Eine ehemalige Freundin wohnte bei ihm. 11 Monate lang. Sie war auf Besuch angemeldet.
Nachweisbar ist es das sie aber die ganzen 11 Monate bei ihm gelebt hat.
Es gab da unter Zeugen eine muendliche Vereinbarung, welche besagte das sie die Telefonrechnungen bezahlt, sowie die Betriebskostenabbrechnung von 2004, welche 09/2005 demjenigen ereilt zu 50% bezahlt.
Nun weigert sie sich aber strikt. Weiss jemand was man in einen solchen Falle tun kann? Lohnt sich der Weg zum Anwalt?
Kann es sein, daß Du im falschen Brett postest? Die Liebe ist vorbei und im Nachhinein ists schade um das Geld?
Die Zeugen kannst Du in Sauer kochen, die waren nämlich nicht dabei, was sonst noch so alles zwischen Haustür und Bettdecke ver- und besprochen wurde. Es gehört sich zwar nicht, sich an Vereinbarungen nicht mehr zu erinnern, aber es gehört sich auch nicht, am Ende einer Beziehung die Hand aufzuhalten. Justitiabel ist hier aus meiner Sicht nix. Vergiß es einfach.
ich verstehe dich schon… aber was würdest du machen wenn jemand 11 Monate auf deinen kosten liebt. du gutgläubig bist und es hinnimmst / glaubst und am ende sitzt du auf den ganzen kosten?
Ist eine muendliche vereinbarung hier in dem lande nichts mehr wert?
was die sachen mit den zeugen angeht. wenn die damals bessere haelfte das vor anderen sagte, zaehlt das auch nicht?
es geht auch nicht darum das man einfach nur die haende aufhaelt…
ich mag halt nur das haben was sie versprochen hatte und glaub mal es sind keine unsummen, lediglich eine telefonrechnung sowie anteilmaessig die BK 2004… also das was sie verbraucht hat.
Wenn ich so waere wie du es beschreibst, würde ich sehr viel mehr versuchen geltend zu machen. Aber das mag ich nicht, somal ich nach der devise lebe… man hat sich mal geliebt…
MFG Alex
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Passender Versprecher .
Würdest Du auch zum Anwalt rennen wollen, wenn in der Beziehung noch alles zum Besten stünde? Vermutlich doch nicht. Also lasse es jetzt auch!
Du hast der Dame in hormoneller Verwirrung keine Kreditkarte Amex Gold gegeben, kein Cabrio geschenkt, keine Eigentumswohnung gekauft. Stimmts? Es geht um die Wasserrechnung und ein paar Telefoneinheiten. Mannnn … mach ein freundliches Gesicht und einen Strich drunter. Da gibts nichts zu holen.
Ich verstehe auch nicht, was in den Wolfgang gefahren ist, so herum zu posaunen. Kann es sein, dass Deine Exfreundin Dreyer mit Nachnamen heißt?
Um dann ausnahmsweise auch mal die in Deinem Posting versteckte allgemeine Rechtsfrage zu beantworten: Eine mündliche Vereinbarung ist in diesem Land genauso viel wert wie eine notariell beurkundete. Basta. Man muss es nur beweisen können. Wenn zeugen da sind und die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese sich richtig erinnern können, was soll einer Geltendmachung von Ansprüchen im Wege stehen?
Um dann ausnahmsweise auch :mal die in Deinem Posting
versteckte allgemeine :Rechtsfrage zu beantworten: :Eine mündliche Vereinbarung :ist in diesem Land genauso :viel wert wie eine notariell :beurkundete.
Mit d_e_r Aussage wäre ich etwas vorsichtiger aber richtig ist allemal, daß auch mündliche Vereinbarungen einzuhalten sind. Ist hier aber trotzdem Papperlapapp! Irgendwelche zwanglos am Küchentisch gefallenen Aussagen und der gesamte Kontext, in dem es dazu kam, sind im Nachhinein nicht belastbar. Da wollen die Leute alles Mögliche gehört haben. Wenn man denn (idiotischerweise) mit solchem Fall unbedingt Advokaten füttern will, könnte § 1298 Abs. 1, 2 BGB helfen. Aber dann muß man auch weiterlesen, z. B. Abs. 3 oder - noch schöner - § 1299. Da steht nämlich etwas von „Verschulden“, was im Klartext Waschen schmutziger Wäsche und Aufrechnung heißt. Wie lange fungierte die Dame als Putzfrau und räumte die schmuddeligen Socken weg. Und was glaubst Du wohl, was für Äußerungen/Versprechungen des enttäuschten Liebhabers, die allesamt von den Freundinnen der Dame ganz genau gehört wurden, plötzlich auftauchen. Da kommt richtig Freude auf … aber nur für den unterbeschäftigten Rechtsanwalt, der noch ein paar Euro abgreift, wo es nichts zu gewinnen gibt und der Amtsrichter gelangweilt gähnt. Das geht nämlich praktisch immer wie das Hornberger Schießen aus, sofern keine Gegenstände von besonderem Wert den Besitzer wechselten.
Wenn ich sehe, welcher kleinkarierte Krümelkram vom Kaliber des Maschendrahtzauns vor Gericht landet, hervorgerufen durch eine verbreitete Streithammelmentalität und forciert durch das Hungerleiderdasein zu vieler
Rechtsanwälte, werde ich zm Verfechter einer außergerichtlichen Pflichtinstanz in der Art eines Ombudsmannes oder „Dorfältesten“, einer Kostenschwelle vor dem Amtsgericht mit einem Mindeststreitwert und evtl. sogar dem Ausschluß erstinstanzlicher Kostenerstattungen durch Rechtsschutzversicherungen.
