Hallo,
bei einem Autokauf wurden mündlich Winterreifen auf Alufelgen vereinbart und im Kaufvertrag als „Winterreifen“ festgehlaten.
Vom Händler wurden jedoch nur Winterreifen auf Stahlfelgen geliefert.
Ist die mündliche Zusage trotz nicht ausreichender Beschreibung im Kaufvertrag für den Händler bindend?
Danke und schöne Grüße