Mündliche Zusage beim Makler - Rechtskräftig?

Hallo liebes Forum,

zu meiner Frage:

Letzten Freitag hat sich Familie X beim Makler eine Mietwohnung angeschaut und mündlich zugestimmt, diese zu mieten. Der schriftliche Vertrag ist aber noch nicht geschlossen worden. Auch die Monatskaltmiete konnte nicht genannt werden. Nur die Monatswarmmiete. Kommenden Freitag wird/soll der Mietvertrag schriftlich(!) unterzeichnet werden.

Familie X hat sich aber am heutigen Dienstag entschieden, die Wohnung aus privaten Gründen doch nicht zu mieten.

Kann Familie X beim Makler anrufen, und sagen, die Wohnung aus privaten Gründen doch nicht zu mieten??

Hat der Makler die Möglichkeit, auf die mündliche Zustimmung zum Mietvertrag zu bestehen?

Vielen Dank für einen Hinweis!!

Viele Grüße
Thorsten

Kann Familie X beim Makler anrufen, und sagen, die Wohnung aus
privaten Gründen doch nicht zu mieten??

Ja.

Hat der Makler die Möglichkeit, auf die mündliche Zustimmung
zum Mietvertrag zu bestehen?

Meines Wissens: Nein.

Hat der Makler die Möglichkeit, auf die mündliche Zustimmung
zum Mietvertrag zu bestehen?

Meines Wissens: Nein.

Hätte gesagt Ja, weil ein Vertrag auch mündlich rechtsgültig geschlossen werden kann. Allerdings steht die Beweiskraft in Frage.

Gruß
Falke

Hallo,

Hat der Makler die Möglichkeit, auf die mündliche Zustimmung
zum Mietvertrag zu bestehen?

Meines Wissens: Nein.

Hätte gesagt Ja, weil ein Vertrag auch mündlich rechtsgültig
geschlossen werden kann. Allerdings steht die Beweiskraft in
Frage.

Ich plädiere für Nein!
Nur der Vermieter kann einen gültigen Mietvertrag mit einem Mieter schließen. Der Makler nicht. Da hier aber die Zusage des Vermieters fehlt kam bisher kein Mietvertrag zustande.

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Hat der Makler die Möglichkeit, auf die mündliche Zustimmung
zum Mietvertrag zu bestehen?

Meines Wissens: Nein.

Hätte gesagt Ja, weil ein Vertrag auch mündlich rechtsgültig
geschlossen werden kann. Allerdings steht die Beweiskraft in
Frage.

Ich plädiere für Nein!
Nur der Vermieter kann einen gültigen Mietvertrag mit einem
Mieter schließen. Der Makler nicht. Da hier aber die Zusage
des Vermieters fehlt kam bisher kein Mietvertrag zustande.

hinzu kommt, daß die Vertragsmodalitäten überhaupt noch nicht geklärt waren (genaue Miete unbekannt). So kann kein Vertrag zustande kommen.

Gruß Stefan