Hallo liebe Wissende,
nehmen wir mal an, A mietet 2006 eine Wohnung an. Kurz nach dem Einzug sieht er, dass im Keller ein Raum leer steht. A ruft den Vermieter B an und fragt nach diesem Keller. B sagt, dieser Keller gehöre zu der Arztpraxis im Haus und wenn diese den Keller nicht brauche, könne A ihn benutzen. A fragt den Arzt, der stimmt zu, und A freut sich, dass er nun einen Keller hat.
2007 wird das Haus an C verkauft. C weiss, dass A einen Kellerraum nutzt.
2011 meldet sich C bei A. C brauche den Kellerraum und A müsse ihn räumen. A fragt, warum er seinen Keller aufgeben solle. C meint, im Mietvertrag stünde nichts davon. A verweist auf die Absprache mit B von 2006. C interessiert dies nicht und besteht auf die Räumung des Kellers.
Wie seht ihr die Lage?
Kann A seinen Keller behalten?
Ist A in der Beweispflicht? (Könnte kompliziert sein. B sei eine Gruppe von drei Brüdern. Einen davon fragte A im Verlauf eines Gesprächs nach dem Keller, und die Chance, dass er sich nicht erinnerte, wäre groß).
Ich weiss, vor Gericht und auf hoher See…, aber über eure Einschätzung wäre ich dankbar.
Vielen Dank für Antwort
Grüsse
Jörg