Hallo zusammen,
folgendes würde mich interessieren,
Angestellte und Arbeitgeber haben mündlich vereinbart,dass ihr jetziger Bruttolohn verringert wird und stattdessen sie noch eine Anstellung in einer weiteren Firma des Arbeitgebers auf 400€ Basis erhält. Nettolohn bleibt gleich, aus der Ersparniss des Arbeitgebers bei den Lohnnebenkosten wird ein Teil in eine private Rentenversicherung eingezahlt.Dies ist erstmalig mit der Dezemberabrechnung erfolgt.Nachteil für die Angestellte, geringere Bezüge bei Arbeitslosigkeit oder z.B. Schwangerschaft. Die Angestellte möchte deshalb ihren „alten“ Vertrag zurück. Ist dies möglich, wenn der Arbeitgeber sich weigert und auf die mündlich vereinbarte neue Regelung beharrt?
Hallo Michael,
folgendes würde mich interessieren,
Angestellte und Arbeitgeber haben mündlich vereinbart,dass ihr
jetziger Bruttolohn verringert wird und stattdessen sie noch
eine Anstellung in einer weiteren Firma des Arbeitgebers auf
400€ Basis erhält.
Unter Vorbehalt!
Ich meine, dass eine solche Konstellation (400-Euro-Job beim gleichen Arbeitgeber) nicht geht, weil ein 400-Euro-Job abgabenfrei ist und solch ein „Sparmodell“ eigentlich dazu führt, dass Steuern und SV-Abgaben sozusagen unterschlagen werden.
An die Spezialisten: Oder bin ich auf dem Holzweg?
MfG
Geil
Hi!
Unter Vorbehalt! Passt schon!
Ich meine, dass eine solche Konstellation (400-Euro-Job beim
gleichen Arbeitgeber) nicht geht, weil ein 400-Euro-Job
abgabenfrei ist und solch ein „Sparmodell“ eigentlich dazu
führt, dass Steuern und SV-Abgaben sozusagen unterschlagen
werden.
Ich habe es aber so verstanden, dass in einem anderen Unternehmen, was dem gleichen Inhaber gehört (keine Ahnung, aber mir schweben 2 GmbHs vor), gearbeitet werden soll.
An die Spezialisten: Oder bin ich auf dem Holzweg?
Geil - Dass ausgerechnet Du nach einen Spezialisten rufst 
Wo eigentlich die meisten von Dir beantworteten Fragen keine Unklarheiten mehr offen lassen!
LG
Guido
Hallo Guido,
Ich habe es aber so verstanden, dass in einem anderen
Unternehmen, was dem gleichen Inhaber gehört (keine Ahnung,
aber mir schweben 2 GmbHs vor), gearbeitet werden soll.
Na ja, wenn man dem Kind einen Zweitnamen gibt, bleibts doch aber trotzdem das selbe Kind. Meinst nich?
An die Spezialisten: Oder bin ich auf dem Holzweg?
Geil - Dass ausgerechnet Du nach einen Spezialisten rufst 
Ich hab mich extra in meiner Vika nicht als Spezialist bzw. Experte ausgewiesen, weil ich gar keiner bin. Und weil man gerade hier im Rechtsbereich mit daneben liegenden Antworten viel Schaden anrichten kann … aber das muss ich dir ja nicht erzählen 
Wo eigentlich die meisten von Dir beantworteten Fragen keine
Unklarheiten mehr offen lassen!
Üch fühle müch geehrt. 
Hi,
Ich meine, dass eine solche Konstellation (400-Euro-Job beim
gleichen Arbeitgeber) nicht geht
um diese Klippe zu umschiffen, wurde vermutlich eine weitere GmbH gegründet. Dass die beiden Firmen den selben Eigentümer haben, interessiert arbeitsrechtlich niemanden. Wer es ganz sorgfältig aufziehen will, achtet darauf, dass nicht eine Person Geschäftsführer in beiden Firmen ist.
Gruß Ralf
Hallo,
danke schonmal für die Antworten. Hatte mich etwas falsch ausgedrückt, sorry, der Inhaber des zweiten Unternehmens ist die Schwester des Arbeitgebers.
MfG
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich nochmal, was mich eigentlich auch nur interessieren würde, welcher Vertrag ist rechtswirksam, der alte schriftlich fixierte oder die neue mündliche Vereinbarung?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mündlicher Vertrag
Hi!
Ich nochmal, was mich eigentlich auch nur interessieren würde,
welcher Vertrag ist rechtswirksam, der alte schriftlich
fixierte oder die neue mündliche Vereinbarung?
Steht in dem schriftlichen Vertrag, dass alle Änderungen schriftlich zu erfolgen haben?
Dann gilt nach wie vor der schriftliche Vertrag bei dem ersten Unternehmen (hehe - UND vermutlich der 400€-Verttag im anderen Unternehmen *g*).
Wenn nicht, dann sind auch mündliche Verträge bindend!
LG
Guido
Hi!
Na ja, wenn man dem Kind einen Zweitnamen gibt, bleibts doch
aber trotzdem das selbe Kind. Meinst nich?
Wenn es zwei GmbHs sind, sind es zwei verschiedene (juristische) Personen. Da sollte nix zu machen sein!
Aber hier ging es ja um ein anderes Unternehmen mit einer anderen (natürlichen) Person als Inhaberin - also sollte auch da alles ziemlich wasserdicht sein…
Ich hab mich extra in meiner Vika nicht als Spezialist bzw.
Experte ausgewiesen, weil ich gar keiner bin.
Wenn ich viele „Experten“ und „Spezialisten“ mit Dir vergleiche, muss ich Dir leider *g* widersprechen!
Ich bin geneigt zu sagen:
„Am 4. Mai sind wir bei Euch“ - („may the force be with you“) - oder so…
Genug der Schleimerei *g*
LG
Guido
*wegen 2,4 Mio. Tippfehlern gelöscht und neu geschrieben*
Hallo
und stattdessen sie noch
eine Anstellung in einer weiteren Firma des Arbeitgebers auf
400€ Basis erhält.
Zum Schein? Oder wird dort tatsächlich Arbeitsleistung erbracht?
Gruß,
LeoLo
Hallo
Na ja, wenn man dem Kind einen Zweitnamen gibt, bleibts doch
aber trotzdem das selbe Kind. Meinst nich?
Wenn es zwei GmbHs sind, sind es zwei verschiedene
(juristische) Personen. Da sollte nix zu machen sein!
Doch, doch, das ist kein Freifahrtschein.
Gruß,
LeoLo
War doch Konjunktiv
Huhu!
Doch, doch, das ist kein Freifahrtschein.
Ich habe doch geschrieben: SOLLTE!
LG
Guido