Hallo,
Exfrau hat gegenüber Ihrem Anwalt eine mündliche zusage gemacht,ihrem Exmann ihren teil des Hauses zu verkaufen. Daraufhin hat der Notar den Vertrag fertig gemacht, der Ihr dann auch vorgelegt wurde, und Sie hat ihn dann so akzeptiert, denn es kam kein Widerspruch. Als es zur Unterschrift beim Notar kommen sollte,verweigerte Sie Diese.
Nun meine Frage: Kann die Exfrau das so einfach machen? Hat man keine rechtliche handhabe und wer bezahlt den Notar bei nicht zustande kommenden Verkauf?
LG