Person A bringt sein Auto zum Umrüsten zum Umrüster.
Ihr wurde gesagt, Donnerstag spätestens Freitag sei es
fertig.Schriftlich hat sie nur den Kostenvoranschlag, da stehen aber
keine Zeiten drin.Jetzt ruft der Umrüster Person A an
und meinte, ein Lieferant hat nicht geliefert und es
dauert bis Dienstag, also 4 Tage länger.Er könne der Person A ein Leihwagen
anbieten welches aber 20 Euro am Tag kostet.Person A sieht aber nicht ein warum sie für seine Nichterfüllung auch noch draufzahlen soll. Was
kann Person A machen
Hallo,
Ihr wurde gesagt, Donnerstag spätestens Freitag sei es
fertig.
Wie wäre denn in diesem Fall der genaue Wortlaut? Gab es Zeugen?
Schriftlich hat sie nur den Kostenvoranschlag, da
stehen aber
keine Zeiten drin.
Dumm gelaufen!
Person A sieht
aber nicht ein warum sie für seine Nichterfüllung auch noch
draufzahlen soll.
Ob es eine Nichterfüllung war, hängt davon ab, ob die Terminauskunft eine vertragliche Vereinbarung war oder nur eine grobe Auskunft. Da gehen vermutlich die Meinungen zwischen dem Kunden und dem Umrüster auseinander.
Interessant wären da auch noch die AGB oder die Vertragsbedingungen. Da steht manchmal drinnen „darüber hinausgehende Abmachungen bedürfen der Schriftform“, „Terminzusagen gelten vorbehaltlich der rechtzeitigen Lieferung durch Dritte“ o.ä.
Was
kann Person A machen
bis Dienstag warten und sich überlegen, ob man ohne Fahrzeug auskommt, den Leihwagen nimmt oder sich anderweitig ein Fahrzeug besorgt. Man kann auch den Leihwagen nehmen und versuchen die Kosten auf dem Rechtsweg zurückzuholen (evtl. unter Anfechtung der AGB o.ä.).
Persönliche Meinung: Bei Autoreparaturen sollte man Verzögerungen immer einkalkulieren. Das schont die Nerven.
Gruß, Niels