Hallo, wenn man eine Kündigungsfrist von drei MOnaten hat und schriftlich geündigt hat und der Vermieter unter Zeugen gesagt hat sobald man ausgezogen ist muss man keine Miete mehr zahlen, ist das rechtlich bindend?
Liebe Grüße
Lena
Hallo, wenn man eine Kündigungsfrist von drei MOnaten hat und schriftlich geündigt hat und der Vermieter unter Zeugen gesagt hat sobald man ausgezogen ist muss man keine Miete mehr zahlen, ist das rechtlich bindend?
Liebe Grüße
Lena
Die Aussage des Vermieters ist mehrdeutig. Wenn der Mieter beispielsweise zum 31.12. gekündigt hat, könnte der Vermieter davon ausgehen, dass der Mieter ab diesem Tag nicht mehr in der Wohnung lebt. Daraufhin sagt er zum Mieter: „Ab dem Auszugstermin müssen Sie keine Miete mehr zahlen“. Man könnte aber auch in die Aussage des Vermieters hineininterpretieren: „Egal wann Sie ausziehen, auch wenn Sie heute schon ausziehen, müssen Sie keine Miete mehr zahlen…“
Es wird also ein Streitfall bleiben. Der Mieter muss nachweisen, was der Vermieter genau gesagt hat und was die Parteien genau vereinbart haben wollten.
Hallo,
der Mieter hat gesagt das er vorzeitig die Wohnung räumt aber die Miete noch bis zur Kündigungsfrist bezahlt. Daraufhin hat der Vermieter gesagt es muss keine Miete mehr gezahlt werden sobald die Wohnung geräumt ist. Dafür gibt es mehrere Zeugen. Hätte man damit eine Chance vor Gericht durchzukommen oder zählt das Schriftliche mehr?
hallo,
je nachdem, …
…kann eine gerichtliche lösung erfolgversprechend sein.
das schriftliche ist dem mündlichen immer vorzuziehen!
aber mal ne nachfrage bei der gelegenheit: wenn der vermieter dies zugesagt hat und auch so gemeint hat, dann dürfte es doch ein leichtes sein, ihn zu bitten, selbiges klar und deutlich a) unter zeugen oder, viel besser b) schriftlich zu bestätigen. oder sollte der vermieter mittlerweile seine meinung geändert haben? dann schaut´s eh schlecht aus…