Hallo,
ich wollte mir letztens eine Wohnung kaufen. Der Eigentümer sagte mir zu einem heruntergehandelten Preis zu. Ich willigte per Handschlag ein. Stunden später rief er an und wollte die Wohnung dann doch nicht mehr an mich hergeben (vermutlich andere Preisvorstellung).
Wie ist nun die rechtliche Lage?
Klar ist der Vertrag erst endgültig geschlossen wenn die Sache notariell beglaubigt wurde. Aber kann der Verkäufer einfach so abtreten nachdem er mir die Wohnung mündlich und per Handschlag fest zugesagt hatte?
Gruß
Roman