Mündliche Vorabzusage - schriftlicher Mietvertrag

Hallo :smile:,

mein Studienkollege und ich wollen uns eine Wohnung mieten und haben bereits mündlich eine Zusage erteilt.
Der Vertrag sollte heute 01.03.2010 unterschrieben werden. Nach nochmaligen Durchrechnen der gesamten Kosten, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir uns diese nicht leisten können und dies uns nur in eine finanzielle Notlage bringen würde.
Nachdem wir der Vermieterin dies telefonisch mitgeteilt haben und den Termin zur Unterzeichnung des Vertrages abgesagt haben, droht sie uns nun mit rechtlichen Konsequenzen.

Welche Möglichkeiten hat sie, rechtliche Schritte einzuleiten und wie können wir uns davor schützen?

Über eine baldige Nachricht, wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes

Hallo Johannes.
Schaue doch mal hier nach:

/t/mietvertrag-muendlich-gemacht-zuruecktreten/365026

oder hier

http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/mietvertr…

Das Problem dürfte die Beweisbarkeit des mündlichen Vertrages sein.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen?!

Mfg
Andre

Hey Johannes,

tut mir Leid bin keine Expertin sondern selber nur Studentin.

Kann dir in diesem Fall leider nicht weiter helfen!

LG Steffi

Hallo Johannes,

ich bin da zwar überhaupt kein Experte aber in meinen Augen sieht das so aus: Eine mündliche Zusage ist nur so etwas wie eine Reservierung und daher rechtlich nicht einklagbar. Ein Vertrag kann zwar auch mündlich zustande kommen, aber das müsste dann einen anderen Rahmen habe (denke ich).
Ich würde dem Vermieter eine nette Entschuldigung sagen und deutlich machen, dass du zur Not gleichzeitig mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag die Kündigung aussprechen würdest. Damit hätte der Vermieter doch auch nichts gewonnen. Ich denke, du kannst das ganz ruhig auf dich zukommen lassen. Zur Not frag doch mal einen Bekannten, der Mitglied im Mieterbund sind. Die müssten sich da auskennen.

Viel Erfolg,
Justus

… das ist natürlich unglücklich gelaufen.
Ich würde es, glaube ich, erst nochmal auf die sanfte Tour versuchen und der guten Frau anbieten, bei der Suche nach Mietern behilflich zu sein (Aushang an der Uni oder so).
Wenn Ihr eine Zusage bekommen hättet und sie die Wohnung jemand anders vermietet hätte - wäre ja auch doof.
Andererseits - hat sie einen Zeugen, dass Ihr zugesagt habt … ;o)
Welche rechtlichen Konsequenzen das ganze Ding hat, weiß ich leider nicht.

Ciao, Frank

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Hallo,

hier liegt offenbar ein Irrtum vor. Ich habe von Mietrecht keine Ahnung und lediglich einmal eine Abfrage auf diesem Gebiet gestellt (die im Übrigen sehr schlampig und unbefriedigend beantwortet wurde). Als „Experten“ habe ich mich selbst lediglich auf dem Gebiet des Übersetzens bezeichnet (bin Übersetzer).
Tut mir leid, dass ich nicht helfen kann.

sylvaner

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Hallo,

Ich bin mir nicht sicher, da ich mich mit den deutschen Gesetzen nicht so auskenne…ich lebe in Luxemburg ;O)
Solange man nichts unterschrieben hat, kann man auch nicht haftbar gemacht werden, scheint mir logisch.
Am besten beim Mieterschutzbund.de nachfragen.
Sorry, daß ich keine große Hilfe bin.
Viel Glück.

Mit freundlichen Grüssen
Claudine

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Tut mir leid,kann in diesem fall leider nicht helfen
Hallo :smile:,

mein Studienkollege und ich wollen uns eine Wohnung mieten und
haben bereits mündlich eine Zusage erteilt.
Der Vertrag sollte heute 01.03.2010 unterschrieben werden.
Nach nochmaligen Durchrechnen der gesamten Kosten, sind wir zu
dem Ergebnis gekommen, dass wir uns diese nicht leisten können
und dies uns nur in eine finanzielle Notlage bringen würde.
Nachdem wir der Vermieterin dies telefonisch mitgeteilt haben
und den Termin zur Unterzeichnung des Vertrages abgesagt
haben, droht sie uns nun mit rechtlichen Konsequenzen.

Welche Möglichkeiten hat sie, rechtliche Schritte einzuleiten
und wie können wir uns davor schützen?

Über eine baldige Nachricht, wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes

Lieber Johannes,
sorry, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich war einige Wochen im Urlaub.
Die Vermieterin hat keine rechtliche Handhabe wegen der muendlichen Zusage, denn der Vertrag war ja noch nicht unterschrieben. Ihr habt Euch entschieden nicht zu unterschreiben, da die Kosten zu hoch sind und habt dies der Vermieterin mitgeteilt, da kann sie gar nichts machen.Im Gegenteil sollte sie lieber froh sein, dass sie Mieter finden kann, denen mehr Geld zur Verfuegung steht.
Also keine Sorge.
Nochmals sorry und ich hoffe, dass Ihr Euch nicht habt einschuechtern lassen.

Lieben Gruss von

Meike:wink:

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