ich habe von meiner Hausverwalterin die mündliche zusage bekommen
(als ich den Mietvertrag unterschrieben habe), dass ich den
Wohnungsschlüssel bzw. die Wohnungsübergabe zum 23.-24.01.
bekommen/erfolgen würde.
Nun, teilten sie mir heute, dass es VIELLEICHT „klappen“ wird. Es
gäbe aber keine rechtliche Grundlage, auf der ich ein Anspruch darauf
hätte, in die Wohnung zu diesem Datum einzuziehen. Da mein
Mietvertrag ja erst zum 01.02. anfängt.
Ich habe jedoch alles nach dieser Aussage bzw. Zusage vorbereitet und
geplant. Mietwagen bestellt und Anzahlung bezahlt, ein Freund nimmt
Urlaub - um mir zu helfen, die Ausnahmegenehmigung vom Rathaus geholt
(um in die Fußgängerzone fahren zu dürfen) und eine gekaufte Küche
zum 24. anliefern lassen (die Lieferung kann ohne Stornogebühren
nicht verschieben werden). Wie und was soll ich da machen, wenn sie
sich wirklich verweigern, mir den Schlüssel zum o. g. Datum zu geben?
Habe ich wirklich keinen Anspruch darauf?
Bitte um dringende Hilfe/Antwort!
Hi Clarisse,
vielleicht redest Du erstmal ganz einfach mit der guten Frau und hoffst auf ihre Vernunft. Immerhin ist Deine Lage ja nachvollziehbar und leicht erklärbar.
Außerdem willst Du ja nicht bereits am 24. Januar einziehen, sondern ab dann in die Wohnung um sie einzurichten.
Vielleicht kann man das alles einfach aufklären - wäre doch einen Versuch wert…
Viel Erfolg,
MecFleih
ich habe von meiner Hausverwalterin die mündliche zusage
bekommen
(als ich den Mietvertrag unterschrieben habe), dass ich den
Wohnungsschlüssel bzw. die Wohnungsübergabe zum 23.-24.01.
bekommen/erfolgen würde.
Meines Wissens sind mündliche Verträge (also auch diese Zusage) in Deutschland ebenso bindend wie schriftliche. Dein Problem ist allerdings, ob Du diese mündliche Zusage notfalls vor Gericht beweisen kannst.
Wenn also unabhängige Zeugen (besser nicht nur der Lebenspartner) diese Aussage vor Gericht bestätigen können, dürftest Du gute Chancen haben. Falls es dann mit der Übergabe nicht klappt, kannst Du Deine Kosten als Schadenersatz geltend machen.
Wie gut sich das allerdings auf Dein künftiges Verhältnis mit der Dame auswirken wird, kann ich nicht sagen 
Gruß
Marian
Hi!
Recht hast du unstrittig, denn die Zusage ist binden, doch wie geschreiben ist es kaum zu beweisen.
Allerdings bekämest du vor Gericht vermutlich Recht, denn die Tatsache, das du nachweisbar alles für den 24. bestellt hast macht dich glaubhaft!
Naja…viel bringen würde es dir aber nichts! Vermutlich ist es aber auch kein Problem mit der Verwalterin, denn der kanns egal sein wann du einziehst, sondern mit den Vormietern! Wenn die nicht ausziehen kann die Verwalterin ja kaum was machen, gelle…
Du Solltest dich mit denen in Verbindung setzen und versuchen eine Regelung zu finden! Wenn deren Küche schon raus ist kann deine ja rein und die anderen Sachen kannst du ja ggf. im Keller/Harage zwischenlagern. Wenn die halt nicht vorher ausziehen können musst du dir was einfallen lassen…
Gruß
Bernd
… tja … jetzt kann man wirklich nur hoffen, dass es doch klappt! irgendwie finde ich es unverschämt von denen …
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