Mündliche Vereinbarung Hauskauf

Hallo Zusammen!

Wir sind gerade dabei eine Immobilie zu erwerben.
Unser Angebot über den Kaufpreis wurde vom Makler an den Verkäufer übermittelt und von diesem akzeptiert. Der Makler hat daraufhin einen Kaufvertrag erstellt und uns zur Durchsicht zugeschickt. Sobald die Finanzierung komplett abgeschlossen ist, soll der Notartermin stattfinden.
Daraufhin haben wir rechtlich-bindend die Finanzierung abgeschlossen und warten nun auf den Bestätigungsnachweis. (Durch unsere Unterschrift bei der Finanzierung sind nun die Finanzierungsprovision fällig.)

Nun teilte der Verkäufer dem Makler mit, dass er mit einem anderen Käufer (ohne Wissen des Maklers) eine Einigung über einen höheren Kaufpreis erzielt hat.

Sollte unser Angebot nun nicht vom Käufer akzeptiert werden, sind wir dennoch die Finanzierungsprovision an die Bank schuldig.

Da wir diese erst NACH Erhalt des Kaufvertrages abgeschlossen haben, ist dieser finanzielle Schaden von uns unverschuldet.

Muss der Verkäufer nun für diese Aufkommen?

ich glaube leider nein

Weisst du warum?

ich glaube leider nein

Hallo, da muss ein Jurist ran… Ich wundere mich aber sehr, dass der Verkäufer ohne den Makler einen anderen Käufer sucht. Meist besteht zwischen Makler und Verkäufer ein Vertrag, der genau das ausschließt. Immerhin wird dadurch ja der Makler um seine Provision gebracht. Da solltet Ihr nochmal nachhaken.

Gruß
svasta

Der Verkäufer hat den potentiellen Käufer an den Makler verwiesen. Da er eine Klage wegen Vertragsverletzung befürchtet hat.
Somit stehen nur wir als dumme da…

weil der Verkäufer bis zu einer Unterschrift unter dem Kaufvertrag nicht gebunden ist, egal wie viele Kaufvertragsentwürfe er versendet.

Weisst du warum?

ich glaube leider nein

Ich weiss es nicht. Bin mir aber ziemlich sicher, dass der Verkäufer dafür NICHT heranzuziehen ist.

Du schreibst im ersten Beitrag, der Verkäufer hätte Euer Angebot akzeptiert. Gibt es da nichts Schriftliches? Oder gab es zum Vertragsentwurf ein Anschreiben, aus dem der Verkaufswille des Verkäufers an Euch hervorgeht?
Wie gesagt: Diese Details sind eher was für die Juristen… bin leider keiner!

Viel Erfolg
svasta

Wenn Sie prozesssicher beweisen können, dass ein Vorvertrag zustande gekommen ist, kann bei derartigen Vorgängen ein Schadenersatz infrage kommen. Es kommt m.E. auf den Makler an, ob er diesen VV vorbehaltslos mit dem Verkäufer abgesprochen hatte u n d dieses für den Verk. erkennbar war.

Hallo,

die rechtliche Lage kenne ich nicht. Vielleicht kann der Banker aus seinen Erfahrungen eine Auskunft darüber erteilen oder zumindest einen Tipp geben. Grundsätzlich würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Hulda aus Fulda

Ich kann leider nicht helfen, wünsche aber viel Glück und hoffe, dass jemand anderes helfen kann!!

Hallo,

beim Immobilienkauf zählt nur der Notarvertrag. Bis zum Notarvertrag können beide Seiten ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Aus diesem Grund sollte man Finanzierungen auch erst dann abschließen, wenn der Notarvertrag unterschrieben wurde. (Haben Sie vielleicht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht?)
Vorher kann man sich ein Angebot geben lassen, das eine Gültigkeit über den Notartermin hinaus hat.

Reden Sie mit Ihrer Bank, die wollen die Finanzierung vielleicht auch noch bei der nächsten Immobilie machen…

Weitere Tipps: www.immobilienkauftipps.de

Grüße

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Ich bin kein Experte, da muss was falsch gelaufen sein. Gruß