Mündliche Zusage-keine Reaktion mehr-und jetzt?

Hallo,

folgende Situation: Am vergangenen Donnerstag hatte ich ein Vorstellungsespräch bei einer Immofirma. Das Gespräch war sehr angenehm, der Besitzer sagte mir zum Abschluss, ich wäre seine Favoritin und könne am 1.10.2003 für einen Monat auf 400,00-Euro-Basis bei ihm arbeiten, bis das neue Ladengeschäft am 1.11.2003 eröffne, für das er mich als Hauptkraft benötige. Er stellte mich seiner Frau vor und entließ mich mit den Worten, dass er sich nach dem Wochenende bei mir melden wollte.

Heute habe ich ihm eine E-Mail geschrieben, da ich bisher nichts von ihm gehört habe. Ein Anruf heute am frühen Abend verlief ergebnislos, da er nicht erreichbar war.

Wie ist nun die rechtliche Situation - von der moralischen mal ganz abgesehen :frowning: ??

Gruß und Danke,
Alex

Sehr geehrter Herr Alex,

eine mündliche Zusage des „Arbeitgebers“ ist verbindlich. Für das Zustandekommen eines rechtsgültigen Arbeitsvertrages ist laut Gesetz die Schriftform nicht erforderlich. Wenn es außerdem noch eine Zeugin gibt, wie Sie schreiben, steht Ihrer terminlich festgesetzten Arbeitsaufnahme nichts mehr im Wege. Wenn Ihr künftiger Chef vorher nicht noch einmal Kontakt mit Ihnen aufnimmt, versäumen Sie trotzdem nicht, an Ihrem ersten Arbeitstag pünktlich zu sein. Sollte er die Gesetzeslage nicht kennen (wollen), wenden Sie sich an das Arbeitsgericht. Der Erfolg ist Ihnen nach Lage der Dinge sicher.

Mit freundlichem Gruß
Ihr
Eberhard E. Küttner

Hallo,

folgende Situation: Am vergangenen Donnerstag hatte ich ein
Vorstellungsespräch bei einer Immofirma. Das Gespräch war sehr
angenehm, der Besitzer sagte mir zum Abschluss, ich wäre seine
Favoritin und könne am 1.10.2003 für einen Monat auf
400,00-Euro-Basis bei ihm arbeiten, bis das neue Ladengeschäft
am 1.11.2003 eröffne, für das er mich als Hauptkraft benötige.
Er stellte mich seiner Frau vor und entließ mich mit den
Worten, dass er sich nach dem Wochenende bei mir melden
wollte.

Heute habe ich ihm eine E-Mail geschrieben, da ich bisher
nichts von ihm gehört habe. Ein Anruf heute am frühen Abend
verlief ergebnislos, da er nicht erreichbar war.

Wie ist nun die rechtliche Situation - von der moralischen mal
ganz abgesehen :frowning: ??

Alex.

Ohne den genauen Wortlaut des Gespräches zu kennen, kann man nicht sagen, ob hier ein rechtsgültiger AV zustande gekommen ist. Letztendlich bleibt Dir auch einfach nur die Möglichkeit, am 01.10. dem Besitzer Deine Arbeitsleistung nachweislich anzubieten. Nimmt er sie nicht an, kannst du weiter versuchen, per Klage das AV einzuklagen. Nebst genauen Wortlaut des Gespräches kommt es dann darauf an, was die Frau des Besitzers aussagen kann und was sie aussagen wird. Gewinnst Du die Klage und ist somit das AV zustande gekommen, wird Dein AG dich dann auch umgehend wieder entlassen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ich kann mich den vorherigen Antworten nicht anschliessen.

Alex kann durch den Gang zum Arbeitsgericht absolut nichts gewinnen. Die Beweislast für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages trägt er. Die Frau des Arbeitgebers wird mit Sicherheit nicht aussagen, dass eine Zusage erfolgt ist. Sie wird allenfalls aussagen, dass ihr der Bewerber mit seinem Namen vorgestellt worden ist. Von einer Zusage wird sie nichts wissen (wollen), Arbeitsvertrag liegt keiner vor.

