Mündliche Reisezusagen - verbindlich?

Hallo zusammen,
angenommen eine Person besucht ein Reisebüro und lässt sich über das Wochenende verschiedene Angebote von Reisen zukommen. Die Person gibt aufgrund eines Anrufes des Reiseveranstalters in ihrer privat Wohnung eine mündliche zusage am Telefon. Daraufhin faxt der Reiseveranstalter eine Bestätigung mit Daten der Reise zu. Auf dieser Bescheinung steht, das die Reise erst durch unterschrift verbindlich wird. Kommt in diesem Fall trotz nicht geleisteter Unterschrift der Person ein Vertrag zustande oder nicht? Oder könnte man hier wg. eines Haustürgeschäftes einen Widerruf einlegen?

Hallo Helena

Die Person gibt aufgrund eines Anrufes des Reiseveranstalters
in ihrer privat Wohnung eine mündliche zusage am Telefon.

Das lässt darauf schliessen, dass es sich nicht um ein Haustürgeschäft handelt.

Auf dieser Bescheinung steht, das die
Reise erst durch unterschrift verbindlich wird.

Damit gibst Du die Antwort selber: Der Vertrag kommt erst durch die Unterschrift zustande.

Gruss
Heinz

Danke für deine Antwort.
Könnte man sich hier nicht trotzdem auf ein Haustürgeschäft berufen, da das Geschäft in den privaträumen des Käufers, zur unüblichen Geschäftszeit (sonntag abend) geschlossen wurde? Wenn ja, dann könnte man doch automatisch innerhalb zwei Wochen widerrufen oder?

Hallo,

Auf dieser Bescheinung steht, das die
Reise erst durch unterschrift verbindlich wird.

Damit gibst Du die Antwort selber: Der Vertrag kommt erst
durch die Unterschrift zustande.

das hieße deiner Meinung nach:

Du kaufst beim Bäcker Brötchen (mündlicher Vertrag). Dieser wird wieder aufgehoben, wenn eine Seite dann schriftlich nachreicht, dass der Vertrag erst mit Unterschrift gültig wird???

Gruß

S.J.

Hallo,

Du kaufst beim Bäcker Brötchen (mündlicher Vertrag). Dieser
wird wieder aufgehoben, wenn eine Seite dann schriftlich
nachreicht, dass der Vertrag erst mit Unterschrift gültig
wird???

ist das nicht etwas anderes? M. W. muss der Bäcker, bzw. der Kunde das Angebot ja nicht annhemen. Solange noch nichts bezahlt ist, ist der Kauf ja nicht vollzogen, dachte ich.

Kunde sagt, will brötchen, Bäcker sagt, kostet 30 Ct, Kunde sagt, nö, mir zu teuer, nehm ich nicht. Was dann?

Und wie verhält es sich hier, wenn es ausdrücklich heißt:
Auf dieser Bescheinung steht, das die Reise erst durch unterschrift verbindlich wird.

Agnes

Solange noch nichts
bezahlt ist, ist der Kauf ja nicht vollzogen, dachte ich.

Und solange M und F nicht miteinander geschlafen haben, ist die Ehe noch nicht vollzogen; trotzdem kann sie ja geschlossen sein.

Levay

Solange noch nichts
bezahlt ist, ist der Kauf ja nicht vollzogen, dachte ich.

Und solange M und F nicht miteinander geschlafen haben, ist
die Ehe noch nicht vollzogen; trotzdem kann sie ja geschlossen
sein.

das heißt also, dass, falls mir der Bäcker dann die Brötchen anbietet, ich sie nehmen muss?

Wenn ich als Käufer allerdings eine falsch ausgezeichnete Ware an der Kasse kaufen möchte, kann der VK vom Vertrag zurücktreten. Beim Bäcker als Käufer kann ich das aber nicht?

Ich dachte, da geht es um Angebot und Annahme. Und wenn ich noch nicht angenommen habe ist der Vertrag dennoch geschlossen? Das würde dann im Umkehrschluss bedeuten, dass man vom Vertrag zurücktreten kann?
Oder zumindest der VK (wegen Irrtums?). Der Käufer aber nicht?

Danke vorab Agnes

Und solange M und F nicht miteinander geschlafen haben, ist
die Ehe noch nicht vollzogen; trotzdem kann sie ja geschlossen
sein.

das heißt also, dass, falls mir der Bäcker dann die Brötchen
anbietet, ich sie nehmen muss?

Nein, das heißt, dass zwischen dem (verpflichtenden) Kaufvertrag und dessen „Vollziehung“ zu unterscheiden ist und dass das eine vom anderen losgelöst betrachtet werden muss.

