Hallo,
eine Wohnung wurde bereits mündlich zugesagt.Kann man nun vor dem Termin der Mietvertragesunterzeichnung wieder absagen, weil man woanders eine schönere Wohnung gesehen hat, ohne dass rechtlich gesehen etwas falsch läuft und man für irgendwas zur rechenschaft gezogen wird? Danke für Infos.
Gruß Steffi
Hallo,
mündliche Absprachen und Veträge sind genauso bindend wie schriftliche.
Das Problem ist dabei immer die Beweisbarkeit.
Sind Zeugen für diese Abmachungen vorhanden ist man auf der sicheren Seite.
Gruß
roland
Hallo Steffi,
wenn der Vermieter Zeugen für die Zusage hat, wird der Mieter kaum sich aus seiner Zusagen winden können. Ein sicherer Anschein der Zusage ist, wenn der Vermieter weitere Interessenten abgewiesen hat, weil er bereits eine Zusage hat. In seltenen Fällen gelingt dem Mieter der Beweis, dass er keine Zusage erteilt haben will. Weshalb soll ein Vermieter seine Wohnung nicht mehr anbieten, wenn er keine Zusage hat. Mache dies mal einem Gericht klar.
Gruss Günter
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