Hallo, ich biete ein für Laien verzwicktes Problem an.
Also: Vor 12 Tagen habe ich mir eine Mietwohnung angeschaut,
weil ich durch meinen Job in einer anderen Stadt endlich eine
Bleibe brauchte, um auf das lange Pendeln zu verzichten. Diese
Wohnung war auch okay. Es gab bei der Besichtigung noch einen
weiteren Interessenten und wir sollten beide schon mal
Vorab-Auskünfte ausfüllen, die die jetzige Mieterin der
Wohnung an ihren Vermieter zur Entscheidung weitergeben
wollte.
Die Mieterin selbst hat die Anzeige in der Zeitung nur
aufgegeben, um schon vor Ablauf ihrer Vertragslaufzeit einen
nächsten Mieter zu finden, damit sie die letzte Monatsmiete
spart und evtl. auch jemanden findet, der die Mini-Küche für
relativ happiges Geld übernimmt.
Hallo, einfach ausgedrückt, die Nachmieterin konnte gegen Stellung eines Nachmieters ausziehen. Allerdings ist nur ein abgeschlossener Mietvertrag mit dem Vermieter gültig und die bisherige Mieterin hat hieraus keinen Anspruch, wenn es zu keinem Mietverhältnis kommt.
Um mir die Wohnung nicht wegschnappen zu lassen, lobte ich
alles und auch die Miniküche passte gut, so dass ich mich
bereit erklärte, auch sie zu übernehmen - über den Preis kann
man ja bei „Übergabe“ nochmal reden.
Wurde die Übernahme der Küche zur Bedingung gemacht ? Wenn ja, wäre die Vereinbarung unwirksam.
Fünf Tage später erhielt ich einen Anruf von der Vormieterin,
ob ich denn noch an der Wohnung interessiert sei. Das war ich
weiterhin. Sie schickte mich zum Vermieter, wo ich ebenfalls
mein Interesse an der Wohnung bekundete und die Selbstauskunft
ausfüllte.
Zurück im Büro erfuhr ich allerdings von meinem Arbeitgeber,
dass mein Job momentan eher vakant sei und er drückte mir „zur
Sicherheit“ eine Kündigung in die Hand. Das kam vollkommen
überraschend und änderte die Situation total. Ich sagte also
am selbigen Abend der Vormieterin ab und am nächsten Tag
ebenfalls beim Vermieter. Dafür war die Sache für mich
erledigt, da ich den Mietvertrag noch nicht unterschrieben
habe und keinerlei Anzahlung tätigte.
Einfach gefragt. Es kam kein Vertrag mit dem Vermieter zustande und der Vermieter hat der Rücknahme der Zusage zugestimmt ?
Doch nun will die Mieterin Schadensersatz von mir haben:
Ausfall der Miete, Nichtübernahme der Miniküche und Kosten für
Anzeige und Wohnungsbesichtigungen.
Die hat wohl zu heiss gebadet. Die Vormieterin hat an Dich keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Es ist Sache zwischen Mieter und Vermieter einen Vertrag abzuschliessen. Kommt der Mietvertrag nicht zustande, kann die Vormieterin keine Ansprüche erheben. Du kannst nämlich der Vormieterin auch nicht zusagen, dass Du die Wohnung übernimmst, weil hier einzig und allein der Vermieter zuz entscheiden hat.
Ich hätte schließlich
mündlich zugesagt und angeblich vor Zeugen die Küche bereits
für einen festen Preis akzeptiert.
Bei der Küche wird es nun schon etwas problematischer. Eine Willenserklärung ist nicht eine nach Belieben veränderbare Erklären. Wenn Du also den Willen zur Übernahme der Küche erklärt hast, die Vormieterin kann es beweisen, dann erhebt sich letztlich nur die Frage, ob ihr über den Kaufpreis gesprochen habt. Wenn ja, wirst Du, wenn die Vormieterin diese Zusage beweisen kann, die Küche übernehmen müssen. Aber. Um diese Frage zu beantworten muss der beinahe wortwörtliche Ablauf des Gespräches geprüft werden. Und zwar ob es sich um eine Willenserklärung als verbindliche Äusserung gehandelt hat oder ob es sich um eine Willenserklärung mit einem Vorbehalt gehandelt hat. Sagt die Vormieterin die Küche kostet 2000 EURO und Du erklärst, ich werde die Küche übernehmen, hast Du die Küche zu übernehmen. Wenn Du aber erklärst, ich werde die Küche übernhemen, wenn ich die Wohnung mieten kann, ist die Einschränkung vorhanden und die Nichtanmietung schliesst dann die Zusage zum Kauf der Küche aus.
Habt ihr keinen Preis vereinbart, dann hast Du jetzt jede Chance. Biete ihr für die Übernahme der Küche 200 EURO an, wenn sie 2000 will. Wenn ihr euch über den Preis nicht einigen könnt, kommt es auch zu keinem Kauf.
Das ist so allerdings
falsch - ich habe ja nur eine Willenserklärung abgegeben!
Habe ich nun irgendwas zu befürchten? Falls ich nicht zahle,
will sie die Sache sofort ans Gericht weitergeben - das ist
doch eher pure Schikane, oder?
Weise die Forderung als unbegründet zurück. Es reicht in einem Einwurf-Einschreiben ihr mitzuteilen " Die Forderung vom xx.xx.xxxx über EUR … wird sowohl dem Grunde als der Höhe nach als unbegründet zurück gewiesen".
Gruss
Bitte keinen Kommentar abgeben, äussere Dich nicht zu irgend welchen Darstellungen der Gegenseite, seien sie noch so falsch oder richtig. Gehe auf keine Provokation ein. Sollte die Gegenseite Deine Telefonnr. haben und bei Dir anrufen, gibt es nur eine Lösung "Ich äussere mich nicht weiter, es ist alles in meinem Schreiben vom xx.xx.xxxx gesagt. Ich wünschen einen schönen Tag und werde das nun Gespräch beenden.
Gruss Günter