Die Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens trägt in der ersten Instanz jede Partei selbst; sollte sich Alex einen Anwalt nehmen, wird er sogar mehr verlieren, als er gewinnen kann. Selbst wenn er auf Einstellung klagt und gewinnt, kündigt der Arbeitgeber wider Willen dann eben innerhalb der Probezeit.

Ich persönlich würde mich nochmals schriftlich höflich erkundigen. Würde mitteilen, wie sehr es mich freuen würde, bei ihm mitarbeiten zu können, etc. und um Mitteilung bitten, ob er noch weitere Informationen benötigt und ob er bitte einen Arbeitsvertrag zusenden könnte vor Arbeitsbeginn.

Viele Grüsse,
Simone

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sehr geehrte Frau Simone,

vielleicht darf ich Sie durch eine persönliche Erfahrung zu überzeugen versuchen:

Ich hatte 1977 ein Gespräch mit einem Betriebsdirektor, der mir - ohne Zeugen! - mündlich meine Einstellung zu einem bestimmten Termin und zu vereinbarten Bedingungen zusicherte. Den schriftlichen Vertrag wollte er mir einige Tage später zusenden. Als das nicht geschah, rief ich ihn an. Da wollte er von seiner Zusage zurücktreten, da er sich unter dem Zwang der Absolventenlenkung für eine andere Bewerberin habe entscheiden müssen. Ich richtete - ohne einen Rechtsanwalt damit zu bemühen - einen Klageschriftsatz an das zuständige Arbeitsgericht, es gab eine mündliche Verhandlung, und der Direktor wurde verurteilt, mich einzustellen. Richterliche Begründung: Ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform und auch keines Zeugen.
Der Direktor hat mich eingestellt, ich habe siebzehn Jahre lang bei ihm gearbeitet, und wir hatten (und haben heute noch!) ein sehr gutes Verhältnis zueinander.

Mit freundlichem Gruß
Eberhard E. Küttner

Hi!

Vergiss mal schnell den Mumpitz von Eberhard. Beim Arbeitsgericht hättest du - wie Simone schon schreibt - eher nur theoretische Chancen.

Rufe einfach nochmal an und wenn er wieder nicht da ist wäre es seine aufgabe zurückzurufen. Sollte dies nicht geschehen hast ud halt Pech gehabt , aber ändern kannst du es nicht!

Gruß

Bernd

Sehr geehrter Herr Bernd,

bitte beantworten Sie mir zwei Fragen:

  1. Woher nehmen Sie das Recht, meine persönliche Erfahrung als „Mumpitz“ abzuwerten (lt. Duden: Unsinn, Schwindel)?
  2. Meinen Sie, daß es dem Forum angemessen ist, wenn man sich einem Mitglied gegenüber so im Ton vergreift?

Mit freundlichem Gruß
Eberhard E. Küttner

Hallo an alle!

Vielen Dank für Eure Meinungen und Tipps.
Ich habe es gestern Morgen so gehalten, dass ich erneut versucht habe, den AG zu erreichen - vergeblich.

Am Nachmittag habe ich ein höfliches Schreiben aufgesetzt und die Sachlage fachlich dargelegt. Ebenso habe ich um eine Stellungnahme gebeten.

Jetzt warte ich mal ab, was passiert.

LG
Alex

f

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Sehr geehrter Herr Bernd,

bitte beantworten Sie mir zwei Fragen:

  1. Woher nehmen Sie das Recht, meine persönliche Erfahrung als
    „Mumpitz“ abzuwerten (lt. Duden: Unsinn, Schwindel)?

Nicht die Erfahrungen sondern die Aussagen und Ratschläge sind schlichtweg Unsinn (also Mumpitz ;o)! Allein dieser Satz „Der Erfolg ist Ihnen nach Lage der Dinge sicher“ ist völlig absurd!

  1. Meinen Sie, daß es dem Forum angemessen ist, wenn man sich
    einem Mitglied gegenüber so im Ton vergreift?

Der Ton war allzeit korrekt und angebracht nud deine Kritikfähigkeit lässt zu wünschen übrig. Meinst du es ist angemessen hier Fragende mit völlig falschen Aussagen ins offene Messer laufen zu lassen??

Gruß

Bernd

Vor Gericht und auf hoher See…
Hi!

Ein solches Urteil irritiert mich zwar, aber getreu dem o.g. Sprichwort überrascht es mich nicht unbedingt!

