Guten Tag!
Meine Frage:
Zu meiner Wohnung habe ich auch einen Stellplatz mit gemietet. (30 Euro im Monat).
Im Mietvertrag ist dieser allerdings nirgends vermerkt. Auch bei den Betreffzeilen, wie sich die Gesamtmiete zusammensetzt (Wasser, Treppenahusreinigung, Müllabfuhr, etc.) ist bei der Zeile „Stellplatz“ nichts eingetragen worden.
Als ich damals bei der Unterzeichnung des Vertrags diesbezüglich nachgefragt habe, war die Antwort meines Vermieters „Ja, wenn sie den nicht mehr brauchen, müssen Sie den auch nicht mehr bezahlen“
Genau dieser Fall ist nun eingetreten. Durch Weggabe des Wagens wird der o.g. Stelplatz also nicht mehr benötigt.
Nun meine Frage:
Heute ist der 26.01. Kann ich ohne Weiteres die 30 Euro Stellplatzmiete ab Februar weglassen? Immerhin gibt es nur diese eine Aussage und nichts Schriftliches.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
MfG,
Gemäß Mietvertrag steht Ihnen als Mieter die unentgeldliche Nutzung eines nicht besonders ausgewiesenen Stellplatzes zu. Durch die Aufgabe der unendgeltlichen Nutzugnsmöglichkeit ändert sich folglich aus Ihre Miete nicht.
Hi schwierig…
wenn ein Vertrag schriftlich verfasst ist gilt eigentlich nur das was auch schriftlich ist. Da das wohl bei Ihnen nicht so gegeben ist war das geduldet. bzw. durch Gewohnheitsrecht so akzeptiert… Ich würde nicht weiters bezahlen aber unbedingtdem Vermieter davon bescheid sagen. Was passieren kann ist das er auch sagt das du ein 3monatiges Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Gruß Peter
Naja, eine Kündigungsfrist von 1 Monat wäre schon nett von Dir. In der Kündigung sollte dann stehen, dass Du ab März die Stellplatzmiete nicht mehr zahlen wirst.
Mein Motto: Immer fair bleiben
Ansonsten wäre ein u. U. gutes Verhältnis gestört, wäre doch schade.
Gruß Judy
Hallo, machen und schauen was passiert, oder mit dem Vermieter nochmal reden.
würde ich weg lassen, der soll sich doch melden, wenn er was will