Mündliche Vereinbarung nicht eingehalten

Ein Wohnungsverkäufer läßt sich vom potentiellen Käufer runterhandeln.
Für diesen Preis wäre die Wohnung verkauft worden.
Einige Tage später macht er die Zusage rückgängig. Begründung : Jeder Makler würde die Wohnung für den von ihm zuerst genannten höheren Preis gut verkaufen können.

Hat die erste mündlich gemachte Zusage (also der runtergehandelte Preis für die Eigentumswohnung) Rechtsgültigkeit ?

Hat die erste mündlich gemachte Zusage (also der
runtergehandelte Preis für die Eigentumswohnung)
Rechtsgültigkeit ?

Hallo,

Nein. Siehe bitte § 311b (1) BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/311b.html

Grüße

Ulf

Hallo,

ergänzend dazu, dass die Zusage nicht bindend ist, wird es wohl auch keine Schadensersatzansprüche geben, da noch keine Aufwendungen oder sonstige Schäden im Vertrauen auf die mündliche Zusage erfolgt sind.

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urte…

VG
EK