Hallo,
also mal angenommen:
Arbeitnehmer A hat einen befristeten vertrag bis 30.06.2008. Bei seiner Einstellung wurde ihm bereits mündlich zugesichert, dass der Vertrag nach der Probezeit auf einen unbefristeten Vertrag umgeschrieben wird.
Seit Dezember geht der Arbeitnehmer nun regelmäßig zu seinem Vorgesetzten und fragt nach dem Vertrag. Der Vorgesetzte sagt immer wieder, dass der Vertrag noch geschrieben werden muss und dann von der Hauptniederlassung geschickt wird, aber dass er aufjedenfall kommt.
Da der Vertrag bald ausläuft macht sich Arbeitnehmer A Gedanken und geht wieder zu seinem Vorgesetzten.Dieser sagt dies mal, dass er nichts genaues weiss und dass der Vertrag schon längst da sein müsste.
Ist/sind die mündliche Zusage bei der Einstellung und die späteren Bestätigungen bindend?
Danke für eure Antworten
Gruß dazy
Ahoi, dazy
rein hypothetisch…
könnte man grundsätzlich einen AV schriftlich, mündlich oder konkludent schließen.
Aber,:
Bei Kollege A besteht die Nachweispflicht bzw. das Problem der Beweisbarkeit bei mündlichen Zusagen…
Zu Beachten wäre weiterhin…
Wenn der Kollege A evtl. arbeitslos würde, nach Ablauf der Befristung…
müsste er, zur Vermeidung einer Sperrzeit, sich rechtzeitig (vor Ablauf der Befristung) bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden.
LG JSP
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Hallo,
es stellt sich immer die Frage, ob der Vorgesetzte überhaupt rechtsverbindliche Zusagen machen kann. In dem geschilderten Fall scheint mir das eher nicht der Fall zu sein, da der Vorgesetzte keine direkte Personalverantwortung bzw. Entscheidungsbefugnis zu haben scheint.
Daher scheinen mir alle weiteren Überlegungen obsolet zu sein.
&Tschüß
Wolfgang
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