Mündliche Vertragsänderung wirksam?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Beispiel-Situation:

Eine Firma A wird mit der Reparatur an einem Flurförderzeug beauftragt. Der Monteur (von A) fährt hin und prüft den Schaden. Anschließend wird ein Kostenvoranschlag gestellt, der auch akzeptiert wird vom Kunden B - soweit so gut.
Nun fängt der Monteur an zu reparieren und stellt weitere Mängel fest. Er teilt diese mündlich seinem Vorgesetzten und dem zuständigen Sachbearbeiter beim Kunden B mit und erhält von diesem auch mündlich den Auftrag auch diese Rep. durchzuführen.
Nun wird die Rechnung gestellt und der Kunde weigert sich mehr zu bezahlen, als es im schriftlichen KV ausgewiesen wurde. Ferner streitet er die mündl. Freigabe zur Zusatzreparatur ab und unterstellt uns eine Täuschung. „Hätten wir den weiteren Mängel vorher erkannt, so hätte man u.U. uns gar nicht mit einer Rep. beauftragt, sondern sich eher Gedanken um einen Neuerwerb gemacht, bzw. Mitanbieter um Abgabe von Angeboten für kpl. Rep. gebeten, etc. …“

Soviel ich weiß, gelten mündl. Vereinbarungen ebenfalls als Auftragserteilung, aber wie kann man nun sein Recht geltend machen?

Lohnt es sich einen Prozess anzufangen, wenn von der Rechnung ca. 600,- € noch offen stehen und die Angelegenheit bereits einige Monate her ist, bereits mehrf. Gespräche nicht gefruchtet haben und ggf. die betreffenden Personen gar nicht mehr im Betrieb arbeiten?

Würde mich über eure Antworten und Vorschläge freuen. Vielen Dank schonmal!

Viele Grüße, euer TT

Sofern für Verträge keine Form vorgeschrieben ist, gelten auch mündliche Verträge.
Das Problem von mündlichen Verträgen ist immer die Beweisbarkeit.
Wenn man die (angeblich) gemachten Vereinbarungen nicht gerichtsfest beweisen kann, ist das Prozessrisiko seeeehr hoch.

vnA

Lohnt es sich einen Prozess anzufangen, wenn von der Rechnung
ca. 600,- € noch offen stehen und die Angelegenheit bereits
einige Monate her ist,

wegen 600 € eine Klage mit unbekannten Ausgang einzureichen, ist nicht das, was der Geschäftsmann noch braucht, denn das bedeutet zusätzlichen Zeitaufwand, Kosten für einen Rechtsanwalt und die normale Arbeit leidet da, zumal man sich ja dann auch noch aufregen muss; oftmals ist es besser, einen solchen Betrag als „Lehrgeld“ abzuhaken,…

. die betreffenden Personen gar nicht :mehr im Betrieb arbeiten?

Wenn die als Zeugen aussagen sollten, kommt noch Zeugengeld dazu, welches der Kläger im Voraus zu entrichten hat und dies dann wegen 600 €, obwohl auch für ein Unternehmen 600€ relativ sind.
Man sollte hier die Kosten, Zeitaufwand und Ärger abwiegen,…

Schönen Tag noch