mündliche preisabsprache

Liebe/-r Experte/-in,
ersteinmal frohe Pfingsten für den Rest noch.

Ich habe ein Problem, wo ich einmal die Vorgeschischte kurz in stichpunkten wiedergebe:

-mündliche Preisabsprache für ein Aludach(Boot) beim Schlosser
500 €
-Arbeit hat ewig gedauert (irgendwelche Ausreden etc.
-Firma hat dann geseagt er kommt mit dem Preis nicht hin und brauch dasd Doppelte(nach fertigstellung und Abolung des Daches)Anzahlung von 450 € wurde bereits geleistet.

Nun hab ich folgendes Problem ich habe mich doch überreden lassen die 1000 € zu bezahlen und bezahlt per Handschlag, weil er sagte das ja das Material so teuer wäre(600 €).Nun habe ich mal selbst Preisnachfragen bei Lieferanten gemacht und es ist garnicht so teuer, wie er gesagt hat.
Kann ich da noch etwas machen oder war das Lehrgeld.
Mfg Wolli

Hallo Wolli,

mündliche Preisabsprachen sind rechtsgültig. Du wirst nur ein Problem mit dem Beweis haben. Dafür benötigst Du am besten unabhängige Zeugen, wobei es einige Firmen gibt, die ihre Mitarbeiter für sich lügen lassen und das Gegenteil behaupten. Ich gehe mal davon aus, dass Du auch keine Rechnung erhalten hast, in der die Materialkosten aufgelistet sind…
Insgesamt würde ich sagen, dass Du keine Chancen gegen diesen Schlosser hast. Wenn es sich nicht um einen guten Bekannten handelt, immer einen schriftlichen Voranschlag geben lassen, da hier die Beweiskraft sehr gut ist.
Du kannst ihn mal mit der Aussage des Lieferanten konfrontieren, dass er überhöhte Materialkosten berechnet hat, vielleicht läßt er sich auf eine kleine Ermäßigung ein. Ein Versuch ist es wert.

Viele Grüße
Peter Frodl

Hallo Wolli, ich glaube, das ist gegessen. Ich hätte nicht mehr gezahlt, wie ausgemacht war. Jetzt ist das Geld weg.
Klar kannst du klagen, aber das wird am Ende noch teurer. Der Typ kann ja alles abstreiten. Du hättest dir einen Kostenvoranschlag schrftlich geben lassen sollen.
Gruß Brigitte

Hallo Wolli,
da bin ich wohl irgendwie reingerutscht, von diesem Thema habe ich leider überhaupt keine Ahnung, nicht mal durch persönliche Erfahrung. Sorry Mfg Rohbi

Hallo Wolli,

meine Meinung zu Ihrem Fall:

Zu welchem Preis eine handwerkliche Arbeit ausgeführt wird, richtet sich - wie auch sonst - nach der Vereinbarung der Vertragschließenden. Solche Vereinbarungen sind allgemein gültig, auch wenn sie mündlich abgeschlossen sind.

In Ihrem Fall könnte man rechtlich höchstens noch etwas versuchen, wenn zum Beispiel für die Materialkosten eine Preisliste zur Grundlage der Absprache gemacht worden wäre und sich der Handwerker nicht daran gehalten hätte.

Wenn man im Nachhinein feststellt, dass man eine Leistung woanders günstiger bekommen hätte, kann man daraus keine Rechtsansprüche ableiten. (Eine Ausnahme wäre es, wenn der Handwerker beweisbar (!) ZUGESICHERT hätte, dass er Material nur zu einem bestimmten Preis einkaufen kann und sich die Angabe als falsch herausstellen würde. Das ist aber nach Ihrer Schilderung nicht der Fall gewesen.)

Freundliche Grüße, Carlo

Hallo
danke fur die schnelle Antwort.
er sagte mir ja zum schluss das Materialkosten alleine schon 600 euro waren.
Mfg Wolli

Ich denke da kannst du nichts mehr machen. Du hast ja nichts Schriftliches.