Hallo Klein.Gross
Schau, ich bin kein Jurist - aber grundsätzlich ist ein Mietvertrag auch mündlich gültig.
Ohne einen schriftlichen Vertrag kann man der Gegenpartei jedoch nichts beweisen (weder Mieter noch Vermieter)
Ich z.B. wohne in einer Wohnung, die ich von meinen Eltern gemietet habe - wir haben keinen Vertrag unterzeichnet. Da ich aber monatlich den mündlich vereinbarten Mietzins auf s’Mietzinskonto überweise, und meine Eltern mich in der Wohnung wohnen lassen, erfüllen wir beide die Bedingungen für einen Vertrag.
Den Vertrag haben wir aber vor noch zu unterzeichnen, es ist einfach besser etwas Schriftliches in der Hand zu halten. Man weiss ja nie was passiert.
Mein Tipp an dich:
- Wenn du den Vermieter nicht persönlich und gut kennst und ihm blind vertrauen kannst - IMMER mit Vertrag, IMMER.
- Solange nichts unterzeichnet ist, kannst du dich vom Angebot zurückziehen.
Sie könnte dasselbe ja auch tun, und dann stündest du ohne Wohnung da (falls du nur noch auf dieses eine Angebot spekuliert hättest).
Also, im Grunde in der Schweiz (und auch sonst) immer lieber etwas zu viel Schriftlich als zu wenig.
Natürlich, ein Kaufvertrag muss nicht immer Schriftlich sein (z.B. ein Kauf am Kiosk oder im Supermarkt) - aber generell immer Belege behalten, weil
Sie häufig auch Garantiebelege sind.
Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!
Sandra
Hier noch ein paar nützliche Links:
http://www.tfj.ch/mietvertrag-wohnung-kostenlos/miet…
http://www.tfj.ch/mietvertrag-wohnung-kostenlos/miet…
http://www.wohnqualitaet.ch/pdf/Mietvertrag.pdf