mündliche zusage beim Hausverkauf bindend?

Hallo,
Exfrau hat gegenüber Ihrem Anwalt eine mündliche zusage gemacht,ihrem Exmann ihren teil des Hauses zu verkaufen. Daraufhin hat der Notar den Vertrag fertig gemacht, der Ihr dann auch vorgelegt wurde, und Sie hat ihn dann so akzeptiert, denn es kam kein Widerspruch. Als es zur Unterschrift beim Notar kommen sollte,verweigerte Sie Diese.
Nun meine Frage: Kann die Exfrau das so einfach machen? Hat man keine rechtliche handhabe und wer bezahlt den Notar bei nicht zustande kommenden Verkauf?

LG

Hallo, silli4061,

eine mündliche Zusage ist eine Erklärung, nicht jedoch ein Vertrag. Leider kommt so etwas öfter vor. Bitte gib ins Internet ein: „mündliche Zusage beim Hausverkauf vor dem Notar bindend?“ Vielleicht ist unter den Antworten etwas Brauchbares.
Viel Erfolg und alles Gute- Schaddie