Wenn ich als Käufer allerdings eine falsch ausgezeichnete Ware
an der Kasse kaufen möchte, kann der VK vom Vertrag
zurücktreten.

Nein, kann er nicht, er kann sich aber weigern, diesen - bis dahin nicht geschlossenen - Kaufvertrag abzuschließen. Tut er es, kann er ebenfalls nicht zurücktreten, sondern allenfalls noch seine Willenserklärung anfechten.

Ich dachte, da geht es um Angebot und Annahme. Und wenn ich
noch nicht angenommen habe ist der Vertrag dennoch
geschlossen?

Das habe ich nun wirklich nirgendwo gesagt.

Levay

Hi,

angenommen eine Person besucht ein Reisebüro und lässt sich
über das Wochenende verschiedene Angebote von Reisen zukommen.
Die Person gibt aufgrund eines Anrufes des Reiseveranstalters
in ihrer privat Wohnung eine mündliche zusage am Telefon.

Somit ist der Vertrag zustande gekommen. Verträge können problemlos mündlich geschlossen werden.

Daraufhin faxt der Reiseveranstalter eine Bestätigung mit
Daten der Reise zu. Auf dieser Bescheinung steht, das die
Reise erst durch unterschrift verbindlich wird. Kommt in
diesem Fall trotz nicht geleisteter Unterschrift der Person
ein Vertrag zustande oder nicht? Oder könnte man hier wg.
eines Haustürgeschäftes einen Widerruf einlegen?

Ein Haustürgeschäft ist ein Haustürgeschäft und keine Reisebuchung am Telefon. Du hast Angebote bekommen (per Fax, Telefon, Mail?) und eines davon nach reiflicher Überlegung akzeptiert. Das hat mit einer unüberlegten Handlung zwischen Tür und Angel nichts zu tun.

bye
Rolf

Hallo!!

Vielen Dank für deine Ausführungen.

Ich dachte, da geht es um Angebot und Annahme. Und wenn ich
noch nicht angenommen habe ist der Vertrag dennoch
geschlossen?

Das habe ich nun wirklich nirgendwo gesagt.

Das habe ich auch nicht behauptet, denn da steht ein (?)
Es war also eine Verständnisfrage, bzw. ein Verständninsproblem.

Irgendwie fühlen sich in diesem Brett viele gleich angegriffen.
Das ist schade.

Nochmals Danke. Jedenfalls recht kompliziert das ganze.

Agnes

Und solange M und F nicht miteinander geschlafen haben, ist
die Ehe noch nicht vollzogen; trotzdem kann sie ja geschlossen
sein.

nochmal zur Erklärung. Dies hatte ich auf oben bezogen so verstanden, dass der Kaufvertrag bereits geschlossen ist.
Und die Grundfrage war ja, ob der Vertrag als geschlossen gilt. Durch deine antwort deutete ich eben ein JA, der Vertrag ist geschlossen, auch ohne Unterschrift.

Agnes

Hallo,

Auf dieser Bescheinung steht, das die
Reise erst durch unterschrift verbindlich wird.

Damit gibst Du die Antwort selber: Der Vertrag kommt erst
durch die Unterschrift zustande.

Du kaufst beim Bäcker Brötchen (mündlicher Vertrag). Dieser
wird wieder aufgehoben, wenn eine Seite dann schriftlich
nachreicht, dass der Vertrag erst mit Unterschrift gültig
wird???

Nö. Im besprochenen Fall könnte das aber ganz anders interpretiert werden. Nämlich dass das zugesandte Vertragsformular ein Angebot ist, das der Kunde mit seiner Unterschrift annimmt. Was völlig unabhängig von einer Reservierungszusage (die vermutlich auch irgendwann wieder verfällt) per Telefon zu betrachten ist.
Liege ich hier komplett falsch?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Nö. Im besprochenen Fall könnte das aber ganz anders
interpretiert werden. Nämlich dass das zugesandte
Vertragsformular ein Angebot ist, das der Kunde mit seiner
Unterschrift annimmt. Was völlig unabhängig von einer
Reservierungszusage (die vermutlich auch irgendwann wieder
verfällt) per Telefon zu betrachten ist.
Liege ich hier komplett falsch?

na ja. Ich bin mich auf Grund der „mündlichen Zusage am Telefon“ von einer Willenserklärung ausgegangen. Unter dem Motto „Ich möchte die Reise“ - „Ja, bekommst Du“. Da wäre es schon merkwürdig, wenn es hinterher heißt, das wäre nur nach schriftlichem Vertrag möglich. Das geht zwar grundsätzlich, aber doch nur, wenn vorher ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde. Das kann ich hier aber nicht erkennen.

Gruß

S.J.