Mündliche Zusage bei der Wohnungssuche

Hallo,

ich suche per 01.Juni in der Schweiz eine Mietwohnung. Bei einem Mietobjekt habe ich vor einige Tage mündlich bestätigt, dass ich die Wohnung nehmen möchte. Der Mietvertrag wurde allerdings noch nicht von der Vermieterin erstellt.
Nun ist ein anderes Angebot bei mir eingegangen. Der Mietzeitraum und der Standort passt mir besser. In dem Fall:

  1. Ist ein mündliche Zusage bindend zu einem Mietvertrag? Kann man es absagen?
  2. Solange ich keinen schriftlichen Vertrag mit der Vermieterin abgeschlossen, kann ich anderes Angebot nehmen und Vertrag unterzeichnen, richtig?

Besten Dank für Ihre Erklärung!

Klein.Groß

Hallo, kann leider nicht helfen

Hallo Klein.Gross

Schau, ich bin kein Jurist - aber grundsätzlich ist ein Mietvertrag auch mündlich gültig.
Ohne einen schriftlichen Vertrag kann man der Gegenpartei jedoch nichts beweisen (weder Mieter noch Vermieter)

Ich z.B. wohne in einer Wohnung, die ich von meinen Eltern gemietet habe - wir haben keinen Vertrag unterzeichnet. Da ich aber monatlich den mündlich vereinbarten Mietzins auf s’Mietzinskonto überweise, und meine Eltern mich in der Wohnung wohnen lassen, erfüllen wir beide die Bedingungen für einen Vertrag.
Den Vertrag haben wir aber vor noch zu unterzeichnen, es ist einfach besser etwas Schriftliches in der Hand zu halten. Man weiss ja nie was passiert.

Mein Tipp an dich:

  1. Wenn du den Vermieter nicht persönlich und gut kennst und ihm blind vertrauen kannst - IMMER mit Vertrag, IMMER.
  2. Solange nichts unterzeichnet ist, kannst du dich vom Angebot zurückziehen.
    Sie könnte dasselbe ja auch tun, und dann stündest du ohne Wohnung da (falls du nur noch auf dieses eine Angebot spekuliert hättest).

Also, im Grunde in der Schweiz (und auch sonst) immer lieber etwas zu viel Schriftlich als zu wenig.

Natürlich, ein Kaufvertrag muss nicht immer Schriftlich sein (z.B. ein Kauf am Kiosk oder im Supermarkt) - aber generell immer Belege behalten, weil
Sie häufig auch Garantiebelege sind.

Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

Sandra

Hier noch ein paar nützliche Links:
http://www.tfj.ch/mietvertrag-wohnung-kostenlos/miet…
http://www.tfj.ch/mietvertrag-wohnung-kostenlos/miet…
http://www.wohnqualitaet.ch/pdf/Mietvertrag.pdf

Hallo Klein Gross
Dein Vermutung ist richtig. Nach Obligationenrecht (das schweizer BGB)ist es so: Verlangt eine der Parteien Schriftlichkeit, so kommt der Vertrag erst zustande, wenn er schriftlich abgeschlossen worden ist.
Du bist (rechtlich) an die Zusage des Vemieters nicht gebunden, Du kannst sogar die Zustimmung verweigern wenn Du mündlich zugestimmt hast, Du kannst also den Mietvertrag einfach zurücksenden. Sei aber sicher, dass Du den zweiten Vertrag unterschrieben in Händen hälst, bevor Du den Rückzieher machtst, auch für den (zweiten) Vermieter gilt dasselbe Recht!
Gruss Leonardo

Hi natürlich jede Willenserklärung die du abgibst ist grundsätzlich im rechten Glauben abgegeben worden. Es muß ja etwas geben an das man sich hält. Natürlich haben da beide Parteien ein beweisproblem. Wo kein Zeuge da kein Rückhalt. Mietverträge sind auch mündlich gültig zumindest nach dem Mietrecht der BRD wenn der Vertrag in ein Dauerschuldverhältnis mündet.

Gruß Peter

Nach deutschem Recht bedürfen Mietverträge nicht der Schriftform! - Also schön vorsichtig sein und mal ins schweizerische Recht schauen, wie es sich da bei Treu und Glauben verhält!

mündliche verträge gelten nur, wenn du die wohnungs schon in besitz genommen und 2 monatsmieten in folge gezahlt hättest-so zumindest in BRD. welche anderen juristischen süppchen die schweizer kochen, weiss ich leider nicht.

Liebe Klein Gross

Du bist ja ganz schön aktiv.

Ich bin kein Jurist, aber ich denke der Mietvertrag muss schriftlich sein, wenn er das nicht ist gibt es auch keinen Vertrag. Du musst aber einen Fachmann fragen! Vielleicht kannst Du auch normal kündigen???
Ich würde schnell die andere Wohnung absagen und die bessere schnell einen Vertrag unterzeichnen.

Viele Grüsse

Stephan Schlatter

Guten Tag,
kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Aus Erfahrung würde ich aber sagen, wenn Sie SOFORT mit dem Vermieter sprechen und ihm Ihre Situation schildern dann dürfte die Angelegenheit erledigt sein.
Alles Gute für einen Aufenthalt in der schönen Schweiz
Beatrice

hallo,

juristisch gesehen sind zwar mündliche Zusagen auch bindend, doch hat sich eigentlich immer mehr die Schriftform als verbindlich eingebürgert. Dies wird wohl auch in der Schweiz so sein.

Gruss
Stefan

  1. Ja, kann man noch absagen, würde ich aber erst dann tun, wenn Sie für das andere Mietobjekt den Vertrag unterschrieben haben.
  2. ja, unterschreiben Sie sobald wie möglich.
  3. wäre fair, wenn Sie der ersten Vermieterin zeitnah Bescheid sagen würden, damit sie sich um einen anderen Mieter kümmern kann.

MfG

Soweit ich bescheid weiss its eine mündliche Zusage nicht bindend und da tatsächlich kein Mietvertrag unterschrieben wurde müsste demnach alles offen sein.
Ein Absage würe m.E reichen.

Viel Glück mit der neuen Wohnung ! :wink:

Grüße: Tobias

Hallo!

Also, ich weiß wirklich nicht, wie es rechtlich aussieht, aber reingefühlsmäßig würde ich sagen, dass das kein Problem sein sollte.
Es gibt ja nichts Schriftliches. Ich mein, schön ist es natürlich für den Vermieter nicht, aber ich glaube nicht, dass eine mündl. Zusage so bindend ist, wie ein Mietvertrag.
Aber wie gesagt, ich weiß NICHT wie es RECHTLICH aussieht!!!

Schönen Gruss!

Prinzipiell:
ohne Unterschrift wurde kein Vertragsverhältniss eingegangen. (OR)

Aber:
Sie kommen hier in die CH. Da gibt es gewisse Verhaltensregeln. Da wo Sie bereits zugesagt hatten und wieder absagen wollen, diese Person wird ebenfalls nichts gutes mehr über Deutsche berichten.
Ich empfehle also sehr zwischenmenschlich und mit plausiblen Gründen die Absage an Vermieter 1 zu erteilen.

Gruss