Allerdings halte ich es für gewagt, diese persönliche Erfahrung als „Ratschlag“ hier ins Forum zu stellen!

Als Arbeitgeber hätte ich ein solches Urteil nicht derart stehen lassen, sondern eine höhere Instanz angerufen!

Da die Beweislast im erfragten Fall eher anzuzweifeln ist, würde ich zwar das Gespräch suchen, allerdings keine Klage riskieren! Innerhalb der ersten sechs Monate kann ohne Begründung gekündigt werden! Dafür wäre mir der Aufwand zu groß…

Grüße
Guido

Hallo an alle!

Vielen Dank für Eure Meinungen und Tipps.
Ich habe es gestern Morgen so gehalten, dass ich erneut
versucht habe, den AG zu erreichen - vergeblich.

Am Nachmittag habe ich ein höfliches Schreiben aufgesetzt und
die Sachlage fachlich dargelegt. Ebenso habe ich um eine
Stellungnahme gebeten.

Jetzt warte ich mal ab, was passiert.

LG

Alex.

Warum bist Du denn nicht hingegangen? Das war schon mein Ernst, daß ich das geschrieben habe. Wie willst Du dir denn Klagemöglichkeiten offen halten, wenn Du zum angeblich vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht nachweislich am Arbeitsort erscheinst? Zumindest dürften m.E. jetzt im Streitfalle auch Deine theoretischen Chancen minimal sein.

Gruß,
LeoLo

ob hingegangen oder net…
Hi!
… ich wünsch dir viel Glück, aber bewirb dich weiter denn bei dem Chef wirds wohl nichts…

Bernd

Meinst du es ist
angemessen hier Fragende mit völlig falschen Aussagen ins
offene Messer laufen zu lassen??

Sehr geehrter Herr Bernd,

ich habe mich lediglich auf das Urteil berufen, das in meinem Falle (s.o.) gesprochen worden ist, und auf dessen Begründung. Danach ist mein Chef dazu verurteilt worden, mich einzustellen, obwohl kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorlag und obwohl es (außer mir) noch nicht einmal einen Zeugen gab für die mündliche Zusicherung meiner Aufnahme in das Arbeitsrechtverhältnis.

Was in meinem Falle rechtens war, sollte es in dem - sehr ähnlich gelagerten - des Fragestellers, wohl auch sein können. Ich habe ihm also keine falschen Informationen gegeben. Erst recht können Sie mir keine böswillige Absicht unterstellen, wie es in der Formulierung „ins offene Messer laufen (zu) lassen“ zum Ausdruck kommt. Ich möchte Sie doch bitten, Ihre Wortwahl etwas besser zu überdenken.

Mit freundlichem Gruß
Eberhard E. Küttner

nochmal ganz deutlich…

Meinst du es ist
angemessen hier Fragende mit völlig falschen Aussagen ins
offene Messer laufen zu lassen??

Sehr geehrter Herr Bernd,

ich habe mich lediglich auf das Urteil berufen, das in meinem
Falle (s.o.) gesprochen worden ist, und auf dessen Begründung.
Danach ist mein Chef dazu verurteilt worden, mich
einzustellen, obwohl kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorlag
und obwohl es (außer mir) noch nicht einmal einen Zeugen gab
für die mündliche Zusicherung meiner Aufnahme in das
Arbeitsrechtverhältnis.

Was in meinem Falle rechtens war, sollte es in dem - sehr
ähnlich gelagerten - des Fragestellers, wohl auch sein können.
Ich habe ihm also keine falschen Informationen gegeben. Erst
recht können Sie mir keine böswillige Absicht unterstellen,
wie es in der Formulierung „ins offene Messer laufen (zu)
lassen“ zum Ausdruck kommt. Ich möchte Sie doch bitten, Ihre
Wortwahl etwas besser zu überdenken.

Hi!

Meine Wortwahl war korrekt also unterlass doch solche dummen Unterstellungen!

Der Satz stammt von DIR: „Der Erfolg ist Ihnen nach Lage der Dinge sicher“

Damit lässt man jemand ins offene Messer laufen denn der Satz ist nicht nur Mumpitz und falsch sondern schlichtweg Blödsinn!

Bernd