mündliche Zusage bindend?

Hallo

wenn ein Mieter gegebenenfalls seine Wohnung kündigt, normal mit 3 Monate Kündigungsfrist, und der Vermieter sagt diesem Mieter zu das er schon nach 2 Monaten ausziehen könne, da er für diesen Termin einen Nachmieter hätte. Dies ist vielleicht aber nur mündlich abgesprochen worden.

Ist dann diese mündliche Zusage für den Vermieter bindend? Auch falls der von Ihm vorgesehene Nachmieter abspringen würde? Oder gälte auch hier nur was schriftliches?

Gruß von Tumbleweed

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Hallo,

wie immer. Mündliche Absprachen müssen notfalls bewiesen werden, wenn die Gegenseite eine Absprache bestreitet. Da aber offenbar diese Lösung an einen Nachmieter gekoppelt wurde ist die Zusage nur dann bindend, wenn der Nachmieter auch einzieht.

Eine andere Lösung wäre, der VM erlaubt Nachmieter und sagt zu, dass das Mietverhältnis auch dann beendet ist, wenn der Nachmieter nicht einzieht. Nur - diese Möglichkeit ist mehr als gering.

Grüsse Günter

wenn ein Mieter gegebenenfalls seine Wohnung kündigt, normal
mit 3 Monate Kündigungsfrist, und der Vermieter sagt diesem
Mieter zu das er schon nach 2 Monaten ausziehen könne, da er
für diesen Termin einen Nachmieter hätte. Dies ist vielleicht
aber nur mündlich abgesprochen worden.

Ist dann diese mündliche Zusage für den Vermieter bindend?
Auch falls der von Ihm vorgesehene Nachmieter abspringen
würde? Oder gälte auch hier nur was schriftliches?

Gruß von Tumbleweed

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