Hallo liebes Forum,
zu meiner Frage:
Letzten Freitag hat sich Familie X beim Makler eine Mietwohnung angeschaut und mündlich zugestimmt, diese zu mieten. Der schriftliche Vertrag ist aber noch nicht geschlossen worden. Auch die Monatskaltmiete konnte nicht genannt werden. Nur die Monatswarmmiete. Kommenden Freitag wird/soll der Mietvertrag schriftlich(!) unterzeichnet werden.
Familie X hat sich aber am heutigen Dienstag entschieden, die Wohnung aus privaten Gründen doch nicht zu mieten.
Kann Familie X beim Makler anrufen, und sagen, die Wohnung aus privaten Gründen doch nicht zu mieten??
Hat der Makler die Möglichkeit, auf die mündliche Zustimmung zum Mietvertrag zu bestehen?
Vielen Dank für einen Hinweis!!
Viele Grüße
Thorsten