Hallo,
Person xy hat 2010 eine Reparatur einer Autoscheibe auf einem Supermarktparkplatz durchführen lassen.
Die Teilkasko Versicherung der Person hat die Zahlung der Reparatur verweigert und einen Gutachter geschickt.
Das Gutachten besagt folgendes:
Bei der Nachbesichtigung musste festgestellt werden, dass deutliche Reparaturspuren sichtbar sind. Es liegt eine Trübung im Bereich des Harzauftrages vor und es sind deutliche Bearbeitungsspuren erkennbar. Die Frontscheibe ist bereits von so zahlreichen Steinschlägen betroffen, dass insofern eine Steinschlagreparatur nicht in Betracht kommen durfte.
Die Reparatur ist in ihrer Ausführung als nicht sach- und fachgerecht zu beurteilen. Die Voraussetzungen für eine Entschädigungszahlung liegen nicht vor.
Diese Rechnung werden wir nicht bezahlen.
Daraufhin wurde nach nicht Zahlung durch Person xy und Teilkasko ein Mahnverfahren eröffnet, gegen das PErson xy Widerspruch einlegte, auf Grund des Gutachtens.
Jetzt erhielt die Person xy eine Ladung zur mündlichen Verhandlung auf Grund der offenen Forderung.
Meine Frage ist jetzt, wie hoch die Chancen sind, auf Grund des Gutachtens, dass Person xy vom Gericht recht erhält.
Was bedeutet „Sie hat das Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieser Verfügung schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will“.
Heißt das, dass Person xy schriftlich Widerspruch beim Gericht einlegen muss (z.B. mit vorliegendem Gutachten)?
Wäre sehr dankbar für schnelle Antwort, da die Rechtschutzversicherung nicht greift.
Grüße