondern einfach eine Mündliche Note in
schriftlicher Form. Diese zählt aber wie eine Extemporale. Ist
das gestattet bzw. gibt es so eine „Abfrage“ überhaupt?

das lässt sich nicht beatworten, weil Du nicht angibst, um welches Budesland und welche Schulart es geht.

Antwort am besten mit Verzeichnis

Vielleicht findest Du selbst eine Quelle, wenn Du mit „Schulgesetz“ bzw. „Schulordnung“ + [Name des Bundeslands] googelst.

Gruß
Kreszenz

Hallo!

Also ich weis, dass dies in Gymnasien, FOSen und BOSen in Bayern Gang und Gebe ist. Die Note einer EX = eine mündliche Note und zählt halb so viel wie eine Schulaufgabe (Kurzarbeit).

Dem Lehrer ist es selbst überlassen, ob er die Noten über eine EX einfährt, oder er eine (oder mehrere) mündliche Noten macht.

but nobody … is perfect