Hallo, folgendes Problem:
AG sagte AN im Beisein eines Zeugen zu, angefallene Überstunden als Urlaub nehmen zu dürfen. Darf AG von dieser Zusage zurücktreten?
Gruß, Lara
AG sagte AN im Beisein eines Zeugen zu, angefallene
Überstunden als Urlaub nehmen zu dürfen. Darf AG von dieser
Zusage zurücktreten?
Hallo Lara, theoretisch gelten auch mündliche Zusagen, aber ohne jegliches Hintergrundwissen, kann hier keiner genaueres dazu sagen. Vielleicht gabs ja Einschränkungen/Bedingungen unter denen die Überstunden als „Urlaub“ genommen werden können?
MfG
Hallo Xolophos,
es gibt keine vereinbarten Bedingungen. Es sind nur ein paar freie Tage, die als eine Art Urlaub genommen werden. Das ist mit AG besprochen und schon gebucht.
Die Frage ist, unter welchen Bedingungen AG von der Vereinbarung zurück treten kann, z.B. bei unerwarteten Engpässen in der Firma. Und wer bezahlt dann die Reise-Rücktritts-Unkosten?
Lara
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Hallo Lara,
Die Frage ist, unter welchen Bedingungen AG von der
Vereinbarung zurück treten kann, z.B. bei unerwarteten
Engpässen in der Firma. Und wer bezahlt dann die
Reise-Rücktritts-Unkosten?
Da bin ich etwas ratlos. Bei bereits genehmigten und gebuchten Urlaub, zahlt im Falle eines Rückrufs der AG die Kosten, aber wie das bei sowas ist … ??? … Ich vermute mal ähnliches, aber könnte man die Zusage beweisen?
MfG
Hallo Xolophos,
genau das ist der Punkt, es gibt nichts Schriftliches, nur die Änderung des Arbeitsplans (weil AN dann nicht da ist) mit Einwilligung des AG und im Beisein des Zeugen.
Gruß und Dank, Lara
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