Mündliche Zusage beim Wohnungskauf

Hallo,
ich wollte mir letztens eine Wohnung kaufen. Der Eigentümer sagte mir zu einem heruntergehandelten Preis zu. Ich willigte per Handschlag ein. Stunden später rief er an und wollte die Wohnung dann doch nicht mehr an mich hergeben (vermutlich andere Preisvorstellung).

Wie ist nun die rechtliche Lage?

Klar ist der Vertrag erst endgültig geschlossen wenn die Sache notariell beglaubigt wurde. Aber kann der Verkäufer einfach so abtreten nachdem er mir die Wohnung mündlich und per Handschlag fest zugesagt hatte?

Gruß
Roman

abtreten nachdem er mir die Wohnung mündlich und per
Handschlag fest zugesagt hatte?

Die Schriftform und die notarielle Beglaubigung sind zwingend vorgeschrieben, deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass mündliche Absprachen verbindlich sind.

Danke schonmal für die Antwort.

Falls es von belang ist, es wurde abgemacht, dass er schnellstmöglich einen Notartermin vereinbart.

folgen fehlender beurkundung: keine verpflichtung
hallo,

verpflichtungsgeschäfte über grundstücke und grundstücksgleiche rechte bedürften der notariellen beurkundung. (punkt!)

lg dev

Moin,

Falls es von belang ist, es wurde abgemacht, dass er
schnellstmöglich einen Notartermin vereinbart.

das spielt überhaupt keine Rolle. Alle Vereinbarungen, egal ob mündlich oder schriftlich, sind solange unverbindlich, solange sie nicht notariell abgesegnet wurden.

Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen, aber die sind für kaufmännische Laien nicht relevant.

Gandalf