Mündliche Vereinbarung vor Hauskauf gültig?

Hallo,
wir haben ein Haus mit Grundstück gekauft. Neben dem Grundstück gibt es noch ein kleines Grundstück was direkt angrenzt aber nicht mit verkauft wurde.

Der Verkäufer hat uns (vor Zeugen) versichert, das wir das kleine Grundstück erstmal 3 jahre pachten können um es damm evt. dazuzukaufen.

Jetzt, wo der Kaufpreis auf dem Konto ist, will er davon nichts mehr wissen und setzt uns die Pistole auf die Brust entweder gleich kaufen oder Pech gehabt.

Geht das so einfach? Was können wir tun?

Hallo,

ohne Pachtvertrag oder im Kaufvertrag beurkundetes Vorkaufsrecht haben Sie da schlechte Karten.

Gruß
i73

Hallo,

soweit ich weiß haben mündliche Nebenabreden grundsätzlich keine Gültigkeit. Auch Adenauer sagte seinerzeit schon: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“

Um ganz sicher zu gehen, fragt doch bei einem Anwalt - oder falls ihr in einer größeren Stadt wohnt, bei der öRA (öffentliche Rechtsauskunft)an. Vielleicht gibt euch ja auch euer Notar eine kurze kostenlose Auskunft. Oder schaut einfach im BGB nach. Es steht, glaube ich, unter §127.

Unabhängig davon solltet Ihr prüfen, weshalb der Verkäufer jetzt, nach Kauf des anderen Grundstücks, diesen Teil auch verkaufen will. Liegt der Quadratmeterpreis jetzt evtl. höher oder gibt es einen anderen Pferdefuß? Durch zwei Kaufverträge fallen doch nur unnötig hohe Nebenkosten an (Notar, Grundbucheintrag etc., von denen der Verkäufer nicht einmal profitiert. Passt auf, damit ihr nicht über den Tisch gezogen werdet.

Ich wünsche euch das richtige Händchen für die Entscheidung.

Hulda aus Fulda

Hallo,

ein Recht auf den Kauf des Grundstücks werden Sie in Zukunft nicht haben. Eventuell ist ein Pachtvertrag mündlich bereits abgeschlossen worden. Haben Sie sich über die Konditionen geeinigt(Pachtbeginn, Pachthöhe, etc.)?
Bei Immobilien zählt immer nur der Notarvertrag. Mündliche Absprachen können bis zum Notartermin ohne Probleme aufgehoben werden.

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Oh nein,
das hört sich ja schwierig an. Leider kann ich nicht helfen, wünsche aber ganz ganz viel Glück!
Kati

Sorry keine Ahnung. Hört sich an, als ob es mal ein anwaltliches Beratungshonorar wert wäre. Good luck.

Ja, natürlich kann er das. Er hat einfach seine Meinung geändert. Selbst wenn Eure Zeugen vor Gericht aussagen, wird er sich sicher herausreden können. Ich würde mir keine Illusionen machen und mich lieber aufs Verhandeln konzentrieren.
Gruß
svasta

Guten Tag,

Hallo,

wenn Sie „Mündliche Vereinbarung, Schriftform, Urteil“ ‚googlen‘, werden Sie feststellen, dass Ihre mündliche Abrede sehrwohl Bestand hat (BGH XII ZR 312-02; BGH VIII ZR93/94…). Allerdings bräuchten Sie einen Zeugen, der bei der Angabe der mündlichen Erklärung des Verkäufers zugegen war und Ihre Angabe bestätigt.

MfG CMH