Würdest Du auch zum Anwalt rennen wollen, wenn in der
Beziehung noch alles zum Besten stünde? Vermutlich doch nicht.
Also lasse es jetzt auch!
ich denke mal das sie dann der Pflicht nachgekommen waere, von daher hat sich diese frage erledigt!
Du hast der Dame in hormoneller Verwirrung keine Kreditkarte
Amex Gold gegeben, kein Cabrio geschenkt, keine
Eigentumswohnung gekauft. Stimmts?
Das nicht aber andere Dinge
Es geht um die
Wasserrechnung und ein paar Telefoneinheiten. Mannnn … mach
ein freundliches Gesicht und einen Strich drunter. Da gibts
nichts zu holen.
nur das was sie zugesagt hat wolfgang mehr nicht.
Wenn du die ganzen hintergruende und den rosenkrieg kennen würdest, würdest du mich auch vielleicht verstehen, aber ich denke mal das dies hier nicht hergehört
also meine ex freundin heisst nicht mit dem nachnamen dreyer*ggg* da kann ich dich beruhigen *smile*
Also zeugen stehen 2 Personen zur verfuegung. Sie wiederholte ihre aussage mehrfach. Bestaetigen koennen sie das.
Also werde ich dann die Tage mal zu einem Anwalt gehen.
Ich danke dir für deine Aussage
MFG Alex
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Ist eine muendliche vereinbarung hier in dem lande nichts mehr
wert?
Komische Frage. Natürlich ist sie was wert. Eine mündliche Vereinbarung ist verbindlich. Aber was nützt dir das, wenn du die Vereinbarung nicht nachweisen kannst?
werde ich zm Verfechter einer
außergerichtlichen Pflichtinstanz in der Art eines
Ombudsmannes oder „Dorfältesten“, einer Kostenschwelle vor dem
Amtsgericht mit einem Mindeststreitwert
Krass! Also, ein Schlichtungsversuch, ok, aber eine Kostenschwelle, unterhalb derer man nicht klagen darf, ist ja wohl nicht mehr und nicht weniger als absolut grundrechtswidrig. Zum einen haben wir das Gebot des effektiven Rechtsschutzes, zum anderen ist Art. 14 auch eine Institutionsgarantie, die (auch) bestimmt, dass jeder seine eigentumsrechtlichen Positionen (Eigentum im Sinne des Grundgesetzes, also z.B. auch schuldrechtliche Forderungen) vor Gericht durchsetzen können muss.
und evtl. sogar dem
Ausschluß erstinstanzlicher Kostenerstattungen durch
Rechtsschutzversicherungen.
Toll. Und natürlich soll ein Gesetz das bestimmen, oder wie? Ein Gesetz, dass die Vertragsfreiheit dahingehend einschränkt, dass in der ersten Instanz keine Rechtsschutzversicherung mehr eingreifen darf…? Und noch ein Grundrechtsverstoß: Art. 2 I.
Wenn Du die Teile des Vorschlags im Zusammenhang siehst und keine Dinge hinein interpretierst, sähe es so aus:
Bagatellen werden vor einem Schlichter verhandelt. Amtsgerichte haben eine Kostenschwelle dergestalt, daß kleine Streitwerte auf einen Mindestreitwert angehoben werden, für den ein Kostenvorschuß zu leisten ist. Es geht mir also nicht darum, Bagatellvorgängen die Institutionsgarantie zu nehmen. Vielmehr soll Maschendrahtzaun-Prozeßhanseln, die für billig Geld bundesweit Beschäftigungstherapie für Gerichte betreiben, ein Riegel vorgeschoben werden. Damit das Ganze wirklich greift, müßte „Anwalts Liebling“ z. B. eine Selbstbeteiligung in Höhe des Kostenvorschusses des Mindeststreitwerts einführen.
Verfassungswidrigkeiten erkenne ich an diesem Vorschlag nicht. Bei solchen Sachen ist weniger das Verfassungsgericht die zu nehmende Klippe, sondern große Teile der Anwaltschaft. Es wären ähnliche Widerstände wie beim Insolvenzrecht zu erwarten, als die Möglichkeit der Privatinsolvenz geschaffen wurde. In düstersten Farben wurde das Gespenst massenhaften Mißbrauchs an die Wand gemalt. Tatsächlich trieb die Advokaten nicht die Sorge um die Rechtsordnung um, sondern die Furcht, die Keule 30-jähriger Forderungsverfolgung nicht mehr im gewohnten Umfang honorarbringend schwingen zu können. Falls je eine Justizreform mit den hier angerissenen Elementen in die Diskussion kommen sollte, ist tatsächlich damit zu rechnen, daß von Verfassungsbruch erzählt, aber im Grunde nur Umsatzeinbruch befürchtet wird.
so einen ähnlichen Fall habe ich bei mir gerade. Nur das die Dame lediglich 2 Monate bei mir wohnte. Allerdings hat sie eines meiner Vertragshandys ständig benutzt und es nach ihrem Auszug mitgenommen.
Nachdem ich im Nov. eine Rechnung von ca. 550 Euro hatte und im Dez. eine Rechnung von ca. 400 Euro. Habe ich das Handy nach der ersten Stotterzahlung sofort sperren lassen. Soweit so gut. (Wolfgang, es sind nicht immer nur Kleinbeträge beim Telefonieren.)
Schritt: Schriftlich die Beträge anmahnen
Schritt: Eventuell nochmals mit Fristsetzung mahnen, am besten mit Rückschein
Schritt: Der Weg zum Anwalt, rechtskräftigen Titel erwirken (vorausgesetz deine Zeugen machen hier mit) und beim Amtsgericht offene Forderung im Wege der Lohnpfändung eintreiben.