Hallo zusammen,
ich habe im Dezember 2012 eine Eigentumswohnung gekauft.
Leider wurde im Vertrag keine Einigung zur Aussenanlage gemacht. Ich habe lediglich die mündliche Zusage der Verkäuferin erhalten das dort Rasen gesät wird. (Leider gibt es keine Zeugen, da die verhandlungen unter 4 Augen stattgefunden haben).
Plötzlich nach Vertragsabschluss wollte die Verkäuferin nichts mehr davon wissen und streitet diese Aussage ab.
Doch ich habe die Hoffnung noch nicht verloren, im Vertrag gibt es eine Klausel die besagt. Der Käufer kann 5% der Kaufsumme zurückhalten. Bis alle Wesentlichen Mängel behoben sind.
Nun sehe ich das als Wesentlichen Mangel an.
Die frage an euch ist: Ist die zusage der Verkäuferin bindent?! Darf ich Teile von den 5% einbehalten bis der Rasen gesät wird oder welche möglichkeiten habe ich da? Ich habe die bedenken wenn ich die 5% bezahle, dann höre ich bestimmt niewieder was vom Bauträger…
Mfg Andy
Wenn ihr fragen habt dann werde ich diese gern beantworten.