mündliche Zusage!?

Guten Abend!

Wir haben eine schöne Wohnung gefunden, laut Aussage des Maklers, der für diese zuständig ist, müssten wir uns nur noch mit dem Vermieter treffen, damit dieser sein O.K. geben kann, und dann wären wir als neue Mieter bestätigt, würden Mietvertrag unterschreiben etc.
Tja, nun platzten mehrere Termine, nach denen uns von Maklerseite mehrmals auf Anfrage bestätigt wurde, das wir die einzigen Interessenten wären, einziehen könnten, sobald wir den Vermieter kennengelernt hätten, weil dieser „bestimmt“ kein Problem mit uns hätte.
Nach dem nun auch der letzte(gestrige) Termin zum „gegenseitigen Kennenlernen“ gekippt wurde, hat sich jetzt nach Kontakt mit dem Vermieter folgendes ergeben :
Seinen Aussagen nach gäbe es schon einen Vorvertrag mit einer anderen Partei, also wäre die Wohnung schon vergeben. Er könne sich auch nicht an uns erinnern, wü´sste sowieso nicht, was jetzt genau mir der Wohnung wäre usw. Wir sollten noch einmal mit dem Makler in Kontakt treten, um uns dies bestätigen zulassen.

Der Vorvertrag wurde nach Aussage des Vermieters in dem Zeitraum abgeschlossen, in welchem wir Kontakt zum Makler hatten und dieser uns wie schon angegeben Zusagen gemacht hatte.

Nun (endlich:wink:) meine Frage:
Können wir dagegen etwas tun? Schliesslich waren wir zu dritt zugegen als der Makler uns einen Termin zugesagt hatte, Zusagen auch bezüglich der Wohnung. Mir kommt es so vor, als würde er uns hinhalten, allerdings ist den Aussagen des Vermieters auch nicht zu trauen, da dieser wohl schon sehr alt ist und vom Makler als etwas komischen, aber liebenswürdigen alten Mann beschrieben wird. Wir fühlen uns total verarscht, haben wegen der Zusage trotz Kündigung der eigenen Whg. nicht mehr weiter gesucht, da wir uns auf der sicheren Seite wähnten. Kann man sich irgendwo beschweren und welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir?

MfG
Lars

Hi,

leider kann ich dir nicht sagen, welche rechtlichen Möglichkeiten Du hast, aber ich denke doch mal, dass es wenig Sinn macht, ggf. einen Einzug in die Whg. einzuklagen!

Ich denke, das artet nur in streß aus und macht IMHO auch gar keinen Sinn! Oder willst Du in ewigem Ärger mit Deinem Vermieter wohnen??

Die Situation ist natürlich blöd, aber wenn man das nicht mündlich direkt regeln kann, würde ich keine weiteren Schritte unternehmen…

Aber, wie gesagt - das würde ich machen! Meine Meinung :smile:

Gruß
Jens

mündliche Zusage!? kannste inner Pfeife rauchen…
also vergiß es. Es gibt aber noch ein zweites Problem. Makler haben in der regel einen „Alleinvermittlungsauftrag“, wenn nun der Vermieter einen VV mit einer anderen Partei macht so handelt er gegen die Interessen des Maklers. Der schließlich Kosten produziert hat die er wieder verdienen möchte.

Strich drunter - aus - fertig - ende -

Das leben ist hart, aber es schult doch ungemein ! Gelle ?

rewe

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Tja, sehe ich auch so, !danke! für eure antworten
Diese Makler null würde ich gerne vor 'ne Wand stellen… hmm, aber ihr habt bestimmt recht, klagen käme für uns sowieso nicht in Frage, wollte mal die rechtliche Seite hören. Aber Dein Hinweis, REWE, bezüglich der dem Makler ja irgendwo entstehenden Kosten etc. war gut.

Also Dank und Gruss Euch beiden

Lars