es wurde mit dem chef 2010 mündlich verhandelt 5 zusätzliche urlaubstage zu bekommen und diese wurden auch seitdem genommen. in der arbeitszeitdokumentation erschienen sie als ‚sonderffrei in absprache mit leitung‘. einen urlaubsantrag wurde nicht gestellt (wurde vom chef nicht gewünscht). nun soll diese regelung grundlos nicht mehr gelten. besteht ein rechtsanspruch, bzw. gilt dies als betreibliche übung, auch wenn dies nur bei einem einzelnen mitarbeiter angewandt wurde?
der arbeitgeber ist ein sozialer träger, der einen haustatif hat und eigentlich keine individuellen gehaltsverhandlungen vorsieht.
es wär ganz toll, wenn hier jemand auskunft über die rechtslage geben könnte!
Das hat euer Chef ja clever gemacht, indem er das als „sonderfrei“ ausgab…wenn nämlich jetzt wirklich in der Dokumentation 5 zusätzliche Urlaubstage über Jahre aufgetaucht wären würde man von Gewohnheit sprechen. Das ist genau wie viele Firmen Weihnachtsgeld nur auszahlen mit dem Spruch, „freiwillige Leistung führt nicht zu Gewohnheitsleistung“…
Gewohnheit führt nach Jahren zum Anspruch, da er aber den Urlaubsantrag nicht wollte wusste er wohl schon das es sich um eine Zustimmung auf Zeit handelte, denn wenn er was untereschrieben hätte, währe es wieder besser für dich gewesen.
Grundsätzlich sind auch mündliche Verträge wirksam, aber wie will man das jetzt beweisen, ist schwierig.
„Sonderfrei“ stellt gerade keinen erhöhten Urlaubsanspruch von 5 Tagen dar und mündliche Absprachen sind wertlos.
Entweder kann man sie nicht beweisen oder es besteht ein schriftlicher Arbeitsvertrag, der Schriftformerfordernis bei Nebenabsprachen ausdrücklich vorsieht.
G imager
Entweder kann man sie nicht beweisen oder es besteht ein
schriftlicher Arbeitsvertrag, der Schriftformerfordernis bei
Nebenabsprachen ausdrücklich vorsieht.
Erklärst du mir das nochmal? Entweder kann man sie nicht beweisen oder man kann sie beweisen, weil dann auf jeden Fall ein schriftlicher Passus beschriebenen Inhalts im auf jeden Fall schriftlich vorliegenden Arbeitsvertrag vorhanden ist? Also gibt es weder mündliche Arbeitsverträge, noch schriftliche ohne diesen Passus?
Gruß
TET